PKV für BeamteBeihilfe verstehen, bevor Sie unterschreiben

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Über mich

Porträt von Kai Stockschläder

Diese Seite schreibt Kai Stockschläder, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Ich vergleiche anbieterübergreifend und werde über die Courtage des Versicherers vergütet. Beides steht hier, damit Sie einordnen können, warum diese Seite so geschrieben ist, wie sie geschrieben ist.

Die Fakten

  • Name Kai Stockschläder
  • Tätigkeit Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
  • Erfahrung mehr als 20 Jahre, spezialisiert auf die PKV für Beamte
  • Vermittlerregister D-IPD8-4Y6QP-52, prüfbar unter vermittlerregister.info
  • Erlaubnisbehörde IHK Koblenz
  • Anschrift Kantstraße 12, 57627 Hachenburg
  • Kontakt 0151-400 53 970, k.stockschlaeder@verticus.de

Mein Schwerpunkt

Seit mehr als 20 Jahren bin ich auf die private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte spezialisiert. In fast jedem Gespräch steht am Anfang dieselbe Frage: Welchen Teil Ihrer Krankheitskosten trägt die Beihilfe, und welcher Tarif schließt genau die Lücke, die bleibt?

Deshalb beginne ich nicht beim Tarif, sondern bei Ihrer Beihilfe: Bemessungssatz, berücksichtigungsfähige Angehörige und die Regeln Ihres Dienstherrn. Erst wenn das geklärt ist, suche ich unter den Angeboten der Versicherer den Tarif heraus, der zu Ihrer Situation passt.

[PLATZHALTER: Profil-URLs für das sameAs-Feld im Schema, etwa LinkedIn, Xing oder ein Profil beim Maklerverbund. Ohne echte Adressen bleibt das Feld weg.]

Wie ich vergütet werde

Meine Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Diese Courtage ist im Beitrag bereits enthalten; ein Direktabschluss beim Versicherer wäre für Sie nicht günstiger. Auf Wunsch nenne ich Ihnen die konkrete Höhe, bevor Sie einen Antrag unterschreiben.

Daraus folgt eine Einschränkung, die ich offen benenne: Ich verdiene nichts, wenn Sie in der gesetzlichen Kasse bleiben. Ich bin also anbieterübergreifend im Vergleich, aber im eigenen Interesse nicht neutral. Genau deshalb steht auf jeder Entscheidungsseite dieser Website ein Abschnitt darüber, wann die private Krankenversicherung nicht passt. Die Details stehen in der Erstinformation.

Warum es diese Seite gibt

Beamtinnen und Beamte treffen die Entscheidung für oder gegen die private Krankenversicherung meist am Anfang ihrer Laufbahn, oft in der Woche der Verbeamtung, oft mit einem Formular in der Hand und wenig Zeit. Sie ist praktisch unumkehrbar und wirkt bis in die Pension. Die meisten Seiten zum Thema sind Rechner mit angehängtem Anfrageformular. Was fehlt, ist eine Quelle, die die Beihilfe erklärt, die Zahlen mit Stand und Rechtsgrundlage nennt und auch die Fälle beschreibt, in denen die gesetzliche Kasse mit pauschaler Beihilfe die bessere Wahl ist.

Wie ich dabei vorgehe, welche Quellen ich nutze und wann ich eine Seite überarbeite, steht auf der Seite Methodik.

Was Sie hier nicht finden

  • Keine Testsieger-Listen und keine fremden Siegel. Ranglisten privater Krankenversicherungen beruhen auf Gewichtungen, die selten offenliegen.
  • Keine Kundenstimmen, solange ich keine echten, freigegebenen habe.
  • Keine Beitragsbeispiele ohne vollständiges Profil aus Alter, Beihilfesatz, Tarif, Versicherer, Selbstbehalt und Stand.
  • Keine Zahl ohne Datum und Quelle. Wo mir etwas fehlt, steht das sichtbar im Text.

Noch eine Seite vom selben Betreiber

Von mir stammt auch pkv-ehrlich.de, ein Informationsangebot zur privaten Krankenversicherung allgemein, also für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler. Die beiden Seiten sind inhaltlich eigenständig: Kein Text wird von der einen zur anderen kopiert, und zwischen den beiden Seiten gibt es keine Verlinkungen.

30 Minuten Erstgespräch

Kein Verkaufsgespräch, sondern eine Einschätzung: Was bringt Ihnen die private Krankenversicherung in Ihrer Konstellation, was kostet sie langfristig, und wo liegen die Risiken. Wenn die ehrliche Antwort lautet, dass die pauschale Beihilfe für Sie besser passt, sage ich Ihnen das.

Kostenlose Beratung werktags ab 9 Uhr

Kostenlos und unverbindlich. Vergütung erfolgt über die Courtage des Versicherers.

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