PKV für BeamteBeihilfe verstehen, bevor Sie unterschreiben

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Methodik

Eine Brille liegt auf einem Stapel Notizbücher vor einem Bücherregal.

Jede Zahl auf dieser Seite trägt ein Datum und eine Quelle. Rechtliche Aussagen stützen sich auf die Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, nicht auf Sekundärliteratur. Wo ich etwas nicht sicher weiß, steht das im Text, statt dass ich es überschreibe.

Welche Quellen ich nutze

Für Beihilfefragen sind das in dieser Reihenfolge: die Bundesbeihilfeverordnung und die Beihilfeverordnungen der Länder im jeweils geltenden Wortlaut, die Rundschreiben und Hinweise der zuständigen Beihilfestellen, die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Veröffentlichungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Für Tarifaussagen gelten ausschließlich die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers, nicht dessen Werbematerial.

Am Ende jeder inhaltlichen Seite steht ein Quellenblock mit den verwendeten Primärquellen. Wenn eine Aussage nur aus meiner Beratungspraxis stammt und sich nicht belegen lässt, kennzeichne ich sie als Erfahrung und nicht als Fakt.

Wie Zahlen aufgebaut sind

Beihilfesätze stehen nie ohne Bundesland oder Bund, ohne Status und ohne Stand. Ein Satz wie „Beamte bekommen 50 Prozent" ist für sich genommen falsch, weil er von Kinderzahl, Dienstherr und Lebensphase abhängt.

Beitragsbeispiele nenne ich nur mit vollständigem Profil: Eintrittsalter, Beihilfesatz, Versicherer, Tarifname, Selbstbehalt, Leistungsniveau und Stand der Beitragsangabe. Dazu gehört der Hinweis, dass Beiträge in der privaten Krankenversicherung angepasst werden und ein heutiger Beitrag keine Zusage für die Zukunft ist. Ein Beitrag ohne dieses Profil ist eine Werbeaussage, keine Information, deshalb steht er hier nicht.

Wie die Rechner arbeiten

Die Rechner laufen vollständig im Browser, es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert. Das hinterlegte Regelwerk mit den Beihilfesätzen liegt in einer eigenen Datei, die fachlich geprüft wird, bevor ein Rechner online geht. Unter jedem Ergebnis stehen die verwendeten Annahmen und deren Stand im Klartext, damit Sie das Ergebnis nachrechnen können.

Ein Rechner ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Er zeigt die Systematik, nicht Ihren Bescheid.

Wie Entscheidungsseiten aufgebaut sind

Jede Seite, auf der eine Entscheidung ansteht, enthält einen Abschnitt darüber, wann die dargestellte Option nicht passt. Das gilt auch dann, wenn die andere Option für mich wirtschaftlich uninteressant ist. Die pauschale Beihilfe wird deshalb neutral gerechnet und nicht als Notlösung dargestellt.

Wann eine Seite überarbeitet wird

Anlassbezogen, sobald sich eine Rechtsgrundlage, ein Beihilfesatz oder eine Rechengröße ändert. Zusätzlich prüfe ich alle Seiten mit Zahlen einmal jährlich. Jede Seite zeigt sichtbar, wann sie zuletzt geändert wurde, und dasselbe Datum steht im Schema-Markup. Ein nachträglich korrigierter Fehler wird nicht stillschweigend überschrieben: Bei inhaltlichen Korrekturen steht am Seitenende, was geändert wurde.

Was ich nicht mache

  • Keine Ranglisten oder Testsieger. Wer eine Rangliste erstellt, gewichtet Leistungsmerkmale, und diese Gewichtung ist eine Meinung. Statt einer Rangliste finden Sie Kriterien, mit denen Sie selbst prüfen können.
  • Keine fremden Siegel ohne Lizenz und keine erfundenen Bewertungen.
  • Keine Versicherer-Einzelseiten, solange kein echter Bedingungsvergleich dahintersteht.
  • Kein Tracking, keine Analyse-Cookies, keine Werbenetzwerke. Was die Seite verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.

Fehler melden

Wenn Sie eine falsche Zahl, eine veraltete Rechtsgrundlage oder einen missverständlichen Satz finden, schreiben Sie mir über das Kontaktformular oder direkt an k.stockschlaeder@verticus.de. Belegte Korrekturen arbeite ich ein und vermerke sie auf der betroffenen Seite.

Stand: 7. September 2026.

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