Berufsgruppen: Wo die Unterschiede tatsächlich liegen
Die Systematik der Beihilfe ist für alle Beamten gleich, die praktischen Folgen sind es nicht. Drei Punkte machen den Unterschied: ob überhaupt ein Beihilfeanspruch besteht oder stattdessen Heilfürsorge gewährt wird, ob das Dienstverhältnis ein Beamtenverhältnis ist oder nur so heißt, und in welchem Alter der Einstieg erfolgt. Wer zu einer dieser Gruppen gehört, sollte nicht mit einer allgemeinen Beamtenrechnung planen.
Kurz gesagt
- Bei Polizei und Feuerwehr tritt in mehreren Ländern die Heilfürsorge an die Stelle der Beihilfe.
- Nicht jedes Referendariat findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt. Ohne Beamtenstatus gibt es keine Beihilfe.
- Das Eintrittsalter wird bei Abschluss festgeschrieben und wirkt lebenslang, beim Quereinstieg besonders spürbar.
Die drei Fragen, die alles verschieben
Besteht ein Beihilfeanspruch?
Bei Polizei und Feuerwehr tritt in mehreren Ländern die Heilfürsorge an die Stelle der Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt dann die Behandlungskosten vollständig, und Sie brauchen zunächst keine Krankenversicherung. Das klingt bequem und enthält eine Falle, siehe die Seite zur Polizei.
Ist es wirklich ein Beamtenverhältnis?
Nicht jedes Referendariat findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt. Wo das nicht der Fall ist, gibt es keine Beihilfe und in der Regel Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse. Das ist keine Nebensache, sondern entscheidet über den gesamten Weg, siehe Referendare.
Wie alt sind Sie beim Einstieg?
Das Eintrittsalter wird bei Abschluss festgeschrieben und wirkt lebenslang. Wer mit 24 als Anwärter einsteigt, kalkuliert dauerhaft anders als eine Quereinsteigerin, die mit 41 verbeamtet wird. Für Quereinsteiger verschiebt das die gesamte Kostenrechnung, siehe Lehrkräfte.
Die Gruppen im Einzelnen
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Beamtenanwärter
Günstige Ausbildungstarife, aber nur mit der richtigen Anwartschaft auf den regulären Tarif. Und der Zeitpunkt, an dem Ihr Eintrittsalter festgeschrieben wird.
Zu den Anwärtern -
Referendare
Die Frage vorab: Beamtenverhältnis auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis? Davon hängt ab, ob es überhaupt Beihilfe gibt.
Zu den Referendaren -
Lehrkräfte
Landesrecht, Teilzeit, Quereinstieg und der Wechsel des Bundeslandes: vier Punkte, die bei Lehrkräften häufiger zusammenkommen als anderswo.
Zu den Lehrkräften -
Polizei
Heilfürsorge statt Beihilfe und die Anwartschaftsversicherung, die verhindert, dass der Ruhestand teuer wird.
Zur Polizei
Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Richterinnen und Richter im Bundesdienst sind beihilfeberechtigt, weil nach § 46 DRiG für ihre Rechtsverhältnisse die Vorschriften für Bundesbeamte entsprechend gelten, also auch die Bundesbeihilfeverordnung. Für Richterinnen und Richter im Landesdienst kommt es auf das jeweilige Landesrecht an: Im Freistaat Sachsen etwa verweist § 3 des Sächsischen Richtergesetzes für ihre Rechtsverhältnisse auf die Vorschriften für Beamtinnen und Beamte des Freistaates. § 71 DRiG regelt für Richter im Landesdienst selbst nur das Statusrecht. Die Richtergesetze der übrigen Länder habe ich noch nicht einzeln geprüft und sage deshalb nichts zu ihnen.
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte stehen nicht im Richterverhältnis; sie werden zum Staatsanwalt ernannt (§ 122 DRiG). Beim Bund sind der Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte ausdrücklich Beamte (§ 148 GVG), in den Ländern richtet sich ihr Status nach dem Landesrecht. Welcher Beihilfesatz für Sie gilt, richtet sich in beiden Fällen nach dem Dienstherrn; den Satz für den Bund und jedes Land zeigt der Beihilfe-Rechner.
Was für alle gilt
Unabhängig von der Gruppe bleiben drei Dinge gleich: Der Bemessungssatz richtet sich nach dem Dienstherrn und nicht nach dem Wohnort. Eine Änderung des Satzes muss dem Versicherer gemeldet werden, sonst zahlen Sie zu viel. Und die Entscheidung für den privaten Weg ist im Beamtenverhältnis praktisch nicht umkehrbar.
Die Grundlagen stehen unter PKV für Beamte und Beihilfe.
Wann die private Krankenversicherung für Ihre Gruppe nicht passt
Drei Fälle sprechen unabhängig von der Berufsgruppe gegen den privaten Weg. Wer Heilfürsorge erhält, braucht zunächst gar keine Krankenversicherung, sondern eine Anwartschaft für die Zeit danach; ein voller Tarif wäre doppelt bezahlt. Wer mehrere Kinder und einen Partner ohne eigenes Einkommen hat, fährt in einem Land mit pauschaler Beihilfe in der gesetzlichen Kasse häufig günstiger, weil dort Angehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sind. Und wer eine Vorerkrankung mitbringt, bekommt privat unter Umständen nur einen Vertrag mit Zuschlag oder Leistungsausschluss.
Was davon auf Sie zutrifft, klären Sie unter pauschale Beihilfe und Vorerkrankungen, bevor Sie einen Tarif auswählen.
Quellen
- § 6 SGB V zur Versicherungsfreiheit von Beamten mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
- § 70 BBesG zur Heilfürsorge der Bundespolizei, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
- § 46 DRiG (Geltung des Bundesbeamtenrechts) und § 71 DRiG (Geltung des Beamtenstatusgesetzes), § 46 und § 71 auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.09.2026
- § 122 DRiG (Ernennung zum Staatsanwalt) und § 148 GVG (Generalbundesanwalt und Bundesanwälte sind Beamte), § 122 DRiG und § 148 GVG auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- § 3 SächsRiG (Geltung des Beamtenrechts), Sächsisches Richtergesetz, REVOSax, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2025, abgerufen am 25.09.2026
- Die Fundstellen zu den einzelnen Gruppen stehen auf den jeweiligen Unterseiten.
Über den Autor
Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 15. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
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