PKV für BeamteBeihilfe verstehen, bevor Sie unterschreiben

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PKV im Referendariat

Von Kai Stockschläder. Zuletzt geändert am 15. September 2026. Fachlich geprüft am 15. September 2026. Wie diese Seite entsteht.

Ein Stapel farbiger Bücher vor einem unscharfen grauen Hintergrund.

Bevor Sie über Tarife nachdenken, klären Sie eine Frage: Läuft Ihr Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ohne Beamtenstatus? Nur im ersten Fall haben Sie einen Beihilfeanspruch und brauchen eine private Restkostenversicherung. Im zweiten Fall besteht in der Regel Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse, und eine private Vollversicherung wäre der falsche Weg. Die Antwort steht in Ihrem Einstellungsbescheid.

Kurz gesagt

  • Klären Sie zuerst den Status: Beamtenverhältnis auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Die Antwort steht im Einstellungsbescheid.
  • Nur mit Beamtenstatus haben Sie Beihilfe und brauchen eine private Restkostenversicherung.
  • Ohne Beamtenstatus sind Sie in der Regel gesetzlich versicherungspflichtig.
  • Tarife, Übergangszusage und Eintrittsalter sind auf der Seite für Anwärter erklärt.

Warum diese Frage vor allen anderen kommt

Die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes ist Ländersache und unterscheidet sich sowohl zwischen den Ländern als auch zwischen den Laufbahnen.

Die Folgen sind grundverschieden. Mit Beamtenstatus bekommen Sie Beihilfe und versichern nur den Rest. Ohne Beamtenstatus sind Sie in aller Regel gesetzlich versicherungspflichtig, zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag und bekommen einen Arbeitgeberanteil. Wer in dieser Situation eine private Vollversicherung abschließt, zahlt doppelt oder schließt einen Vertrag ab, den er nicht braucht.

Wenn Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind

Dann sind Sie beihilfeberechtigt und brauchen eine private Restkostenversicherung. Für die Tarifwahl gilt dasselbe wie für Beamtenanwärter: Anwärtertarif, Übergang in den regulären Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung und Eintrittsalter sind dort ausführlich erklärt.

Lehramtsreferendariat

Ob das Referendariat für das Lehramt in Ihrem Land im Beamtenverhältnis auf Widerruf stattfindet, steht in Ihrem Einstellungsbescheid. Eine geprüfte Länderübersicht gibt es auf dieser Seite noch nicht. Was nach der Verbeamtung für Lehrkräfte gilt, steht unter PKV für Lehrkräfte.

[FACHLICH PRÜFEN: Status im Lehramtsreferendariat je Land, mit Stand-Datum. Bisher keine belastbare Primärquelle gefunden.]

Juristisches Referendariat

Auch für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ist der Status Ländersache. In Bayern etwa sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nach Angaben des Oberlandesgerichts München im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis gesetzlich kranken- und pflegeversichert und haben keinen eigenen Beihilfeanspruch. Wer nach dem Referendariat in die Anwaltschaft und damit in die Selbstständigkeit gehen will, sollte einen privaten Vertrag von Anfang an so wählen, dass er auch als Vollversicherung ohne Beihilfe funktioniert.

[FACHLICH PRÜFEN: Länder, in denen das Rechtsreferendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf stattfindet, mit Stand-Datum. Recherche A6 liegt vor, nur mit Sekundärquellen; Einarbeitung erst nach Freigabe.]

Wenn Sie keinen Beamtenstatus haben

Dann sind Sie in der Regel gesetzlich versicherungspflichtig, und der Weg in die private Krankenversicherung steht Ihnen während des Referendariats nicht offen. Das ist keine Benachteiligung, sondern schlicht ein anderes System. Sinnvoll sind in dieser Phase allenfalls Zusatzbausteine, und selbst die nur, wenn ein konkreter Bedarf besteht.

Wichtig ist der Blick auf die Zeit danach. Wenn Sie im Anschluss verbeamtet werden, entsteht der Beihilfeanspruch erst zu diesem Zeitpunkt. Klären Sie die Tarifwahl vorher, damit Sie zum Stichtag versichert sind und nicht in eine Lücke geraten.

[FACHLICH PRÜFEN: Ob und unter welchen Voraussetzungen sich Referendare ohne Beamtenstatus von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen können, und welche Fristen dafür gelten.]

Wenn das Referendariat endet

Das Referendariat ist häufig kürzer als eine reguläre Anwärterzeit und endet bei vielen mit einem Wechsel in einen ganz anderen Status: Verbeamtung, Anstellung, Selbstständigkeit.

Wenn die Verbeamtung ansteht, hängen daran mehrere Fristen gleichzeitig: die Aufnahme in einen Beihilfetarif zum Dienstbeginn, gegebenenfalls die Frist der Öffnungsaktion für Menschen mit Vorerkrankungen und die Kündigung einer bestehenden gesetzlichen Mitgliedschaft. Diese Fristen laufen nicht synchron, und sie sind der Grund, warum die Vorbereitung besser zwei Monate vorher beginnt als zwei Wochen.

[FACHLICH PRÜFEN: Was mit einem Beihilfetarif am Ende des Referendariats geschieht, wenn keine unmittelbare Verbeamtung folgt. Neuer Inhalt nach Entscheidung K6, braucht Freigabe.]

Wenn Sie nicht übernommen werden

Folgt auf das Referendariat keine Verbeamtung, klären Sie frühzeitig mit Ihrem Versicherer, wie Ihr Vertrag weiterläuft, und prüfen Sie Ihre künftige Versicherungspflicht, bevor die Ausbildung endet.

[FACHLICH PRÜFEN: Folgen einer Nichtübernahme für Beihilfeanspruch, privaten Vertrag und gesetzliche Versicherungspflicht. Neuer Inhalt nach Entscheidung K6, braucht Freigabe.]

Wann die private Versicherung im Referendariat nicht passt

  • Sie haben keinen Beamtenstatus. Dann ist die Frage ohnehin entschieden.
  • Sie wissen noch nicht, ob Sie im Anschluss in den Staatsdienst gehen. Rechtsreferendare, die in die Wirtschaft wechseln, stehen als Angestellte mit gesetzlicher Versicherung häufig einfacher da.
  • Sie haben eine Vorerkrankung, die den Zugang verteuert. Klären Sie das per anonymer Risikovoranfrage, bevor ein Antrag läuft.

Weiterlesen

Die Grundlagen stehen unter PKV für Beamte, die Systematik unter Beihilfe, und was beim Einstieg zählt, unter Anwärter. Die anderen Gruppen stehen unter Berufsgruppen.

Quellen

  • Landesrechtliche Ausbildungs- und Laufbahnverordnungen zum Status im Vorbereitungsdienst [FACHLICH PRÜFEN: Fundstellen je Land.]
  • SGB V zur Versicherungspflicht und zur Befreiung [FACHLICH PRÜFEN: Einschlägige Paragrafen.]
  • Oberlandesgericht München, Merkblatt für Rechtsreferendare, Nr. 15.3.1, justiz.bayern.de, Stand April 2025
  • Beihilfeverordnungen zum Anspruch von Beamten auf Widerruf [FACHLICH PRÜFEN: Fundstellen.]
Porträt von Kai Stockschläder

Über den Autor

Kai Stockschläder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.

Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.

Fachlich geprüft am 15. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.

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