Was die PKV für Beamte kostet
Ihr Beitrag hängt von fünf Größen ab: Eintrittsalter, Bemessungssatz, Leistungsniveau des Tarifs, vereinbartem Selbstbehalt und Ihrem Gesundheitszustand bei Antragstellung. Ihre Besoldung spielt keine Rolle, eine Beförderung erhöht den Beitrag nicht. Eine Zahl ohne diese fünf Angaben ist keine Auskunft, sondern Werbung.
Kurz gesagt
- Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Bemessungssatz, Leistungsniveau, Selbstbehalt und Gesundheitszustand ab, nicht von Ihrer Besoldung.
- Beitragsbeispiele gibt es auf dieser Website nur mit vollständigem Profil und Stand.
- Neben dem Beitrag zählen die Vorleistung und die Eigenbehalte der Beihilfe, beim Bund nach § 49 BBhV.
- Bei Alleinverdienern mit mehreren Kindern kann die gesetzliche Kasse mit pauschaler Beihilfe günstiger sein.
Warum hier keine Pauschalzahl steht
Auf vielen Seiten finden Sie Angaben wie „PKV für Beamte ab 150 Euro". Solche Zahlen entstehen, indem man das günstigste Alter, den höchsten Selbstbehalt und das niedrigste Leistungsniveau kombiniert. Für einen konkreten Menschen mit konkretem Bemessungssatz ist die Zahl damit ohne Wert, und sie verschiebt die Aufmerksamkeit auf die einzige Größe, die langfristig am wenigsten zählt.
Deshalb stehen Beitragsbeispiele auf dieser Website nur mit vollständigem Profil: Versicherer, Tarifname, Eintrittsalter, Bemessungssatz, Selbstbehalt, Leistungsniveau, Beitrag inklusive Pflegepflichtversicherung und Stand der Angabe. Sie sind auf der Seite Beitragsbeispiele gesammelt und erscheinen dort erst, wenn alle Angaben belastbar vorliegen.
Die fünf Stellschrauben
Eintrittsalter
Es wird beim Abschluss festgeschrieben und wirkt über die gesamte Vertragslaufzeit. Wer mit 27 abschließt, zahlt dauerhaft nach einer anderen Kalkulation als jemand, der mit 38 einsteigt. Das ist der stärkste Hebel, und er ist nur einmal verfügbar. Für Quereinsteigende, etwa im Schuldienst, zählt er besonders, siehe PKV für Lehrkräfte.
Bemessungssatz
Bei 50 Prozent Beihilfe versichern Sie die Hälfte, bei 70 Prozent nur noch knapp ein Drittel. Der Satz ändert sich im Lauf einer Laufbahn mehrfach, siehe Beihilfe.
Leistungsniveau
Die Spanne zwischen einem einfachen und einem sehr guten Beihilfetarif ist erheblich, im Beitrag wie im Leistungsversprechen. Woran Sie den Unterschied erkennen, steht unter Vergleichskriterien.
Selbstbehalt
Ein vereinbarter Eigenanteil senkt den Beitrag. Er lohnt sich, wenn Sie die Differenz im Ernstfall problemlos tragen können, und er lohnt sich nicht, wenn er Sie davon abhält, Rechnungen einzureichen.
Gesundheitszustand
Vorerkrankungen führen zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen und wirken damit lebenslang auf den Beitrag. Was möglich ist, steht unter Vorerkrankungen.
Die Themen im Einzelnen
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Beitragsbeispiele
Konkrete Profile mit Versicherer, Tarif, Alter und Stand, sobald sie belastbar vorliegen. Bis dahin bewusst leer.
Zu den Beispielen -
Kosten im Alter
Warum Beiträge steigen, was die Alterungsrückstellung dagegen tut und warum der Satzwechsel im Ruhestand für Beamte einen Unterschied macht.
Zu den Alterskosten
In Arbeit: Beitragsentlastung im Alter als eigene Seite.
Was der Beitrag nicht abbildet
Zwei Kostenpunkte tauchen im Monatsbeitrag nicht auf und werden trotzdem regelmäßig übersehen:
- Vorleistung. Sie bezahlen Arztrechnungen zunächst selbst und bekommen sie danach von zwei Stellen erstattet. Bei einer größeren Behandlung kann das mehrere tausend Euro sein, die Sie für einige Wochen überbrücken.
- Eigenbehalte der Beihilfe. Der Bund zieht von der Beihilfe gesetzlich festgelegte Eigenbehalte ab, zum Beispiel bei Arzneimitteln und im Krankenhaus, unabhängig von Ihrem Versicherungstarif. Einzelheiten finden Sie auf der Seite zur Beihilfe des Bundes.
Wann die Kostenrechnung gegen die PKV ausgeht
Bei einem Alleinverdienerhaushalt mit mehreren Kindern kann die Summe der privaten Einzelbeiträge über dem halben gesetzlichen Beitrag liegen, weil dort alle beitragsfrei mitversichert sind. Auch eine schwere Vorerkrankung kann die Rechnung kippen, wenn der Zuschlag hoch ausfällt. Beide Fälle sind unter PKV oder gesetzliche Kasse und pauschale Beihilfe durchgerechnet.
Quellen
- Versicherungsvertragsgesetz, §§ 192 ff. und § 203 zur Beitragsanpassung, gesetze-im-internet.de/vvg
- § 49 BBhV zu den Eigenbehalten, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
- Tarifbedingungen der jeweiligen Versicherer, maßgeblich sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen
Über den Autor
Kai Stockschläder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 15. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
Was es in Ihrem Fall kostet
Mit Ihrem Alter, Ihrem Bemessungssatz und Ihrer Familiensituation lässt sich das in 30 Minuten belastbar beantworten, statt mit einer Spanne aus einer Werbeanzeige.
Kostenlose Beratung werktags ab 9 Uhr
Kostenlos und unverbindlich. Vergütung über die Courtage des Versicherers, nicht durch Sie.