Pauschale Beihilfe: Wann sie sich rechnet und wann nicht
Bei der pauschalen Beihilfe zahlt Ihr Dienstherr einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag, statt einzelne Rechnungen anteilig zu erstatten; je nach Land zur freiwilligen gesetzlichen oder auch zur privaten Vollversicherung. In der gesetzlichen Kasse lohnt sie sich vor allem dann, wenn mehrere Personen ohne eigenes Einkommen mitversichert werden müssen, denn dort sind sie beitragsfrei mitversichert. Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Ausnahme: Sachsen-Anhalt (§ 3d BesVersEG LSA, seit 01.01.2026) erlaubt den Widerruf mit dreimonatiger Frist. Schleswig-Holstein gewährt den Zuschuss nur für bestimmte Gruppen.
Kurz gesagt
- Der Dienstherr zahlt einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag statt einer Einzelfallerstattung, je nach Land zur gesetzlichen oder auch zur privaten Vollversicherung.
- Nach Angaben des PKV-Verbands bieten Stand 15.09.2026 elf Länder die pauschale Beihilfe an, der Bund nicht.
- Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Ausnahme: Sachsen-Anhalt (§ 3d BesVersEG LSA, seit 01.01.2026) erlaubt den Widerruf mit dreimonatiger Frist. Schleswig-Holstein gewährt den Zuschuss nur für bestimmte Gruppen.
- In der gesetzlichen Kasse rechnet sie sich vor allem, wenn mehrere Personen ohne eigenes Einkommen mitversichert werden müssen.
Diese Seite rechnet die pauschale Beihilfe neutral. Wenn Sie sich mit ihr für die gesetzliche Kasse entscheiden, verdiene ich daran nichts. Genau deshalb steht hier die vollständige Rechnung und nicht nur die Nachteile.
Was die pauschale Beihilfe ist
Das klassische Modell funktioniert nach dem Prinzip: Rechnung einreichen, Beihilfe erstattet einen Prozentsatz, die private Krankenversicherung den Rest. Das setzt voraus, dass Sie sich privat versichern, denn die gesetzliche Kasse kennt keine anteilige Erstattung.
Wer stattdessen freiwillig gesetzlich versichert bleiben will, zahlt dort normalerweise den vollen Beitrag allein, weil ein Beamter keinen Arbeitgeberanteil bekommt. Die pauschale Beihilfe schließt genau diese Lücke: Der Dienstherr übernimmt einen Anteil des Beitrags, ähnlich einem Arbeitgeberzuschuss. Im Gegenzug verzichten Sie auf die einzelfallbezogene Beihilfe.
In mehreren Ländern, u. a. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern (§ 80a LBG M-V, ab 01.05.2026), wird die pauschale Beihilfe auch als Zuschuss zur privaten Vollversicherung gewährt.
Nach Angaben des PKV-Verbands, der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, bieten Stand 15.09.2026 elf Länder eine pauschale Beihilfe an: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Der Bund ist nicht darunter.
In Hamburg und Sachsen beträgt die pauschale Beihilfe grundsätzlich die Hälfte der Kosten einer notwendigen Krankenvollversicherung; Beiträge zur Pflegeversicherung werden nicht bezuschusst. Hamburg begrenzt den Zuschuss bei privater Versicherung auf höchstens den halben Beitrag im Basistarif. Die Regeln der übrigen Länder stehen auf den Landesseiten.
Wer davon profitiert
Der Vorteil liegt vollständig in der beitragsfreien Familienversicherung der gesetzlichen Kasse. Ihr Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen, nicht nach der Zahl der mitversicherten Personen. Daraus ergeben sich drei Konstellationen, in denen die pauschale Beihilfe rechnerisch gewinnt:
- Alleinverdiener mit mehreren Kindern. Privat zahlen Sie für jede Person einen eigenen Beitrag. Gesetzlich zahlen Sie einen.
- Ehepartner ohne eigenes nennenswertes Einkommen, der die Beihilfegrenze überschreitet. Diese Konstellation ist selten, aber wenn sie eintritt, wird der private Weg teuer.
- Schwere Vorerkrankung. Wenn ein privater Vertrag nur mit hohem Zuschlag oder mit Ausschlüssen zustande käme, ist der einkommensabhängige gesetzliche Beitrag ohne Gesundheitsprüfung die ruhigere Lösung. Prüfen Sie vorher trotzdem die Öffnungsaktion, sie ist für diesen Fall gemacht.
Wo der Kipppunkt liegt
Die Rechnung hat zwei Seiten, die sich unterschiedlich entwickeln.
Auf der gesetzlichen Seite steht Ihr halber Beitrag aus allgemeinem Beitragssatz, kassenindividuellem Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung, bemessen auf Ihre Besoldung bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Dieser Betrag steigt mit jeder Beförderung und mit jeder Anhebung der Bemessungsgrenze.
Auf der privaten Seite steht die Summe der Restkostenbeiträge für alle zu versichernden Personen. Dieser Betrag hängt nicht von Ihrer Besoldung ab, steigt aber über die Jahre durch Beitragsanpassungen und sinkt spürbar, sobald Ihr Bemessungssatz im Ruhestand steigt.
Daraus folgt ein Muster, das man kennen sollte: Die pauschale Beihilfe ist tendenziell zu Beginn attraktiv, wenn die Kinder klein sind und die Besoldung niedrig, und wird mit steigender Besoldung und mit dem Auszug der Kinder aus der Familienversicherung schrittweise teurer.
Die Gegenüberstellung für typische Konstellationen, vom Single bis zum Alleinverdiener mit drei Kindern, steht unter PKV oder gesetzliche Kasse.
In der Regel unwiderruflich, und warum das der Kern ist
Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Ausnahme: Sachsen-Anhalt (§ 3d BesVersEG LSA, seit 01.01.2026) erlaubt den Widerruf mit dreimonatiger Frist. Schleswig-Holstein gewährt den Zuschuss nur für bestimmte Gruppen. Wo kein Widerruf vorgesehen ist, kommen Sie nicht zurück. Das ist kein Detail am Rand, sondern der wichtigste Punkt auf dieser Seite. Sie treffen eine Entscheidung für eine Lebenssituation, die in fünfzehn Jahren anders aussieht.
Der zweite Punkt wird oft übersehen: Nicht jedes Bundesland kennt dieses Modell. Wenn Sie den Dienstherrn wechseln, etwa durch Versetzung oder einen Wechsel in ein anderes Land, kann es sein, dass Ihr neuer Dienstherr keine pauschale Beihilfe zahlt. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe bindet nach den Hinweisen Hamburgs und Sachsens nur gegenüber dem bisherigen Dienstherrn. Wechseln Sie zu einem Dienstherrn, der keine pauschale Beihilfe anbietet, gilt dort dessen Beihilferecht, und Sie haben wieder Anspruch auf individuelle Beihilfe. Sie können dann in eine private Restkostenversicherung wechseln, allerdings mit dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand zu diesem Zeitpunkt, oder ohne Zuschuss in der gesetzlichen Kasse bleiben. Wie das in Ihrem Land geregelt ist, klären Sie vor einem Wechsel mit der Beihilfestelle.
Das betrifft besonders Lehrkräfte, die in ein anderes Land wechseln.
Wann die pauschale Beihilfe nicht passt
- Sie sind alleinstehend oder Ihr Partner hat ein eigenes Einkommen. Dann zahlen Sie gesetzlich einen einkommensabhängigen Beitrag für eine Person, privat nur den Restanteil. Der private Weg ist hier fast immer deutlich günstiger.
- Sie erwarten eine Laufbahn mit deutlichen Beförderungen. Ihr gesetzlicher Beitrag wächst mit, Ihr privater nicht.
- Sie legen Wert auf Leistungen, die die gesetzliche Kasse nicht kennt, etwa Chefarztbehandlung oder ein weiter gefasstes Hilfsmittelverzeichnis.
- Ein Wechsel des Dienstherrn ist wahrscheinlich, und das Zielland kennt das Modell nicht.
Wie Sie vorgehen sollten
Rechnen Sie nicht die heutige Situation, sondern drei Zeitpunkte: heute, in zehn Jahren und im Ruhestand. Die pauschale Beihilfe gewinnt oft den ersten Zeitpunkt und verliert die beiden anderen. Wenn Ihre Familienplanung noch offen ist, ist das ein Argument, die Entscheidung nicht unter Zeitdruck zu treffen, aber auch nicht endlos zu schieben, weil Ihr Eintrittsalter in der privaten Versicherung mitläuft.
Weiter geht es mit dem Vergleich PKV oder gesetzliche Kasse, den Kosten im Überblick und der Systematik der Beihilfe.
Quellen
- Landesbeihilfeverordnungen der Länder mit pauschaler Beihilfe [FACHLICH PRÜFEN: Direktlinks ergänzen.]
- § 80a LBG M-V zur pauschalen Beihilfe, ab 01.05.2026, laf-mv.de, Stand: 15.09.2026
- § 3d BesVersEG LSA zum Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, seit 01.01.2026, mf.sachsen-anhalt.de, Stand: 15.09.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Länder mit pauschaler Beihilfe), pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
- Freie und Hansestadt Hamburg, Personalamt, FAQ Pauschale Beihilfe (u. a. Nr. 28 zum Dienstherrnwechsel, Höhe des Zuschusses, Pflegeversicherung), hamburg.de, Stand Januar 2025
- Freistaat Sachsen, Landesamt für Steuern und Finanzen, FAQ Pauschale Beihilfe (Nr. 27 zum Dienstherrnwechsel), lsf.sachsen.de, abgerufen am 15.09.2026
Über den Autor
Kai Stockschläder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 15. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
Beide Wege einmal gegeneinander rechnen
Wenn die Entscheidung ansteht, rechnen wir Ihre Konstellation für heute, in zehn Jahren und für den Ruhestand durch. Wenn die pauschale Beihilfe gewinnt, sage ich Ihnen das, auch wenn ich daran nichts verdiene.
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