Vorerkrankungen: Welche Wege offenstehen
Eine Vorerkrankung schließt die private Krankenversicherung nicht aus, sie verändert die Reihenfolge. Zuerst klären Sie anonym, zu welchen Bedingungen ein Vertrag möglich wäre, erst danach stellen Sie einen Antrag. Für Beamtinnen und Beamte kommt die Öffnungsaktion hinzu, eine freiwillige Branchenvereinbarung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer und kein gesetzlicher Anspruch: ein besonderer Zugang zum beihilfekonformen Haupttarif mit begrenztem Risikozuschlag und ohne Ablehnung, aber mit Fristen, die an die Verbeamtung gekoppelt sind.
Kurz gesagt
- Zuerst anonym per Risikovoranfrage klären, zu welchen Bedingungen ein Vertrag möglich wäre, erst danach einen Antrag stellen.
- Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Branchenvereinbarung. Den Antrag stellen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung auf Widerruf oder auf Probe, ein Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent begrenzt.
- Sie gilt nur für den beihilfekonformen Haupttarif, und nur der erste verbindliche Antrag löst die Aufnahmepflicht aus.
- Gesundheitsfragen immer vollständig beantworten, sonst droht Jahre später der Rücktritt vom Vertrag.
Die richtige Reihenfolge
- Unterlagen sammeln. Sie brauchen einen ehrlichen Überblick über Behandlungen der vergangenen Jahre. Der Zeitraum, nach dem gefragt wird, unterscheidet sich je nach Leistungsbereich.
- Anonyme Risikovoranfrage. Ihre Angaben werden ohne Namensnennung mehreren Versicherern vorgelegt. So erfahren Sie, wer zu welchen Bedingungen annimmt, ohne dass ein Antrag im Raum steht.
- Öffnungsaktion prüfen, falls die regulären Angebote schlecht ausfallen und Sie die Voraussetzungen erfüllen. Den Antrag stellen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Verbeamtung auf Widerruf oder auf Probe. Beachten Sie dabei: Nur der erste verbindliche Antrag löst die Aufnahmepflicht aus, und Beihilfeergänzungstarife unterliegen weiter der normalen Gesundheitsprüfung.
- Ergebnis bewerten. Erst wenn Sie wissen, was möglich ist, entscheiden Sie zwischen privatem und gesetzlichem Weg.
Diese Reihenfolge ist der wichtigste Inhalt dieser Seite. Wer sie umdreht und zuerst einen Antrag stellt, verhandelt aus einer schlechteren Position.
Ein verbreiteter Irrtum
Häufig ist zu lesen, eine Ablehnung werde in einem branchenweiten Auskunftssystem gespeichert und mache weitere Anträge aussichtslos. Für die private Krankenversicherung trifft das so nicht zu. Die privaten Krankenversicherer sind nicht an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) angeschlossen.
Das ändert nichts an der Empfehlung, zuerst anonym anzufragen, denn ein abgelehnter Antrag ist bei dem betroffenen Versicherer aktenkundig und muss bei späteren Anträgen unter Umständen angegeben werden. Viele Antragsformulare fragen danach. Aber der Grund ist ein anderer als der oft genannte, und die verbreitete Panik ist unbegründet.
Die drei Themen
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Risikovoranfrage
Wie die anonyme Anfrage abläuft, was Sie dafür brauchen und wie lange sie dauert.
Zur Risikovoranfrage -
Öffnungsaktion
Der besondere Zugang für Beamte: keine Ablehnung, begrenzter Zuschlag, aber enge Fristen.
Zur Öffnungsaktion -
Risikozuschlag
Wie ein Zuschlag entsteht, was er kostet, ob er wieder entfällt und wann ein Leistungsausschluss die schlechtere Wahl ist.
Zum Risikozuschlag
Wann die gesetzliche Kasse der bessere Weg ist
Wenn nach der Risikovoranfrage nur Angebote mit hohen Zuschlägen oder mit Ausschlüssen genau der Erkrankung vorliegen, die Sie absichern wollen, ist die gesetzliche Kasse die planbarere Lösung. Dort gibt es keine Gesundheitsprüfung, und der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Dienstherr eine pauschale Beihilfe zahlt, sonst tragen Sie den vollen Beitrag allein.
Ein Leistungsausschluss für eine chronische Erkrankung, die Sie sicher weiter behandeln lassen müssen, ist wirtschaftlich oft schlechter als ein spürbarer Zuschlag. Rechnen Sie beides gegeneinander, statt automatisch das günstigere Angebot zu nehmen.
Was Sie nie tun sollten
Gesundheitsfragen unvollständig oder falsch zu beantworten ist der teuerste Fehler in diesem Bereich. Der Versicherer kann bei einer späteren Leistungsprüfung vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten, und zwar Jahre später, wenn Sie den Schutz brauchen. Ein bekannter Zuschlag ist immer besser als ein Vertrag, der im Ernstfall nicht hält.
Quellen
- §§ 19 bis 22 VVG zur vorvertraglichen Anzeigepflicht, gesetze-im-internet.de/vvg
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Broschüre zur Öffnungsaktion für Beamte und Angehörige, pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Öffnungsaktion), pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
- privat-patienten.de, Verbraucherportal des PKV-Verbands, Beamte mit Vorerkrankungen, privat-patienten.de, Stand Juli 2024
- GDV, Broschüre zum Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS), gdv.de, Stand 01.10.2025
- Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen, Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft, lfd.niedersachsen.de, abgerufen am 15.09.2026
Über den Autor
Kai Stockschläder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 15. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
Erst anonym klären, dann entscheiden
Eine Risikovoranfrage kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Danach wissen Sie, welche Wege offenstehen, statt zu vermuten.
Kostenlose Beratung werktags ab 9 Uhr
Kostenlos und unverbindlich. Vergütung über die Courtage des Versicherers, nicht durch Sie. Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten über das Kontaktformular.