Risikovoranfrage
Bei einer Risikovoranfrage werden Ihre Gesundheitsangaben ohne Ihren Namen mehreren Versicherern vorgelegt. Sie erfahren dadurch, wer Sie zu welchen Bedingungen annehmen würde, ohne dass ein Antrag gestellt wird. Das kostet Sie nichts, verpflichtet zu nichts und ist bei jeder relevanten Vorerkrankung der erste Schritt, nicht der zweite.
Kurz gesagt
- Ihre Gesundheitsangaben gehen ohne Namen an mehrere Versicherer, ein Antrag wird dabei nicht gestellt.
- Sie brauchen eine vollständige Übersicht Ihrer Behandlungen. Einsicht in Ihre Behandlungsakte und die erste Abschrift erhalten Sie von Ihrer Praxis unentgeltlich (§ 630g Abs. 1 BGB).
- Rechnen Sie mit einigen Wochen und beginnen Sie vor jedem Stichtag.
- Gesundheitsdaten gehören nicht in ein Web-Formular.
Warum anonym
Ein regulärer Antrag endet mit einer Entscheidung: Annahme, Annahme mit Zuschlag oder Ausschluss, oder Ablehnung. Eine Ablehnung ist bei diesem Versicherer aktenkundig, und ob ein späteres Antragsformular nach früheren Ablehnungen fragt, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Sie verschlechtern damit Ihre Position, bevor Sie überhaupt wissen, wie der Markt Ihre Situation bewertet.
Die Voranfrage dreht das um. Sie sehen mehrere Einschätzungen nebeneinander und entscheiden erst danach, bei wem Sie tatsächlich beantragen. Die Unterschiede zwischen Versicherern sind bei derselben Diagnose oft erheblich, weil jedes Haus eigene Annahmerichtlinien hat.
Prüfen Sie vor jedem verbindlichen Antrag, ob das Formular nach früheren Ablehnungen oder Anfragen fragt, und beantworten Sie diese Frage vollständig.
Was Sie dafür brauchen
- Eine vollständige Aufstellung der Behandlungen der vergangenen Jahre, mit Zeitraum, Diagnose, Behandlung und aktuellem Stand
- Bei laufenden Behandlungen: Angaben zu Medikation und Verlauf
- Bei abgeschlossenen Erkrankungen: Datum der letzten Behandlung und Beschwerdefreiheit seither
- Gegebenenfalls Arztberichte, die den Verlauf belegen
Wenn Sie unsicher sind, was in Ihrer Akte steht, wenden Sie sich an Ihre behandelnden Praxen und Kliniken. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss Ihnen auf Verlangen unverzüglich Einsicht in Ihre vollständige Behandlungsakte gewähren. Sie können auch Abschriften verlangen, auch elektronisch. Die erste Abschrift ist unentgeltlich (§ 630g Abs. 1 BGB). Das lohnt sich, weil Ihr Gedächtnis und die Aktenlage selten deckungsgleich sind.
Wie lange es dauert
Rechnen Sie mit einigen Wochen. Die Versicherer prüfen individuell, und bei komplexeren Vorgeschichten kommen Rückfragen. Das ist der Grund, warum die Voranfrage früh beginnen sollte, insbesondere wenn ein Stichtag im Raum steht, etwa der Beginn des Beamtenverhältnisses oder eine Frist der Öffnungsaktion.
Wie lange ein Ergebnis aus der Voranfrage gilt, erfragen Sie beim jeweiligen Versicherer, bevor Sie Ihre Entscheidung darauf stützen.
Wie Sie das Ergebnis lesen
Sie bekommen in der Regel drei Arten von Rückmeldungen:
| Ergebnis | Was es bedeutet |
|---|---|
| Annahme ohne Erschwerung | Der beste Fall. Die Vorerkrankung wird nicht als Risiko bewertet. |
| Annahme mit Risikozuschlag | Sie zahlen einen Aufschlag, sind aber vollständig versichert. Details unter Risikozuschlag. |
| Annahme mit Leistungsausschluss | Der Beitrag bleibt normal, die betroffene Erkrankung ist aber nicht versichert. Bei chronischen Erkrankungen meist die schlechtere Variante. |
| Ablehnung | Dieser Versicherer nimmt Sie nicht an. Andere können anders entscheiden, deshalb fragt man mehrere. |
Vergleichen Sie nicht nur den Beitrag, sondern die Kombination aus Beitrag, Zuschlag, Ausschluss und Tarifqualität. Ein günstiges Angebot mit einem Ausschluss für Ihre Hauptdiagnose ist keine gute Lösung, auch wenn es auf dem Papier billiger aussieht.
Wenn alle Ergebnisse schlecht ausfallen
Dann haben Sie zwei Möglichkeiten, und beide sind legitim. Die erste ist die Öffnungsaktion, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen: Dort wird niemand abgelehnt und der Zuschlag ist begrenzt. Die zweite ist die freiwillige gesetzliche Versicherung, gegebenenfalls mit pauschaler Beihilfe, ohne jede Gesundheitsprüfung.
Wenn die Voranfrage zeigt, dass der private Weg nur mit erheblichen Einschränkungen möglich wäre, ist das eine belastbare Entscheidungsgrundlage und kein Rückschlag. Genau dafür macht man sie.
Ein Hinweis zum Datenschutz
Gesundheitsdaten gehören nicht in ein Web-Formular und nicht in eine unverschlüsselte E-Mail. Für eine Voranfrage nutzen wir einen gesonderten, gesicherten Weg mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Bitte schreiben Sie im Kontaktformular nur, dass es um eine Vorerkrankung geht, nicht um welche.
Quellen
- §§ 19 bis 22 VVG zur vorvertraglichen Anzeigepflicht, gesetze-im-internet.de/vvg
- § 630g BGB zur Einsichtnahme in die Patientenakte, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
- Art. 9 DSGVO zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten
- Annahmerichtlinien der Versicherer, nicht öffentlich, Auskunft im Einzelfall
Über den Autor
Kai Stockschläder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 15. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
Voranfrage ohne Namen, Ergebnis in Wochen
Ich stelle die Anfrage anbieterübergreifend und lege Ihnen die Antworten nebeneinander. Erst danach entscheiden Sie, ob überhaupt ein Antrag gestellt wird.
Kostenlose Beratung werktags ab 9 Uhr
Kostenlos und unverbindlich. Vergütung über die Courtage des Versicherers, nicht durch Sie. Bitte keine Gesundheitsdaten über das Kontaktformular senden.