PKV für BeamteBeihilfe verstehen, bevor Sie unterschreiben

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Kann ich als Beamter mit Vorerkrankungen in die PKV?

Von Kai Stockschlaeder. Zuletzt geändert am 26. Oktober 2026. Fachlich geprüft am 26. Oktober 2026. Wie diese Seite entsteht.

Eine Person füllt mit einem Stift ein Blatt Papier aus.

Ja. Innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer erstmaligen Verbeamtung öffnet Ihnen die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer den Weg in die beihilfekonforme Restkostenversicherung: ohne Ablehnung wegen einer Vorerkrankung oder Behinderung, ohne Leistungsausschlüsse und mit einem Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags. Maßgeblich ist, dass Ihr Antrag in dieser Zeit beim Versicherer eingeht. Ist die Frist verstrichen, bleiben eine Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern, unter Voraussetzungen die gesetzliche Kasse und der Basistarif, in den jeder private Krankenversicherer Beihilfeberechtigte ohne Risikozuschlag aufnehmen muss.

Kurz gesagt

  • Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer; nicht jeder Versicherer beteiligt sich.
  • Den Antrag stellen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung, gerechnet ab Beginn des Beamtenverhältnisses; maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer.
  • Keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschlag höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags.
  • Sie gilt nur für die beihilfekonforme Restkostenversicherung, nicht für Beihilfeergänzungstarife, und nur der Versicherer Ihres ersten verbindlichen Antrags muss die Bedingungen gewähren.
  • Die Gesundheitsfragen beantworten Sie trotzdem vollständig.
  • Angehörige nutzen die Öffnungsaktion nicht eigenständig, sondern über Sie: Wer bei Ihrer Verbeamtung schon dazugehört, hat Ihre Frist; wer später hinzukommt, bekommt sechs Monate ab seinem Ereignis (Ehepartner und Kinder).

Stand: Broschüre des PKV-Verbands zur Öffnungsaktion, Stand Januar 2026, geprüft am 26. Oktober 2026. Quellen

Die Konditionen der Öffnungsaktion auf einen Blick (Broschüre des PKV-Verbands, Stand Januar 2026)
AufnahmeKeine Ablehnung aus Risikogründen, auch nicht wegen einer Vorerkrankung oder Behinderung
LeistungsausschlüsseKeine; auch Erkrankungen vor Vertragsbeginn sind versichert
RisikozuschlagHöchstens 30 % des tariflichen Beitrags; ob und in welcher Höhe, entscheidet der einzelne Versicherer
FristSechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung, gerechnet ab Beginn des Beamtenverhältnisses; maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer
AngehörigeNur über den Beamten, nie eigenständig. Bei der Verbeamtung schon berücksichtigungsfähig: Frist des Beamten; später hinzugekommen: sechs Monate ab Geburt, Heirat beziehungsweise Berücksichtigungsfähigkeit oder Ende der Pflichtversicherung (Einzelheiten)
Heilfürsorge, SoldatenAnwartschaftsversicherung; sechs Monate ab Beginn des Anspruchs auf Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung
Seit 2004 freiwillig gesetzlich versichertWer am 31.12.2004 bereits Beamter auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit war und heute freiwillig gesetzlich versichert ist: jederzeit, ohne Frist
Teilnehmer16 private Krankenversicherer, zwei davon mit Einschränkung (Liste, Einschränkungen im Wortlaut)
TarifBeihilfekonforme Restkostenversicherung, zusammen mit der Beihilfe höchstens 100 %; keine Beihilfeergänzungstarife, keine freie Tarifwahl

Wann endet Ihre Frist?

Tragen Sie ein, wann Ihr Beamtenverhältnis begonnen hat oder beginnt. Der Rechner nennt das voraussichtliche Ende der Sechs-Monats-Frist. Er rechnet in Ihrem Browser, Ihre Eingabe wird nicht übertragen.

Maßgeblich ist das Datum laut Ernennungsurkunde und der Wortlaut der Öffnungsaktion. Im Zweifel prüfe ich das für Sie. Angehörige, die bei Ihrer Verbeamtung schon dazugehören, haben Ihre Frist; für später hinzukommende beginnt ein eigenes Fenster von sechs Monaten, siehe Ehepartner und Kinder.

Warum es ohne Öffnungsaktion schwierig werden kann

Ohne Öffnungsaktion entscheidet allein der Versicherer, ob und zu welchen Bedingungen er Sie aufnimmt. Im regulären Antrag fragt er in Textform nach Ihrem Gesundheitszustand, vor allem nach Behandlungen der vergangenen Jahre; wie weit er zurückfragt, unterscheidet sich je nach Leistungsbereich. Auf dieser Grundlage nimmt er Sie an, verlangt einen Risikozuschlag, vereinbart einen Leistungsausschluss oder lehnt ab. Welche Diagnose zu welchem Ergebnis führt, regeln interne Annahmerichtlinien, die nicht veröffentlicht werden und sich zwischen den Versicherern deutlich unterscheiden.

Schwierig wird es, wenn ausgerechnet die Erkrankung ausgeschlossen werden soll, die Sie weiter behandeln lassen müssen, wenn mehrere Versicherer hohe Zuschläge verlangen oder wenn alle ablehnen. Wie Sie das vorab ohne Ihren Namen klären, steht unter Risikovoranfrage, wie ein Zuschlag wirkt, unter Risikozuschlag.

Wofür die Öffnungsaktion gedacht ist

Sie soll Beamtinnen und Beamten mit Vorerkrankungen den Zugang zu der Restkostenversicherung sichern, die sie neben der Beihilfe brauchen. Ohne sie hätte ein Teil der Beamtenschaft ein strukturelles Problem. Wer beihilfeberechtigt ist, braucht eine Restkostenversicherung, denn die Beihilfe allein deckt nur einen Teil der Kosten. Wer wegen einer Vorerkrankung keinen privaten Vertrag bekommt, steht zwischen zwei Systemen: Die Beihilfe setzt den privaten Weg voraus, der private Weg ist aber versperrt.

Die Öffnungsaktion soll diese Lücke schließen. Sie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer; nicht jeder Versicherer beteiligt sich. Maßgeblich sind die Bedingungen, die der PKV-Verband in seiner Broschüre zur Öffnungsaktion (Stand Januar 2026) beschreibt.

Was sie leistet

Sie garantiert die Aufnahme, schließt Leistungsausschlüsse aus und begrenzt den Risikozuschlag.

  • Keine Ablehnung. Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt, auch nicht wegen einer Vorerkrankung oder Behinderung.
  • Keine Leistungsausschlüsse. Auch Erkrankungen, die schon vor Vertragsbeginn bestanden, sind versichert. Die übliche Klausel, nach der für Versicherungsfälle vor Vertragsbeginn nicht geleistet wird, gilt hier nicht.
  • Begrenzter Zuschlag. Ein Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt. Ob und in welcher Höhe innerhalb dieser Grenze ein Zuschlag erhoben wird, entscheidet der einzelne Versicherer.

Welche Tarife eingeschlossen sind

Die Öffnungsaktion gilt für die beihilfekonforme Restkostenversicherung: Beihilfe und Tarif erstatten zusammen höchstens 100 Prozent. Wahlleistungen im Krankenhaus wie Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung gehören nur dazu, wenn Ihre Beihilfestelle sie erstattet. Beihilfeergänzungstarife sind ausgenommen, und eine freie Tarifwahl gibt es nicht: Welche Tarife ein Versicherer dafür anbietet, erfragen Sie bei ihm. Auch eine Anwartschaftsversicherung können Sie über die Öffnungsaktion abschließen; die Bedingungen gelten dann nur bei diesem Versicherer.

Welche Unternehmen nehmen teil?

Nach der Broschüre des PKV-Verbands (Stand Januar 2026) beteiligen sich 16 private Krankenversicherer ganz oder teilweise an der Öffnungsaktion für Beamte und deren Angehörige. Die Liste ist alphabetisch und übernimmt die Angaben der Broschüre; sie enthält keine Bewertung und keine Rangfolge:

  • Allianz Private Krankenversicherungs-AG
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung, Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG
  • Debeka Krankenversicherungsverein a. G.
  • DKV Deutsche Krankenversicherung AG
  • Generali Deutschland Krankenversicherung AG
  • HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit (gilt nicht für Beamte auf Widerruf)
  • HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
  • INTER Krankenversicherung AG
  • LIGA Krankenversicherung katholischer Priester VVaG (nur für katholische Priester)
  • Münchener Verein Krankenversicherung a. G.
  • ottonova Krankenversicherung AG
  • SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.
  • Süddeutsche Krankenversicherung a. G.
  • Union Krankenversicherung AG
  • Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG

Die Teilnahme ist freiwillig, die Liste kann sich ändern. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Broschüre des PKV-Verbands. Angebote und Bedingungen erfragen Sie beim jeweiligen Unternehmen; eine freie Tarifwahl gibt es im Rahmen der Öffnungsaktion nicht.

Ausführlich, mit den Einschränkungen im Wortlaut der Broschüre: Teilnehmende Versicherer der Öffnungsaktion.

Gesundheitsfragen beantworten Sie trotzdem

Auch über die Öffnungsaktion beantworten Sie die Gesundheitsfragen des Versicherers, und zwar vollständig. Die Antworten entscheiden nicht mehr darüber, ob Sie aufgenommen werden, wohl aber darüber, ob und in welcher Höhe innerhalb der 30-Prozent-Grenze ein Zuschlag anfällt. Was bei unvollständigen Angaben droht, steht unter Drei Fehler, die den Weg verbauen.

Frist und Personenkreis

Den Antrag stellen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer erstmaligen Verbeamtung. Die Frist beginnt mit dem Beginn des Beamtenverhältnisses. Maßgeblich ist, dass Ihr Antrag in dieser Zeit beim Versicherer eingeht, nicht wann der Versicherungsschutz beginnt.

Die Öffnungsaktion gilt für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, für Beamte auf Probe, auch wenn sie im vorangegangenen Widerrufsverhältnis gesetzlich versichert waren, und für Beamte auf Zeit oder auf Lebenszeit, denen kein Probeverhältnis vorausging. Voraussetzung ist jeweils ein Anspruch auf Beihilfe nach Bundes- oder Landesrecht. Auch Richterinnen und Richter mit Beihilfeanspruch gehören dazu. Wer bereits am 31. Dezember 2004 Beamter auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit war und heute freiwillig gesetzlich versichert ist, kann jederzeit wechseln; für ihn gilt keine Frist.

Gilt sie auch für Anwärter und Referendare?

Ja, wenn Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf mit Beihilfeanspruch sind, etwa als Anwärterin, Anwärter oder Referendar im Beamtenverhältnis. Für Beamte in der Ausbildung gilt die Öffnungsaktion nach Angaben des PKV-Verbands seit 2019. Sie werden zunächst in Tarife aufgenommen, die für Beamte auf Widerruf offen sind. Waren Sie im Vorbereitungsdienst gesetzlich versichert, können Sie die Öffnungsaktion auch bei der anschließenden Verbeamtung auf Probe nutzen. Ob Sie als Referendarin oder Referendar überhaupt Beamter auf Widerruf sind, hängt von Land und Laufbahn ab, mehr dazu unter PKV für Referendare.

Ausführlich: Öffnungsaktion für Anwärter und Referendare.

Ehepartner und Kinder

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder einschließlich Adoptivkindern nutzen die Öffnungsaktion nicht eigenständig, sondern über Sie. Voraussetzung ist, dass Sie selbst privat versichert sind oder eine Anwartschaft haben; ob Sie selbst über die Öffnungsaktion aufgenommen wurden, spielt keine Rolle. Ihre Angehörigen müssen bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sein und dürfen nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein (Broschüre des PKV-Verbands, Stand Januar 2026, S. 5). Aufgenommen werden sie bei Ihrem Versicherer; nimmt er nicht an der Öffnungsaktion teil, bei einem teilnehmenden Unternehmen (S. 6 bis 7).

Bei den Fristen kommt es darauf an, wann ein Angehöriger dazukommt. Wer bei Ihrer Verbeamtung schon berücksichtigungsfähig ist, hat Ihre Sechsmonatsfrist, nicht länger: Die Frist für Angehörige „geht nicht über die Frist des Beamten selbst hinaus“ (S. 7). Wer später hinzukommt, bekommt ein eigenes Fenster von sechs Monaten ab seinem Ereignis (S. 8):

  • Neugeborene: ab der Geburt. Vorrang hat die Kindernachversicherung; die Öffnungsaktion greift, wenn deren Voraussetzungen nicht vorliegen und ein Elternteil privat versichert ist.
  • Ehepartner: ab der Eheschließung beziehungsweise der erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe.
  • Angehörige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind: ab dem Ende dieser Versicherungspflicht.
  • Wer zuvor gar nicht versichert war und deshalb nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtig wurde: ab Eintritt dieser Versicherungspflicht.
  • Angehörige von Beamtinnen und Beamten, die freiwillig gesetzlich versichert sind: ein Jahr nach dem Wechsel des Beihilfeberechtigten in die private Krankenversicherung, und zwar beim selben Versicherer.

In der Praxis heißt das: Klären Sie die Familie am besten zusammen mit Ihrem eigenen Antrag in den ersten sechs Monaten. Später hilft die Öffnungsaktion nur noch, wenn ein neues Ereignis wie eine Geburt, eine Heirat oder das Ende einer Pflichtversicherung ein eigenes Fenster öffnet.

Ausführlich: Öffnungsaktion für Ehepartner und Kinder.

Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug und Soldaten

Für Beamtinnen und Beamte mit Heilfürsorge, etwa bei der Polizei (einschließlich Bundespolizei), der Feuerwehr und im Justizvollzug, sowie für Zeit- und Berufssoldaten bezieht sich die Öffnungsaktion auf eine Anwartschaftsversicherung für die spätere beihilfekonforme Restkostenversicherung. Die sechs Monate laufen ab Beginn des Anspruchs auf Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung, nicht erst ab dem Ende der aktiven Dienstzeit. Für Soldatinnen und Soldaten ist eine Aufnahme über die Öffnungsaktion nach dem Ende der Dienstzeit nicht mehr möglich. Einzelheiten zur Polizei stehen unter PKV bei der Polizei.

Ausführlich: Öffnungsaktion bei Heilfürsorge.

Wer außen vor bleibt

Die Öffnungsaktion erleichtert den erstmaligen Zugang zur privaten Krankenversicherung. Wer bereits privat vollversichert ist, kommt nicht hinein; eine bestehende Anwartschaftsversicherung beim selben Versicherer schadet nicht. Wer früher privat vollversichert war und heute gesetzlich oder gar nicht versichert ist, wird grundsätzlich ebenfalls nicht aufgenommen. Das trifft zum Beispiel Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die vor der Verbeamtung als Selbstständige privat versichert waren. Ausnahmen gelten, wenn die erneute private Versicherung beim Ende des früheren Vertrags nicht vorhersehbar war (etwa wer als Kind über die Eltern privat versichert war und nach der Ausbildung verbeamtet wird), bei Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und in Fällen besonderer Härte. Keinen Anspruch hat außerdem, wer einen privaten Vertrag nach Rücktritt oder Anfechtung wegen verletzter Anzeigepflicht verlassen musste.

Ausgenommen sind auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss, auch wenn sie ihn nicht nutzen, Personen mit beamtenähnlichen Rechten aus einem Arbeitsvertrag und Personen, die sich für die pauschale Beihilfe entschieden haben und einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten.

Wenn Sie aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden

Entfällt Ihr Beihilfeanspruch, weil Sie aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, bleibt die Begrenzung des Risikozuschlags auf 30 Prozent erhalten, sofern Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung in einen leistungsähnlichen Tarif desselben Versicherers wechseln. Die Begrenzung bezieht sich dann auf den gesamten Beitrag, wenn die Bedingungen Ihres Versicherers nichts anderes vorsehen.

Pflegepflichtversicherung

Nach Angaben des PKV-Verbands wird bei einer Aufnahme über die Öffnungsaktion in der privaten Pflegepflichtversicherung kein vom Gesundheitszustand abhängiger Risikozuschlag erhoben. Der Beitrag ist auf die Hälfte des Höchstbeitrags der sozialen Pflegeversicherung begrenzt, wenn Sie mindestens fünf Jahre ununterbrochen privat pflegepflichtversichert oder privat krankenvollversichert mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen waren.

Was die Öffnungsaktion nicht löst

Sie sichert den Zugang, nicht einen niedrigen Beitrag und nicht die freie Wahl des Tarifs.

  • Der Zuschlag bleibt. In vielen Fällen fällt der maximale Zuschlag an, und Sie zahlen ihn dauerhaft. Fällt der Grund später weg, können Sie eine Herabsetzung verlangen, mehr dazu unter Risikozuschlag.
  • Keine Ergänzungstarife. Beihilfeergänzungstarife, etwa für zusätzliche Wahlleistungen, höherwertigen Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen, laufen über die normale Gesundheitsprüfung.
  • Keine freie Tarifwahl. Welche Tarife ein Versicherer dafür anbietet, erfragen Sie bei ihm.
  • Ein Versicherer, ein Antrag. Die erleichterten Bedingungen muss nur der Versicherer gewähren, bei dem Sie den ersten verbindlichen Antrag stellen. Nimmt dieser Versicherer nicht an der Öffnungsaktion teil, können Sie den Antrag bei einem teilnehmenden Versicherer erneut stellen.
  • Kein Weg für alle. Wer schon privat versichert war, die pauschale Beihilfe gewählt hat oder Heilfürsorge erhält, ist ausgeschlossen oder auf eine Anwartschaft beschränkt (siehe oben).

Wer kerngesund ist, fährt regulär fast immer besser, sowohl beim Beitrag als auch bei den Leistungen. Daraus folgt die praktische Regel: Die Öffnungsaktion ist die zweite Wahl, nicht die erste, und vor jedem verbindlichen Antrag steht eine anonyme Prüfung. Stellen Sie zuerst eine Risikovoranfrage, um zu sehen, ob ein regulärer Vertrag zu vertretbaren Bedingungen möglich ist. Liegen die Voraussetzungen später durch veränderte Lebensumstände erneut vor, haben Sie nach der Broschüre des PKV-Verbands (Stand Januar 2026) jeweils einen neuen Anspruch.

Die Fristen sind der kritische Punkt

Der Zugang ist zeitlich an den Beginn des Beamtenverhältnisses gekoppelt: Die Frist beträgt sechs Monate ab der erstmaligen Verbeamtung. Wer sie verstreichen lässt, verliert diesen Weg, auch wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen. Das trifft besonders Menschen, die sich nach der Verbeamtung erst einmal um anderes kümmern, und es trifft Quereinsteigende, bei denen der Verbeamtungszeitpunkt später liegt, etwa im Schuldienst.

Wenn eine Vorerkrankung bekannt ist, gehört die Klärung deshalb in die ersten Wochen nach der Ernennung, nicht in das erste Jahr. Und weil eine Risikovoranfrage selbst mehrere Wochen dauert, beginnt die Vorbereitung sinnvollerweise vor der Ernennung.

Ablaufplan: vor und nach der Ernennung

Planen Sie vom Tag Ihrer Ernennung aus. Die einzige harte Frist ist die der Öffnungsaktion: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung beim Versicherungsunternehmen eingehen, maßgeblich ist der Beginn des Beamtenverhältnisses (Broschüre des PKV-Verbands, Stand Januar 2026). Die Wochenangaben davor und danach sind Empfehlungen, keine Fristen. Sie sorgen dafür, dass eine Risikovoranfrage fertig ist, bevor Sie entscheiden, und dass Ihr Antrag nicht erst am Fristende eingeht.

  1. 8 bis 6 Wochen vor der Ernennung Unterlagen zu Ihren Behandlungen zusammenstellen und eine anonyme Risikovoranfrage starten.
  2. 4 bis 2 Wochen vor der Ernennung Die Antworten der Versicherer vergleichen und den Weg entscheiden: regulärer Vertrag oder Öffnungsaktion, siehe Konditionen der Öffnungsaktion und Risikozuschlag.
  3. Tag der Ernennung Die Frist beginnt mit dem Beginn des Beamtenverhältnisses laut Ernennungsurkunde. Das Fristende rechnen Sie im Fristenrechner aus.
  4. Woche 1 bis 4 danach Antrag bei einem teilnehmenden Versicherer stellen und sich den Eingang schriftlich bestätigen lassen.
  5. Bis zum Ende des sechsten Monats Spätester Eingang des Antrags beim Versicherer. Danach ist dieser Weg verschlossen; was dann bleibt, steht unter Öffnungsaktion verpasst.
  6. Parallel Die Beihilfestelle informieren und Ihren Bemessungssatz klären (Beihilfe-Rechner); waren Sie gesetzlich versichert, mit Ihrer Krankenkasse klären, wie und zu wann Ihre Mitgliedschaft endet (PKV oder gesetzliche Kasse).

Frist verpasst: Welche Wege bleiben

Ist die Frist verstrichen oder erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, bleibt der private Weg offen, wird aber teurer oder unsicherer. Prüfen Sie zuerst, ob ein neuer Anlass vorliegt: Waren Sie im Vorbereitungsdienst gesetzlich versichert, steht Ihnen die Öffnungsaktion bei der Verbeamtung auf Probe offen. Für Ihre Angehörigen öffnet ein späteres Ereignis wie eine Geburt, eine Heirat oder das Ende einer Pflichtversicherung ein eigenes Fenster von sechs Monaten, immer über Sie, siehe Ehepartner und Kinder. Sonst kommen diese Wege in Betracht:

  1. Regulärer Antrag nach Risikovoranfrage. Lassen Sie Ihre Angaben ohne Namen von mehreren Versicherern einschätzen. Weil sich die Annahmerichtlinien unterscheiden, kann dieselbe Diagnose bei einem Versicherer ohne Zuschlag durchgehen und bei einem anderen zu einem spürbaren Aufschlag führen.
  2. Leistungsausschluss und höherer Beihilfesatz. Bekommen Sie einen regulären Vertrag mit Leistungsausschluss, kann sich Ihr Beihilfesatz für die ausgeschlossenen Leistungen erhöhen, beim Bund um 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 Prozent (§ 47 Abs. 4 BBhV). Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie ausreichend und rechtzeitig versichert sind und der Ausschluss wegen angeborener Leiden oder bestimmter Krankheiten vereinbart wurde; für Pflegeaufwendungen gilt das nicht. Rechtzeitig heißt nach der Verwaltungsvorschrift zur BBhV: in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Eintritt in das Beamtenverhältnis. Ein Vertrag, den Sie erst lange danach abschließen, erfüllt das nicht ohne Weiteres. Außerdem muss der Ausschluss im Versicherungsschein als persönliche Sonderbedingung stehen, und er zählt nur, wenn er sich nachweislich nicht durch einen Risikozuschlag hätte abwenden lassen. Für einen Risikozuschlag selbst gibt es keine solche Erhöhung. Die Länder haben eigene Regeln, siehe die Seite Ihres Dienstherrn unter Beihilfe.
  3. Gesetzliche Kasse. In die gesetzliche Krankenversicherung kommen Sie als Beamter nur zurück, wenn Sie vorher gesetzlich versichert waren: mindestens 24 Monate in den letzten fünf Jahren oder zwölf Monate ununterbrochen unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht. Den Beitritt müssen Sie innerhalb von drei Monaten bei der Krankenkasse anzeigen. Wo der Dienstherr eine pauschale Beihilfe zahlt (nach Angaben des PKV-Verbands in elf Ländern, nicht beim Bund, Stand 15.09.2026), übernimmt er einen Teil Ihres Krankenversicherungsbeitrags. Den Weg in die gesetzliche Kasse öffnet sie aber nicht von selbst. Wer sich für die pauschale Beihilfe entscheidet und den Zuschuss erhält, kann die Öffnungsaktion nicht mehr nutzen.
  4. Basistarif. Jeder private Krankenversicherer muss Beihilfeberechtigte im Basistarif zur ergänzenden Absicherung aufnehmen, und zwar ohne Risikozuschlag.

Ausführlich: Öffnungsaktion verpasst: welche Wege bleiben. Wann der Basistarif die bessere Wahl ist, steht unter Öffnungsaktion oder Basistarif.

Drei Fehler, die den Weg verbauen

Diese drei Fehler kosten den Zugang oder machen ihn teurer:

  1. Nur bei einem Versicherer anfragen. Die Annahmerichtlinien unterscheiden sich deutlich. Wer nur ein Angebot einholt, weiß nicht, ob ein anderer Versicherer ihn regulär und günstiger genommen hätte.
  2. Die Frist übersehen oder zu spät beginnen. Die Risikovoranfrage dauert einige Wochen. Beginnen Sie deshalb vor oder direkt nach der Ernennung; Ihr Fristende zeigt der Fristenrechner oben.
  3. Eine Erkrankung im Antrag weglassen. Anzeigen müssen Sie die für den Vertrag erheblichen Umstände, die Sie kennen und nach denen der Versicherer in Textform fragt. Verletzen Sie diese Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten; sonst kommen je nach Fall eine Kündigung oder eine Anpassung des Vertrags in Betracht. In der Krankenversicherung erlöschen diese Rechte drei Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist erst nach zehn Jahren. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bleibt davon unberührt.

Wann die Öffnungsaktion nicht der richtige Weg ist

Wenn ein regulärer Vertrag zu vertretbaren Bedingungen möglich ist, die gesetzliche Kasse besser passt oder die Voraussetzungen fehlen.

  • Ihre Voranfrage hat gezeigt, dass ein regulärer Vertrag ohne oder mit geringem Zuschlag möglich ist. Dann ist der reguläre Weg günstiger und leistungsstärker.
  • Ihre Familienkonstellation spricht ohnehin für die gesetzliche Kasse, etwa als Alleinverdiener mit mehreren Kindern in einem Land mit pauschaler Beihilfe.
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen nicht, etwa weil die Frist abgelaufen ist. Dann bleiben die Wege unter Frist verpasst.

Häufige Fragen

Ich habe eine chronische Erkrankung. Lehnt die PKV mich ab?

Über die Öffnungsaktion nicht: Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt, Leistungsausschlüsse gibt es nicht, und ein Zuschlag ist auf 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt. Voraussetzung ist, dass Ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung beim Versicherer eingeht. Außerhalb der Öffnungsaktion kann ein Versicherer ablehnen; in den Basistarif muss er Sie aber ohne Risikozuschlag aufnehmen.

Gilt die Öffnungsaktion auch für Anwärter?

Ja. Beamte auf Widerruf mit Beihilfeanspruch, also etwa Anwärterinnen und Anwärter, gehören nach Angaben des PKV-Verbands seit 2019 dazu. Sie werden zunächst in Tarife aufgenommen, die für Beamte auf Widerruf offen sind.

Wie lange habe ich nach der Verbeamtung Zeit?

Sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Bis dahin muss Ihr Antrag beim Versicherer eingegangen sein; der Versicherungsschutz darf später beginnen. Ihr Fristende berechnet der Fristenrechner oben auf dieser Seite.

Was ist, wenn ich die Frist verpasst habe?

Dann bleiben eine Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern, ein Vertrag mit Leistungsausschluss und unter Voraussetzungen höherem Beihilfesatz, die gesetzliche Kasse, wenn Sie die Vorversicherungszeit erfüllen, und der Basistarif, in den Sie jeder Versicherer ohne Risikozuschlag aufnehmen muss. Einzelheiten stehen unter Frist verpasst.

Muss ich meine Erkrankung angeben?

Ja. Auch über die Öffnungsaktion beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben macht, riskiert den Rücktritt des Versicherers, in der Krankenversicherung bis zu drei Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist bis zu zehn Jahre.

Was kostet mich ein Risikozuschlag maximal?

Über die Öffnungsaktion höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags. Weil Sie als Beamter nur den Teil versichern, den die Beihilfe nicht trägt, wirkt der Zuschlag auf eine kleinere Basis als bei einer Vollversicherung. Außerhalb der Öffnungsaktion legt der Versicherer den Zuschlag selbst fest.

Kann ich meine Kinder und meinen Ehepartner auch über die Öffnungsaktion versichern?

Ja, aber nicht eigenständig, sondern über Sie: wenn sie bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig und nicht gesetzlich pflichtversichert sind und Sie selbst privat versichert sind oder eine Anwartschaft haben. Sie werden bei Ihrem Versicherer aufgenommen. Wer bei Ihrer Verbeamtung schon berücksichtigungsfähig ist, hat Ihre Sechsmonatsfrist; wer später hinzukommt, etwa ein Neugeborenes oder ein neuer Ehepartner, bekommt sechs Monate ab diesem Ereignis. Einzelheiten unter Ehepartner und Kinder.

Welche Versicherer machen bei der Öffnungsaktion mit?

Nach der Broschüre des PKV-Verbands (Stand Januar 2026) beteiligen sich 16 private Krankenversicherer ganz oder teilweise; eines davon gilt nicht für Beamte auf Widerruf, eines nur für katholische Priester. Die vollständige Liste steht oben unter Welche Unternehmen nehmen teil?. Die Liste kann sich ändern, maßgeblich ist die aktuelle Broschüre.

Wie wahrscheinlich ist ein Risikozuschlag in der Öffnungsaktion?

Das lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Fest steht nur der Rahmen: Über die Öffnungsaktion wird niemand aus Risikogründen abgelehnt, Leistungsausschlüsse gibt es nicht, und ein Zuschlag ist auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt. Ob und in welcher Höhe innerhalb dieser Grenze ein Zuschlag anfällt, entscheidet der einzelne Versicherer anhand Ihrer Gesundheitsangaben; in vielen Fällen fällt dabei der Höchstzuschlag an. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vorher, ob ein regulärer Vertrag günstiger wäre.

Wer berät mich zur Öffnungsaktion?

Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung mit Schwerpunkt Beamte, berät bundesweit und kostenlos zur Öffnungsaktion und zum Vorgehen bei Vorerkrankungen. Kontakt per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder über die Terminbuchung, siehe Ansprechpartner.

Wofür ich der richtige Ansprechpartner bin

Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52) und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig, mit Schwerpunkt auf Beamtinnen und Beamten. Anfragen von Beamten mit Vorerkrankungen gehören regelmäßig zu seiner Beratung. Er prüft mit Ihnen, ob die Öffnungsaktion für Sie greift und bis wann Ihr Antrag eingehen muss, und lässt Ihre Gesundheitsangaben ohne Namensnennung anbieterübergreifend von mehreren Versicherern einschätzen, bevor Sie einen Antrag stellen. Die Beratung ist für Sie kostenlos und bundesweit möglich; vergütet wird er über die Courtage des Versicherers, wenn ein Vertrag zustande kommt. Erreichbar ist er per E-Mail an k.stockschlaeder@verticus.de, telefonisch unter 0151-400 53 970, per WhatsApp oder über ein 30-minütiges Erstgespräch, das Sie online buchen.

Weiterlesen

Alle Wege bei Vorerkrankungen im Überblick stehen unter Vorerkrankungen. Der Ablauf davor steht unter Risikovoranfrage, die Kostenwirkung unter Risikozuschlag. Die Grundlagen finden Sie unter PKV für Beamte. Welche Besonderheiten für Lehrkräfte und für Polizeibeamte gelten, steht unter PKV für Lehrkräfte und PKV bei der Polizei.

Quellen

  • Verband der Privaten Krankenversicherung, Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Broschüre zur Öffnungsaktion), pkv.de, Stand Januar 2026, abgerufen am 26.10.2026, zu Angehörigen S. 5 bis 8. Dort steht auch, welche Versicherer teilnehmen.
  • Verband der Privaten Krankenversicherung, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte, pkv.de, abgerufen am 26.10.2026
  • privat-patienten.de, Verbraucherportal des PKV-Verbands, Beamte mit Vorerkrankungen, privat-patienten.de, Stand Juli 2024, abgerufen am 26.10.2026
  • §§ 19 bis 22, 193, 194 und 203 VVG, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 26.05.2026, abgerufen am 07.10.2026
  • §§ 6 und 9 SGB V, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.06.2026, abgerufen am 07.10.2026
  • § 47 Abs. 4 BBhV, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 14.10.2025, abgerufen am 07.10.2026
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV), Nr. 47.4.1 und 47.4.2, zuletzt geändert am 05.12.2024 (GMBl 2024 S. 1147), verwaltungsvorschriften-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
Porträt von Kai Stockschlaeder

Über den Autor

Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.

Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.

Fachlich geprüft am 26. Oktober 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.

Anonyme Risikovoranfrage: erst prüfen, dann beantragen

Bevor ein verbindlicher Antrag gestellt wird, lege ich Ihre Gesundheitsangaben ohne Ihren Namen mehreren Gesellschaften vor und Ihnen die Antworten nebeneinander. Erst danach entscheiden Sie, ob ein regulärer Vertrag oder die Öffnungsaktion der bessere Weg ist, und erst dann geht ein Antrag hinaus. Die Voranfrage kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Gesundheitsdaten fragen wir nicht online ab, sondern über einen gesonderten, gesicherten Weg mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung; mehr dazu unter Risikovoranfrage.

Die Fristen hängen an Ihrer Ernennung. Klären wir früh, welcher Weg offensteht, statt später festzustellen, dass einer davon zu war.

Ihre Frist läuft? Rückruf werktags innerhalb von 24 Stunden.

Kostenlos und unverbindlich. Vergütung über die Courtage des Versicherers, nicht durch Sie. Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten, weder über das Formular noch per E-Mail.

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