PKV bei der Polizei
In mehreren Ländern erhalten Polizeivollzugsbeamte Heilfürsorge statt Beihilfe: Der Dienstherr trägt die Krankheitskosten vollständig, und Sie brauchen währenddessen keine eigene Krankenversicherung. Die Heilfürsorge endet allerdings mit dem Ruhestand, und dann greift die Beihilfe mit einem Bemessungssatz, dessen Rest Sie privat absichern müssen. Wer bis dahin keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat, tritt mit sechzig in eine Gesundheitsprüfung ein, und genau das ist der teure Fehler dieser Berufsgruppe.
Kurz gesagt
- In mehreren Ländern erhalten Polizeivollzugsbeamte Heilfürsorge statt Beihilfe. Beim Bund erhalten Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei Heilfürsorge (§ 70 Abs. 2 BBesG).
- Die Heilfürsorge gilt nur für Sie selbst. Ehepartner und Kinder brauchen eine Beihilfeergänzung.
- Bei der kleinen Anwartschaft bleibt Ihr Gesundheitszustand bei Abschluss maßgeblich, bei der großen zusätzlich Ihr Eintrittsalter.
Heilfürsorge ist nicht Beihilfe
Die Beihilfe erstattet einen Prozentsatz und setzt eine ergänzende Versicherung voraus. Die Heilfürsorge dagegen ist eine Sachleistung: Der Dienstherr kommt für die Behandlung auf, ohne dass Sie einen Vertrag mit einem Versicherer brauchen. Für den aktiven Dienst ist das die komfortablere Variante, und sie kostet Sie nichts.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens gilt die Heilfürsorge nur für Sie selbst, nicht für Ihre Familie. Ehepartner und Kinder sind über die normale Beihilfe abgesichert und brauchen eine private Restkostenversicherung wie in jeder anderen Beamtenfamilie. Zweitens deckt die Heilfürsorge nicht zwingend alles ab, was ein guter privater Tarif abdecken würde.
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei erhalten Heilfürsorge (§ 70 Abs. 2 BBesG). In den Ländern regelt das Recht Ihres Dienstherrn, ob Sie Heilfürsorge oder Beihilfe erhalten, und die Länder handhaben das unterschiedlich. Eine geprüfte Übersicht folgt mit den Landesseiten. Bis dahin gilt: Maßgeblich ist, was in Ihren eigenen Unterlagen steht.
Bei der Bundespolizei umfasst die Heilfürsorge im Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen, Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer sind in der Verordnung nicht vorgesehen (§ 10 BPolHfV). Zahnersatz wird als Regelversorgung übernommen, für aufwendigere Versorgung gibt es einen Festzuschuss, Implantate zu 50 Prozent (§ 6 BPolHfV). Hilfsmittel richten sich nach den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 9 BPolHfV). Die Länder regeln die Heilfürsorge ihrer Polizei eigenständig.
Die Anwartschaftsversicherung
Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die Heilfürsorge, und Sie werden Versorgungsempfänger mit Beihilfeanspruch. Ab diesem Tag brauchen Sie eine private Restkostenversicherung. Das Problem: Sie wären dann Anfang sechzig und müssten eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Nach dreißig Jahren Dienst hat kaum jemand eine leere Krankenakte.
Dafür gibt es die Anwartschaftsversicherung. Sie zahlen während des aktiven Dienstes einen kleinen monatlichen Beitrag und sichern sich damit das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen vollwertigen Tarif zu wechseln. Je nach Form wird zusätzlich Ihr Eintrittsalter konserviert.
Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich die spätere Aufnahme in einen privaten Tarif. Bei der kleinen Anwartschaft bleibt Ihr Gesundheitszustand bei Abschluss maßgeblich. Bei der großen Anwartschaft gilt zusätzlich Ihr Eintrittsalter bei Abschluss, weil Alterungsrückstellungen aufgebaut werden.
Wer Heilfürsorge erhält, kann die Öffnungsaktion nach Angaben des PKV-Verbands in Form einer Anwartschaftsversicherung nutzen. Den Antrag stellen Sie innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs, nicht erst beim Wechsel in die Beihilfe im Ruhestand. Was eine Anwartschaft kostet, hängt vom Tarif ab; lassen Sie sich den Beitrag im Angebot ausweisen.
Warum das so oft schiefgeht
Der Fehler entsteht nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus der Logik der Sache. Wer im aktiven Dienst nichts zahlen muss und alle Behandlungen ersetzt bekommt, hat keinen Anlass, sich mit Krankenversicherung zu beschäftigen. Die Anwartschaft kostet Geld für eine Leistung, die man dreißig Jahre lang nicht spürt. Sie zu unterlassen fühlt sich vernünftig an und ist es nicht.
Der Preis zeigt sich erst am Ende: Ohne Anwartschaft bekommen Sie mit Anfang sechzig einen Vertrag entweder mit erheblichen Zuschlägen, mit Ausschlüssen für genau die Beschwerden, die Sie sich im Dienst zugezogen haben, oder gar nicht. Den Standardtarif gibt es nur für PKV-Bestand mit Vertragsbeginn vor dem 01.01.2009 (§ 257 Abs. 2a SGB V). Für alle anderen, also auch für den letzten Fall, ist der Basistarif die Auffanglösung, mit den entsprechenden Leistungseinschnitten.
Was Sie prüfen sollten
- Erhalten Sie Heilfürsorge oder Beihilfe? Das steht in Ihren Unterlagen und unterscheidet sich je nach Land.
- Wenn Heilfürsorge: Besteht eine Anwartschaftsversicherung, und welche Form? Wenn nicht, ist das der dringendste Punkt auf dieser Seite.
- Ist die Familie abgesichert? Ehepartner und Kinder brauchen unabhängig von Ihrer Heilfürsorge eine Beihilfeergänzung.
- Gibt es Lücken in der Heilfürsorge, die Sie privat schließen möchten, etwa bei Zahnersatz oder Wahlleistungen?
- Wann ist Ihr voraussichtlicher Ruhestandsbeginn? Die Umstellung muss rechtzeitig vorher angestoßen werden.
Wann die private Absicherung nicht der richtige Weg ist
Auch hier gibt es Fälle, in denen die gesetzliche Kasse besser passt. Wenn Ihr Ehepartner nicht erwerbstätig ist und mehrere Kinder abzusichern sind, kann die Familienversicherung der gesetzlichen Kasse günstiger sein als mehrere private Verträge, sofern Ihr Land eine pauschale Beihilfe anbietet. Und wenn bereits erhebliche Vorerkrankungen bestehen und keine Anwartschaft läuft, sollten Sie zuerst die Öffnungsaktion prüfen, bevor Sie einen regulären Antrag stellen.
Weiterlesen
Was im Ruhestand passiert, steht unter Beihilfe im Ruhestand. Die Grundlagen finden Sie unter PKV für Beamte und Beihilfe, die anderen Gruppen unter Berufsgruppen.
Quellen
- Landesrechtliche Heilfürsorgeverordnungen [FACHLICH PRÜFEN: Fundstellen je Land.]
- Beihilfeverordnungen der Länder zum Anspruch von Versorgungsempfängern [FACHLICH PRÜFEN: Fundstellen.]
- Versicherungsbedingungen zur Anwartschaftsversicherung, maßgeblich ist der Bedingungswortlaut
- § 70 Abs. 2 BBesG zur Heilfürsorge der Bundespolizei, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
- §§ 6, 9 und 10 Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, Broschüre zur Öffnungsaktion für Beamte und Angehörige (Anwartschaft bei Heilfürsorge), pkv.de, Stand Januar 2026, abgerufen am 15.09.2026
Über den Autor
Kai Stockschläder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 15. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
Heilfürsorge heute, Beihilfe im Ruhestand
Wenn Sie keine Anwartschaft haben, ist das der wichtigste Punkt, den Sie in diesem Jahr klären sollten. In 30 Minuten wissen Sie, welche Form Sie brauchen und was sie kostet.
Kostenlose Beratung werktags ab 9 Uhr
Kostenlos und unverbindlich. Vergütung über die Courtage des Versicherers, nicht durch Sie.