PKV oder gesetzliche Kasse für Beamte?
Für die große Mehrheit der Beamtinnen und Beamten ist die private Krankenversicherung rechnerisch günstiger, weil die Beihilfe den größeren Teil der Kosten trägt und nur der Rest versichert wird. Die gesetzliche Kasse gewinnt dort, wo mehrere Personen ohne eigenes Einkommen mitversichert werden müssen, und dort, wo eine Vorerkrankung den privaten Zugang stark verteuert. Ohne pauschale Beihilfe zahlen Sie in der gesetzlichen Kasse allerdings den vollen Beitrag allein, weil ein Dienstherr keinen Arbeitgeberanteil leistet.
Kurz gesagt
- Für die meisten Beamtinnen und Beamten ist die private Krankenversicherung rechnerisch günstiger, weil die Beihilfe den größeren Teil der Kosten trägt.
- Die gesetzliche Kasse gewinnt bei mehreren Mitversicherten ohne eigenes Einkommen und bei schweren Vorerkrankungen, wenn der Dienstherr eine pauschale Beihilfe zahlt.
- In der freiwilligen gesetzlichen Versicherung ist der Beitrag einkommensabhängig (§ 240 SGB V), dazu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (§ 242 SGB V).
- Beamte sind versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Die Entscheidung für den privaten Weg ist deshalb praktisch endgültig.
Ich verdiene Geld, wenn Sie sich privat versichern, und nichts, wenn Sie gesetzlich bleiben. Diese Seite ist trotzdem so geschrieben, dass Sie beide Wege erkennen können. Wenn Sie mir das nicht glauben, prüfen Sie die Argumente gegen mich zuerst.
Der strukturelle Unterschied
| Frage | Private Versicherung mit Beihilfe | Freiwillig gesetzliche Kasse |
|---|---|---|
| Beitragsgrundlage | Alter, Gesundheit, Leistungsumfang, versicherter Anteil | einkommensabhängig nach § 240 SGB V, zuzüglich kassenindividuellem Zusatzbeitrag (§ 242 SGB V) |
| Beteiligung des Dienstherrn | Beihilfe auf die Rechnung | keine, außer bei pauschaler Beihilfe |
| Familie | eigener Beitrag pro Person, Kinder aber günstig | beitragsfreie Familienversicherung |
| Wirkung einer Beförderung | keine | höherer Beitrag |
| Leistungsumfang | vertraglich zugesagt, änderungsfest | gesetzlicher Katalog, politisch änderbar |
| Im Ruhestand | Bemessungssatz steigt, Beitrag sinkt | Beitrag auf Versorgungsbezüge und sonstige Einnahmen (§ 240 SGB V, § 7 Abs. 2 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) |
| Rückkehr möglich | faktisch nein | Wechsel in die PKV bleibt grundsätzlich möglich, aber teurer mit steigendem Alter |
Wann die private Versicherung klar gewinnt
- Sie sind alleinstehend. Dann versichern Sie eine Person zu 50 Prozent statt eine Person zu 100 Prozent des einkommensabhängigen Beitrags.
- Ihr Partner hat ein eigenes Einkommen und ist selbst versichert. Die Familienversicherung greift ohnehin nicht.
- Sie erwarten eine Laufbahn mit deutlichen Beförderungen. Der private Beitrag reagiert darauf nicht.
- Sie legen Wert auf Leistungen, die der gesetzliche Katalog nicht enthält.
Wann die gesetzliche Kasse die bessere Wahl ist
Diese Fälle sind seltener, aber sie sind real, und sie kosten viel Geld, wenn man sie übersieht.
- Alleinverdiener mit mehreren Kindern. Privat zahlen Sie für jede Person, gesetzlich einmal. Ab drei Kindern kippt die Rechnung häufig, oft schon ab zwei, wenn der Partner nicht erwerbstätig ist. Das setzt allerdings voraus, dass Ihr Dienstherr eine pauschale Beihilfe zahlt, sonst tragen Sie den gesetzlichen Beitrag vollständig allein. Die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder entfällt, wenn der andere Elternteil privat versichert ist und mehr verdient als das gesetzlich versicherte Mitglied und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (§ 10 Abs. 3 SGB V).
- Schwere Vorerkrankung. Wenn ein privater Vertrag nur mit hohem Zuschlag oder mit Leistungsausschlüssen zustande käme, ist der einkommensabhängige Beitrag ohne Gesundheitsprüfung die planbarere Lösung. Prüfen Sie vorher die Öffnungsaktion, sie ist genau für diesen Fall gemacht.
- Absehbar niedrige Versorgungsbezüge. Bei kurzer Dienstzeit oder langer Teilzeit wiegt ein einkommensabhängiger Beitrag leichter als ein fester. Für Teilzeit im Schuldienst siehe auch PKV für Lehrkräfte.
- Sie wollen das Beamtenverhältnis verlassen. Wer eine Rückkehr in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erwägt, sollte den privaten Weg nicht vorschnell einschlagen.
Der Kipppunkt, ehrlich gerechnet
Der Vergleich lässt sich nicht mit einem Satz beantworten, weil er von vier Größen abhängt: Ihrer Besoldung, der Zahl mitzuversichernder Personen ohne eigenes Einkommen, dem Angebot einer pauschalen Beihilfe bei Ihrem Dienstherrn und Ihrem Gesundheitszustand.
| Konstellation | GKV: Eigenanteil nach Zuschuss, monatlich | PKV: Summe der Restkostenbeiträge, monatlich |
|---|---|---|
| Single | … € bis … € | … € bis … € |
| Paar mit zwei Einkommen | … € bis … € | … € bis … € |
| Alleinverdiener, zwei Kinder | … € bis … € | … € bis … € |
| Alleinverdiener, drei Kinder | … € bis … € | … € bis … € |
Musterprofil: Beamter, 35 Jahre, Bundesland Hamburg, Bemessungssatz nach Landesrecht. Werte als Spanne. Stand: MM/JJJJ.
[ZAHL PRÜFEN: Break-even-Werte in die Tabelle einsetzen. Benötigt werden Besoldungsgruppe, allgemeiner Beitragssatz, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, Pflegebeitrag mit und ohne Kinder, Beitragsbemessungsgrenze sowie private Vergleichsbeiträge mit vollständigem Profil, jeweils mit Stand. Diese Rechnung ist der Kern der Seite und wird nicht geschätzt.]
Der Punkt, der die Rechnung schlägt
Die Entscheidung ist im Beamtenverhältnis praktisch endgültig. Eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung setzt Versicherungspflicht voraus, und die entsteht bei Ihnen nicht: Beamtinnen und Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn sie bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung ihrer Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig wird, bleibt unter weiteren Voraussetzungen versicherungsfrei, insbesondere wenn er in den letzten fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Das heißt für die Entscheidung: Rechnen Sie nicht Ihre heutige Lebenssituation, sondern mindestens drei Zeitpunkte. Eine Konstellation mit zwei kleinen Kindern und einem nicht erwerbstätigen Partner sieht in zwölf Jahren völlig anders aus. Wer nur den heutigen Monatsbeitrag vergleicht, entscheidet über dreißig Jahre mit den Zahlen eines Jahres.
Wie Sie vorgehen sollten
- Klären Sie Ihren Bemessungssatz, heute und im Ruhestand, mit dem Beihilfe-Rechner.
- Klären Sie, ob Ihr Dienstherr eine pauschale Beihilfe anbietet. Ohne sie ist die gesetzliche Kasse für Beamte fast immer teuer.
- Klären Sie bei Vorerkrankungen zuerst per anonymer Risikovoranfrage, zu welchen Bedingungen ein privater Vertrag überhaupt möglich wäre.
- Rechnen Sie erst dann die Beiträge, und zwar für drei Zeitpunkte.
Quellen
- § 240 SGB V zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
- § 242 SGB V zum kassenindividuellen Zusatzbeitrag, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
- § 10 SGB V zur Familienversicherung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
- GKV-Spitzenverband, Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler, § 7 Abs. 2 (Beamte und Versorgungsempfänger), Fassung vom 28.11.2018, abgerufen am 15.09.2026
- Bundesbeihilfeverordnung, gesetze-im-internet.de/bbhv, abgerufen am 15.09.2026
- § 6 SGB V zur Versicherungsfreiheit von Beamten, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
Über den Autor
Kai Stockschläder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 15. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
Die Systemfrage einmal sauber entscheiden
Wir rechnen Ihre Konstellation für heute, in zehn Jahren und für den Ruhestand. Wenn die gesetzliche Kasse gewinnt, steht das am Ende des Gesprächs, auch wenn ich daran nichts verdiene.
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