Beitragsbeispiele
Auf dieser Seite stehen Beitragsbeispiele erst dann, wenn zu jedem Beispiel Versicherer, Tarifname, Eintrittsalter, Bemessungssatz, Selbstbehalt, Leistungsniveau und das Datum der Beitragsangabe genannt werden können. Eine Zahl ohne diese Angaben lässt sich weder nachrechnen noch auf Ihre Situation übertragen. Deshalb ist der Beispielteil derzeit bewusst leer.
Kurz gesagt
- Ein Beitragsbeispiel braucht sieben Angaben, von Versicherer und Tarif bis zum Stand der Beitragsangabe.
- Der Beispielteil bleibt leer, bis echte Tarifwerte mit vollständigem Profil vorliegen.
- Fremde Beispiele prüfen Sie mit vier Fragen, die wichtigste betrifft die Beitragsentwicklung des Tarifs.
Was zu einem brauchbaren Beispiel gehört
Ein Beitragsbeispiel ist erst dann eine Information, wenn Sie damit prüfen können, ob es auf Sie zutrifft. Dafür braucht es sieben Angaben:
| Angabe | Warum sie nötig ist |
|---|---|
| Versicherer und Tarifname | Ohne Tarif ist nicht prüfbar, welche Leistungen im Beitrag stecken |
| Eintrittsalter | Stärkster Einflussfaktor, wird beim Abschluss festgeschrieben |
| Bemessungssatz | Bestimmt, ob 50, 30 oder 20 Prozent versichert werden |
| Selbstbehalt | Verschiebt den Beitrag erheblich, ohne dass es am Beitrag sichtbar wäre |
| Leistungsniveau | Ein günstiger Beitrag kann schlicht weniger Leistung bedeuten |
| Pflegepflichtversicherung enthalten oder nicht | Sonst sind zwei Angebote nicht vergleichbar |
| Stand der Beitragsangabe | Beiträge werden angepasst, ein Wert ohne Datum altert unbemerkt |
Beispiele folgen
| Profil | Alter | Bemessungssatz | Dienstherr | Monatsbeitrag inkl. Pflegepflicht | Stand |
|---|---|---|---|---|---|
| Anwärterin oder Anwärter | 24 | 50 % | Bund | … € bis … € | MM/JJJJ |
| Beamter im aktiven Dienst | 30 | 50 % | Bund | … € bis … € | MM/JJJJ |
| Familie: Beamter, Ehepartner, zwei Kinder | 35 | 70 % Beamter, 70 % Ehepartner, 80 % je Kind | Bund | … € bis … € (Summe) | MM/JJJJ |
| Versorgungsempfängerin | 67 | 70 % | Bund | … € bis … € | MM/JJJJ |
[ZAHL PRÜFEN: Werte für die vier Musterprofile einsetzen, jeweils als Spanne und mit den sieben Pflichtangaben aus der Tabelle oben: Versicherer, Tarifname, Selbstbehalt, Leistungsniveau und Stand. Zu jedem Beispiel gehört der Hinweis, dass Beiträge angepasst werden.]
Solange dieser Kasten Platzhalter enthält, bleibt die Seite auf noindex.
Wie Sie ein fremdes Beitragsbeispiel prüfen
Wenn Ihnen ein Angebot oder eine Werbeaussage begegnet, helfen vier Fragen:
- Zu welchem Bemessungssatz gehört die Zahl? Ein Beitrag für 30 Prozent Erstattung sieht neben einem für 50 Prozent immer günstig aus.
- Welcher Selbstbehalt ist vereinbart, und könnten Sie ihn im Ernstfall tragen?
- Ist die Pflegepflichtversicherung enthalten?
- Von wann stammt die Zahl, und welche Beitragsanpassungen gab es seither in diesem Tarif?
Die vierte Frage ist die unbequemste und die aussagekräftigste. Ein Tarif, der über zehn Jahre stabil war, ist mehr wert als einer, der heute zwanzig Euro günstiger ist. Woran Sie das erkennen, steht unter Vergleichskriterien.
Wann ein niedriger Beitrag der falsche Maßstab ist
Bei einer Restkostenversicherung ist die Beitragsdifferenz zwischen einem guten und einem schwachen Tarif kleiner, als viele erwarten, weil Sie ohnehin nur einen Teil versichern. Die Leistungsunterschiede sind dagegen genauso groß wie in der Vollversicherung. Das Verhältnis von gespartem Beitrag zu verlorener Leistung ist damit für Beamte ungünstiger als für Angestellte. Wer hier am falschen Ende spart, spart wenig und riskiert viel.
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Die Kostenlogik im Überblick steht unter Kosten, die langfristige Entwicklung unter Kosten im Alter, und wie sich der Bemessungssatz auf alles auswirkt, unter Beihilfe.
Quellen
- Tarif- und Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherer
- § 203 VVG zur Beitragsanpassung, gesetze-im-internet.de/vvg
Über den Autor
Kai Stockschläder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 15. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
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