PKV für BeamteBeihilfe verstehen, bevor Sie unterschreiben

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Beitragsbeispiele

Von Kai Stockschläder. Zuletzt geändert am 15. September 2026. Fachlich geprüft am 15. September 2026. Wie diese Seite entsteht.

Eine Person liest an einem Schreibtisch ein bedrucktes Blatt Papier.

Auf dieser Seite stehen Beitragsbeispiele erst dann, wenn zu jedem Beispiel Versicherer, Tarifname, Eintrittsalter, Bemessungssatz, Selbstbehalt, Leistungsniveau und das Datum der Beitragsangabe genannt werden können. Eine Zahl ohne diese Angaben lässt sich weder nachrechnen noch auf Ihre Situation übertragen. Deshalb ist der Beispielteil derzeit bewusst leer.

Kurz gesagt

  • Ein Beitragsbeispiel braucht sieben Angaben, von Versicherer und Tarif bis zum Stand der Beitragsangabe.
  • Der Beispielteil bleibt leer, bis echte Tarifwerte mit vollständigem Profil vorliegen.
  • Fremde Beispiele prüfen Sie mit vier Fragen, die wichtigste betrifft die Beitragsentwicklung des Tarifs.

Was zu einem brauchbaren Beispiel gehört

Ein Beitragsbeispiel ist erst dann eine Information, wenn Sie damit prüfen können, ob es auf Sie zutrifft. Dafür braucht es sieben Angaben:

Pflichtangaben für ein Beitragsbeispiel
AngabeWarum sie nötig ist
Versicherer und TarifnameOhne Tarif ist nicht prüfbar, welche Leistungen im Beitrag stecken
EintrittsalterStärkster Einflussfaktor, wird beim Abschluss festgeschrieben
BemessungssatzBestimmt, ob 50, 30 oder 20 Prozent versichert werden
SelbstbehaltVerschiebt den Beitrag erheblich, ohne dass es am Beitrag sichtbar wäre
LeistungsniveauEin günstiger Beitrag kann schlicht weniger Leistung bedeuten
Pflegepflichtversicherung enthalten oder nichtSonst sind zwei Angebote nicht vergleichbar
Stand der BeitragsangabeBeiträge werden angepasst, ein Wert ohne Datum altert unbemerkt

Beispiele folgen

Musterprofile für die Beitragsbeispiele
ProfilAlterBemessungssatzDienstherrMonatsbeitrag inkl. PflegepflichtStand
Anwärterin oder Anwärter2450 %Bund… € bis … €MM/JJJJ
Beamter im aktiven Dienst3050 %Bund… € bis … €MM/JJJJ
Familie: Beamter, Ehepartner, zwei Kinder3570 % Beamter, 70 % Ehepartner, 80 % je KindBund… € bis … € (Summe)MM/JJJJ
Versorgungsempfängerin6770 %Bund… € bis … €MM/JJJJ

[ZAHL PRÜFEN: Werte für die vier Musterprofile einsetzen, jeweils als Spanne und mit den sieben Pflichtangaben aus der Tabelle oben: Versicherer, Tarifname, Selbstbehalt, Leistungsniveau und Stand. Zu jedem Beispiel gehört der Hinweis, dass Beiträge angepasst werden.]

Solange dieser Kasten Platzhalter enthält, bleibt die Seite auf noindex.

Wie Sie ein fremdes Beitragsbeispiel prüfen

Wenn Ihnen ein Angebot oder eine Werbeaussage begegnet, helfen vier Fragen:

  1. Zu welchem Bemessungssatz gehört die Zahl? Ein Beitrag für 30 Prozent Erstattung sieht neben einem für 50 Prozent immer günstig aus.
  2. Welcher Selbstbehalt ist vereinbart, und könnten Sie ihn im Ernstfall tragen?
  3. Ist die Pflegepflichtversicherung enthalten?
  4. Von wann stammt die Zahl, und welche Beitragsanpassungen gab es seither in diesem Tarif?

Die vierte Frage ist die unbequemste und die aussagekräftigste. Ein Tarif, der über zehn Jahre stabil war, ist mehr wert als einer, der heute zwanzig Euro günstiger ist. Woran Sie das erkennen, steht unter Vergleichskriterien.

Wann ein niedriger Beitrag der falsche Maßstab ist

Bei einer Restkostenversicherung ist die Beitragsdifferenz zwischen einem guten und einem schwachen Tarif kleiner, als viele erwarten, weil Sie ohnehin nur einen Teil versichern. Die Leistungsunterschiede sind dagegen genauso groß wie in der Vollversicherung. Das Verhältnis von gespartem Beitrag zu verlorener Leistung ist damit für Beamte ungünstiger als für Angestellte. Wer hier am falschen Ende spart, spart wenig und riskiert viel.

Weiterlesen

Die Kostenlogik im Überblick steht unter Kosten, die langfristige Entwicklung unter Kosten im Alter, und wie sich der Bemessungssatz auf alles auswirkt, unter Beihilfe.

Quellen

Porträt von Kai Stockschläder

Über den Autor

Kai Stockschläder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.

Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.

Fachlich geprüft am 15. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.

Ein Beispiel für Ihre tatsächliche Konstellation

Statt einer Spanne bekommen Sie konkrete Zahlen für Ihr Alter, Ihren Bemessungssatz und Ihre Familiensituation, mit den Tarifnamen dahinter.

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