PKV für BeamteBeihilfe verstehen, bevor Sie unterschreiben

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PKV für Beamtenanwärter

Von Kai Stockschläder. Zuletzt geändert am 15. September 2026. Fachlich geprüft am 15. September 2026. Wie diese Seite entsteht.

Eine junge Frau arbeitet an einem hellen Schreibtisch am Laptop.

Als Anwärterin oder Anwärter sind Sie bereits beihilfeberechtigt und brauchen deshalb schon während der Ausbildung eine Restkostenabsicherung. Dafür gibt es Anwärtertarife mit stark reduziertem Beitrag. Entscheidend ist nicht deren Preis, sondern zwei Zusagen in den Bedingungen: der Übergang in den regulären Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung und die Behandlung Ihres Eintrittsalters. Beides wirkt Jahrzehnte länger als die Ausbildung dauert.

Kurz gesagt

  • Als Anwärterin oder Anwärter sind Sie beihilfeberechtigt; § 2 Abs. 2 BBhV nennt die Anwärterbezüge als Voraussetzung.
  • Entscheidend sind zwei Zusagen in den Bedingungen: der Übergang in den regulären Tarif ohne Gesundheitsprüfung und die Behandlung des Eintrittsalters.
  • Bei Vorerkrankungen gilt für die Öffnungsaktion eine Antragsfrist von sechs Monaten nach der Verbeamtung auf Widerruf oder auf Probe.
  • Ein Krankentagegeld ist in dieser Phase in aller Regel überflüssig, weil die Bezüge im Krankheitsfall weitergezahlt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).

Warum Anwärtertarife so günstig sind

Der niedrige Beitrag ist keine Wohltat, sondern Kalkulation. Der Versicherer rechnet damit, Sie nach der Ausbildung als reguläre Kundin oder Kunde zu behalten, und subventioniert deshalb die Ausbildungszeit. Das ist legitim und für Sie günstig, es bedeutet aber auch: Der Anwärterbeitrag sagt nichts darüber aus, ob der Tarif langfristig gut ist. Vergleichen Sie den regulären Tarif, in den Sie später wechseln, nicht den Ausbildungsbeitrag.

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Die beiden Zusagen, auf die es ankommt

Übergang ohne Gesundheitsprüfung

Wenn Sie während der Ausbildung erkranken, darf das Ihren späteren Schutz nicht verteuern. Genau dafür gibt es die Zusage, nach Ende der Anwärterzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Risikozuschläge in den regulären Tarif zu wechseln. Prüfen Sie, ob diese Zusage im Bedingungswortlaut steht, ob sie an eine Frist gebunden ist und ob sie den Wechsel in denselben oder in einen beliebigen Tarif des Hauses umfasst.

Ob diese Zusage enthalten ist, welche Frist daran hängt und was bei einem Abbruch der Ausbildung gilt, regeln die Bedingungen des einzelnen Tarifs. Lassen Sie sich die Stelle im Bedingungswortlaut zeigen.

Behandlung des Eintrittsalters

Ihr Eintrittsalter wird beim Abschluss festgeschrieben und beeinflusst den Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit. Ob das ursprüngliche Eintrittsalter beim Übergang in den regulären Tarif erhalten bleibt, hängt von den Bedingungen des Versicherers ab. Fragen Sie ausdrücklich danach, bevor Sie abschließen. Bleibt es erhalten, ist das der wirtschaftlich wertvollste Punkt an einem frühen Abschluss.

Was Sie in der Ausbildungszeit sonst brauchen

  • Pflegepflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und läuft parallel zur Krankenversicherung mit.
  • Beihilfeergänzung prüfen, aber nicht überstürzen. Während der Ausbildung fallen selten hohe Rechnungen an. Der Baustein ist später wichtiger.
  • Kein Krankentagegeld. Als Anwärterin oder Anwärter bekommen Sie im Krankheitsfall Ihre Anwärterbezüge weiter. Ein Krankentagegeld ist in dieser Phase in aller Regel überflüssig, wird aber gerne mitverkauft.

Beamte haben bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge; das ist zugleich Voraussetzung ihrer Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Stand: 15.09.2026.

Wann die PKV für Anwärter nicht der richtige Weg ist

Die Entscheidung wirkt weit über die Ausbildung hinaus, und sie ist praktisch endgültig. Drei Situationen sprechen dagegen:

  • Sie sind nicht sicher, ob Sie die Laufbahn dauerhaft verfolgen. Wer nach der Ausbildung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechselt, steht mit einem privaten Vertrag anders da als mit einer gesetzlichen Mitgliedschaft.
  • Sie planen früh eine Familie mit einem Partner ohne eigenes Einkommen und mehreren Kindern. Rechnen Sie die pauschale Beihilfe gegen, falls Ihr Dienstherr sie anbietet.
  • Sie haben eine Vorerkrankung, die zu hohen Zuschlägen führt. Prüfen Sie vorher per Risikovoranfrage und schauen Sie sich die Öffnungsaktion an. Den Antrag dafür stellen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Verbeamtung auf Widerruf oder auf Probe.

Die richtige Reihenfolge

  1. Bemessungssatz klären, siehe Beihilfe-Rechner.
  2. Bei Vorerkrankungen anonyme Risikovoranfrage stellen, bevor ein Antrag läuft.
  3. Reguläre Tarife vergleichen, nicht Anwärterbeiträge, siehe Vergleichskriterien.
  4. Übergangszusage und Eintrittsalter im Bedingungswortlaut prüfen lassen.
  5. Erst dann abschließen, möglichst zum Beginn der Anwärterzeit.

Wenn Sie Ihre Ausbildung im Schuldienst, bei der Polizei oder als Referendarin oder Referendar absolvieren, lesen Sie auch PKV für Lehrkräfte, PKV bei der Polizei und PKV im Referendariat.

Quellen

  • § 2 Abs. 2 BBhV zur Beihilfeberechtigung (Anwärterbezüge), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
  • § 6 SGB V zur Versicherungsfreiheit bei Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
  • Verband der Privaten Krankenversicherung, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Öffnungsaktion), pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
  • Beihilfeverordnungen der Länder zum Beihilfeanspruch von Anwärtern [FACHLICH PRÜFEN: Direktlinks je Land, kommt mit den Landesseiten.]
  • Versicherungsbedingungen der Anwärtertarife, maßgeblich ist der Bedingungswortlaut
  • SGB XI zur Pflegepflichtversicherung, gesetze-im-internet.de/sgb_11
Porträt von Kai Stockschläder

Über den Autor

Kai Stockschläder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.

Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.

Fachlich geprüft am 15. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.

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