PKV für BeamteBeihilfe verstehen, bevor Sie unterschreiben

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Sie haben bereits ein PKV-Angebot? Lassen Sie es prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Angebote über Dienststelle, Verband oder Vertreter sind oft in Ordnung, und manchmal passt der Beihilfesatz nicht, fehlt der Ergänzungstarif oder der Übergang nach der Ernennung ist nicht geregelt. Ich prüfe Ihr Angebot kostenlos. Wenn es gut ist, sage ich Ihnen das.

Acht Punkte, die Sie selbst prüfen können

Diese Liste ist frei lesbar, Sie müssen nichts eintragen. Ein Angebot, das bei allen acht Punkten eine klare Antwort hat, ist meist gut vorbereitet.

  1. Passen die Prozentsätze des Tarifs zu Ihrem Beihilfesatz? Ein Beihilfetarif erstattet den Teil, den die Beihilfe offen lässt: Beträgt Ihr Bemessungssatz 50 Prozent, brauchen Sie einen Tarif für die anderen 50 Prozent, bei 70 Prozent Beihilfe einen für 30 Prozent. Ihren Satz zeigt der Beihilfe-Rechner.
  2. Ist ein Beihilfeergänzungstarif enthalten? Er schließt Lücken, die auch nach Beihilfe und Grundtarif bleiben, etwa bei Kürzungen der Beihilfestelle oder bei nicht voll beihilfefähigen Aufwendungen. Ob er sich lohnt, hängt von Dienstherr und Grundtarif ab, siehe Worauf Sie bei Tarifen achten müssen.
  3. Wahlleistungen im Krankenhaus: enthalten, ausgeschlossen oder mit Zuschlag? Klären Sie, ob Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer eingeschlossen sind, was sie kosten und ob Ihr Dienstherr sie in der Beihilfe überhaupt anerkennt.
  4. Selbstbehalt und seine Wirkung auf den Beitrag. Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag, weil Sie kleinere Rechnungen bis zur vereinbarten Grenze selbst tragen. Rechnen Sie nach, ob das zu Ihrer Lage passt, mehr dazu unter Kosten.
  5. Regelung bei Kindern und im Ruhestand. Ihr Beihilfesatz ändert sich mit der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder und im Ruhestand, siehe Beihilfe für Kinder und Beihilfe im Ruhestand. Der Tarif muss sich daran anpassen lassen. Ändert sich Ihr Satz, können Sie die Anpassung innerhalb von sechs Monaten beantragen, ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten (§ 199 Abs. 2 VVG).
  6. Anwärtertarif: Was passiert nach der Ernennung? Für Anwärter und Referendare gibt es besondere Tarife mit stark reduziertem Beitrag. Wichtig ist die Vereinbarung, dass Sie nach der Ausbildung ohne erneute Gesundheitsprüfung in den regulären Tarif wechseln, siehe Anwärter.
  7. Risikozuschläge oder Ausschlüsse im Angebot, und ob die Öffnungsaktion greift. Sind Zuschläge oder Ausschlüsse enthalten, sollten Sie nicht unterschreiben, bevor Sie die Öffnungsaktion geprüft haben: Für Sie selbst steht sie nur beim erstmaligen Zugang zur privaten Vollversicherung und innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses offen, für Angehörige gelten eigene Fristen. Mehr zu Zuschlägen unter Risikozuschlag.
  8. Beitragsentlastung im Alter. Fragen Sie, ob das Angebot eine Beitragsentlastung im Alter enthält, was sie kostet und ab wann sie wirkt. Warum Beiträge im Alter steigen und was dagegen wirkt, steht unter Kosten im Alter.

Angebot kostenlos prüfen lassen

Das Angebot selbst besprechen wir im Gespräch, oder Sie senden es mir danach per E-Mail, bitte ohne Gesundheitsfragen. Dieses Formular hat bewusst keinen Datei-Upload, weil Angebotsunterlagen oft Gesundheitsangaben enthalten.

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Kostenlos und unverbindlich. Ich bin Versicherungsmakler und werde über die Courtage des Versicherers vergütet, nicht durch Sie. Details in der Erstinformation. Erst mit dem Absenden werden Ihre Angaben übertragen. Das Angebot besprechen wir im Gespräch oder Sie senden es mir danach per E-Mail, bitte ohne Gesundheitsfragen.

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Kai Stockschlaeder Kostenloses Erstgespräch – 30 Min
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