Beihilfe in Bayern: Sätze und Zuständigkeit
Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Bayern gelten Art. 96 des Bayerischen Beamtengesetzes und die Bayerische Beihilfeverordnung. Sie regelt, welchen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen der Dienstherr übernimmt. Den Rest versichern Sie privat. Maßgeblich ist Ihr Dienstherr, nicht Ihr Wohnort: Wer beim Land arbeitet und anderswo wohnt, bleibt beim Beihilferecht dieses Landes.
Kurz gesagt
- Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Bayern gelten Art. 96 des Bayerischen Beamtengesetzes und die Bayerische Beihilfeverordnung, nicht die Bundesbeihilfeverordnung.
- Im aktiven Dienst beträgt der Bemessungssatz 50 Prozent, mit zwei Kindern 70 Prozent.
- Im Ruhestand sind es 70 Prozent, für ein berücksichtigungsfähiges Kind 80 Prozent.
- Bayern bietet nach Angaben des PKV-Verbands keine pauschale Beihilfe an.
- Zuständig ist das Landesamt für Finanzen. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Satz kommt von dort.
Ihr Bemessungssatz in Bayern
Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen. Den Rest versichern Sie privat. Diese Sätze gelten für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Bayern:
| Für wen | Beihilfe | Privat zu versichern |
|---|---|---|
| Aktiv, ohne berücksichtigungsfähiges Kind | 50 Prozent | 50 Prozent |
| Aktiv, mit zwei Kindern | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Versorgungsempfänger im Ruhestand | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Berücksichtigungsfähiger Ehepartner | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Berücksichtigungsfähiges Kind | 80 Prozent | 20 Prozent |
Rechtsgrundlage: Art. 96 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) und Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV). Quelle: Art. 96 Abs. 3 BayBG, § 46 BayBhV, Fassung gültig ab 01.01.2026, abgerufen am 15.09.2026.
Ihren persönlichen Satz mit Kindern und Ehepartner rechnen Sie im Beihilfe-Rechner aus, dort ist Bayern hinterlegt.
Besonderheiten in Bayern
Diese Punkte weichen vom üblichen Muster ab. Sie stehen so in der Rechtsgrundlage oder im Merkblatt der Beihilfestelle:
- Während der Elternzeit beträgt der Satz 70 Prozent (Art. 96 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayBG).
- Bei mehreren Beihilfeberechtigten erhält den erhöhten Satz wegen Kindern nur eine Person, grundsätzlich die mit den Kinderanteilen im Familienzuschlag (§ 46 Abs. 2 BayBhV).
Keine pauschale Beihilfe in Bayern
Bayern bietet nach Angaben des PKV-Verbands keine pauschale Beihilfe an. Wer hier freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, zahlt den Beitrag ohne Zuschuss des Dienstherrn vollständig selbst, weil Beamtinnen und Beamte keinen Arbeitgeberanteil erhalten. Das macht die private Restkostenversicherung in diesem Land in den meisten Konstellationen zum günstigeren Weg. Was das für Ihre Entscheidung bedeutet, steht unter PKV oder gesetzliche Kasse und auf der Seite zur pauschalen Beihilfe.
Vier Punkte, die in Bayern über Ihre Kosten entscheiden
Der Bemessungssatz ist nur die halbe Antwort. Diese vier Regeln unterscheiden die Länder deutlich, und sie kosten im Einzelfall Geld. Alle Angaben stammen aus der Landesvorschrift oder dem Merkblatt der Beihilfestelle, Stand 16.09.2026:
- Einkommensgrenze für Ehepartner: 22.648 Euro. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrags (Art. 96 Abs. 1 BayBG).
- Eigenbehalte und Belastungsgrenze: Je verordnetem Arzneimittel, Verbandmittel und Medizinprodukt werden 3 Euro abgezogen. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent Ihrer Jahresbezüge, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent (Art. 96 Abs. 3 BayBG).
- Wahlleistungen im Krankenhaus: Beihilfefähig, aber mit Eigenbeteiligung: 25 Euro je Aufenthaltstag für wahlärztliche Leistungen und 7,50 Euro je Tag für das Zweibettzimmer, höchstens für 30 Tage im Kalenderjahr (Art. 96 Abs. 2 Satz 7 BayBG).
- Antragsfrist: Drei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen oder nach Ausstellung der Rechnung (Art. 96 Abs. 3a BayBG).
Für Ihren Tarif zählt vor allem der dritte Punkt. Ein Wahlleistungsbaustein kostet spürbar Beitrag. Bezuschusst Ihr Dienstherr Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer nicht, tragen Sie diesen Baustein vollständig selbst, und er kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Ihnen die Leistung wichtig ist. Bezuschusst er sie, muss der Prozentsatz im Tarif dazu passen. Die Einkommensgrenze wiederum wird oft erst bemerkt, wenn der Partner mehr verdient und der Anspruch rückwirkend entfällt.
Wann die private Krankenversicherung in Bayern nicht die richtige Wahl ist
Für Beamtinnen und Beamte ist die private Krankenversicherung meistens der günstigere Weg, weil Sie nur den Rest zur Beihilfe versichern. Drei Konstellationen sprechen dagegen, und die sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben:
- Mehrere Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen. Bayern bietet keine pauschale Beihilfe an. Wer hier in der gesetzlichen Kasse bleibt, zahlt den Beitrag ohne Zuschuss vollständig selbst. Rechnerisch aufgehen kann dieser Weg trotzdem, wenn mehrere Angehörige ohne eigenes Einkommen mitversichert werden müssen.
- Eine Vorerkrankung, die zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führt. Dann entscheidet sich über die Risikovoranfrage und gegebenenfalls die Öffnungsaktion, ob ein privater Vertrag zu vertretbaren Bedingungen überhaupt zustande kommt.
- Ein Ehepartner über der Einkommensgrenze. Dann entfällt dessen Beihilfeanspruch, und er muss sich vollständig selbst versichern. Die Grenze in Bayern steht weiter oben.
Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist im Beamtenverhältnis praktisch ausgeschlossen. Rechnen Sie beide Wege deshalb einmal vollständig durch, bevor Sie sich festlegen: PKV oder gesetzliche Kasse.
Wenn Sie den Dienstherrn wechseln
Ihr privater Vertrag wandert mit, das Beihilferecht nicht. Wechseln Sie nach Bayern oder von dort weg, ändern sich möglicherweise Ihr Bemessungssatz und die Regeln für Angehörige. Lassen Sie Ihren Tarif dann prüfen: Passt der versicherte Prozentsatz nicht mehr zum Bemessungssatz, sind Sie über- oder unterversichert. Für die Anpassung gilt eine Frist von sechs Monaten nach der Änderung (§ 199 Abs. 2 VVG).
Wer in Bayern zuständig ist
Anträge und Auskünfte laufen über das Landesamt für Finanzen (Website). Dort erhalten Sie auch die verbindliche Auskunft über Ihren persönlichen Bemessungssatz. Diese Auskunft ist die Grundlage für den Prozentsatz, den Sie privat versichern.
Weiterlesen
Die Systematik dahinter steht unter Beihilfe, die Regeln des Bundes unter Beihilfe des Bundes. Wie sich der Satz mit Kindern ändert, lesen Sie unter Beihilfe für Kinder, was im Ruhestand passiert, unter Beihilfe im Ruhestand. Was der Schutz kostet, steht unter Kosten.
Quellen
- Art. 96 Abs. 3 BayBG, § 46 BayBhV, Quelle öffnen, Fassung gültig ab 01.01.2026, abgerufen am 15.09.2026
- Landesamt für Finanzen, Bayern, Beihilfestelle, abgerufen am 16.09.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Länder mit pauschaler Beihilfe), pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
- § 199 Abs. 2 VVG zur Anpassung bei änderung des Beihilfeanspruchs, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
Über den Autor
Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 16. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
Ihren Satz in Bayern einmal sauber durchgehen
Bemessungssatz, Angehörige und die Frage, welche Bausteine Ihr Dienstherr überhaupt bezuschusst. In 30 Minuten wissen Sie, was Ihr Tarif abdecken muss.
Kostenlose Beratung werktags ab 9 Uhr
Kostenlos und unverbindlich. Vergütung über die Courtage des Versicherers, nicht durch Sie.