Beihilfe in Berlin: Sätze und Zuständigkeit
Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Berlin gelten § 76 des Landesbeamtengesetzes und die Landesbeihilfeverordnung. Sie regelt, welchen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen der Dienstherr übernimmt. Den Rest versichern Sie privat. Maßgeblich ist Ihr Dienstherr, nicht Ihr Wohnort: Wer beim Land arbeitet und anderswo wohnt, bleibt beim Beihilferecht dieses Landes.
Kurz gesagt
- Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Berlin gelten § 76 des Landesbeamtengesetzes und die Landesbeihilfeverordnung, nicht die Bundesbeihilfeverordnung.
- Im aktiven Dienst beträgt der Bemessungssatz 50 Prozent, mit zwei Kindern 70 Prozent.
- Im Ruhestand sind es 70 Prozent, für ein berücksichtigungsfähiges Kind 80 Prozent.
- Berlin bietet die pauschale Beihilfe an, also einen Zuschuss zum Beitrag statt der Erstattung im Einzelfall.
- Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Berlin mit seiner Zentralen Beihilfestelle. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Satz kommt von dort.
Ihr Bemessungssatz in Berlin
Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen. Den Rest versichern Sie privat. Diese Sätze gelten für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Berlin:
| Für wen | Beihilfe | Privat zu versichern |
|---|---|---|
| Aktiv, ohne berücksichtigungsfähiges Kind | 50 Prozent | 50 Prozent |
| Aktiv, mit zwei Kindern | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Versorgungsempfänger im Ruhestand | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Berücksichtigungsfähiger Ehepartner | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Berücksichtigungsfähiges Kind | 80 Prozent | 20 Prozent |
Rechtsgrundlage: § 76 Landesbeamtengesetz Berlin (LBG) und Landesbeihilfeverordnung (LBhVO). Quelle: Landesverwaltungsamt Berlin, Zentrale Beihilfestelle, Informationsblatt Entscheidungshilfe für verbeamtete Dienstkräfte (Rechtsgrundlage § 76 LBG Berlin), Informationsblatt Stand 10/2022, abgerufen am 15.09.2026.
Ihren persönlichen Satz mit Kindern und Ehepartner rechnen Sie im Beihilfe-Rechner aus, dort ist Berlin hinterlegt.
Besonderheiten in Berlin
Bei den Bemessungssätzen folgt Berlin dem Muster des Bundes: 50 Prozent im aktiven Dienst, 70 Prozent ab zwei Kindern, 70 Prozent im Ruhestand und für Ehepartner, 80 Prozent für Kinder. Eine Abweichung bei den Sätzen gibt es hier nicht. Die Unterschiede liegen in den Punkten weiter unten.
Pauschale Beihilfe in Berlin
Berlin gehört nach Angaben des PKV-Verbands, der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, zu den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Statt der Erstattung im Einzelfall erhalten Sie dann einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Das lohnt sich vor allem bei mehreren Kindern und einem Partner ohne eigenes Einkommen, weil die gesetzliche Kasse Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.
Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Ausnahme: Sachsen-Anhalt (§ 3d BesVersEG LSA, seit 01.01.2026) erlaubt den Widerruf mit dreimonatiger Frist. Schleswig-Holstein gewährt den Zuschuss nur für bestimmte Gruppen. Wie sich beide Wege in Ihrem Fall rechnen, steht auf der Seite zur pauschalen Beihilfe.
Vier Punkte, die in Berlin über Ihre Kosten entscheiden
Der Bemessungssatz ist nur die halbe Antwort. Diese vier Regeln unterscheiden die Länder deutlich, und sie kosten im Einzelfall Geld. Alle Angaben stammen aus der Landesvorschrift oder dem Merkblatt der Beihilfestelle, Stand 16.09.2026:
- Einkommensgrenze für Ehepartner: 20.000 Euro. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Beantragung der Beihilfe (§ 4 LBhVO).
- Eigenbehalte und Belastungsgrenze: 10 Euro je Kalendertag bei vollstationärer Behandlung im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr (§ 49 LBhVO). Einen prozentualen Abzug auf Arzneimittel wie beim Bund gibt es hier nicht. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent Ihrer jährlichen Einnahmen, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent (§ 50 LBhVO).
- Wahlleistungen im Krankenhaus: Für die meisten Beihilfeberechtigten nicht beihilfefähig. Nur der Bestandsfall-Personenkreis des § 108 Landesbeamtengesetz erhält Beihilfe, das Zweibettzimmer dann abzüglich 14,50 Euro je Tag (§ 26 LBhVO).
- Antragsfrist: Ein Jahr nach dem Rechnungsdatum (§ 54 Abs. 1 LBhVO).
Für Ihren Tarif zählt vor allem der dritte Punkt. Ein Wahlleistungsbaustein kostet spürbar Beitrag. Bezuschusst Ihr Dienstherr Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer nicht, tragen Sie diesen Baustein vollständig selbst, und er kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Ihnen die Leistung wichtig ist. Bezuschusst er sie, muss der Prozentsatz im Tarif dazu passen. Die Einkommensgrenze wiederum wird oft erst bemerkt, wenn der Partner mehr verdient und der Anspruch rückwirkend entfällt.
Wann die private Krankenversicherung in Berlin nicht die richtige Wahl ist
Für Beamtinnen und Beamte ist die private Krankenversicherung meistens der günstigere Weg, weil Sie nur den Rest zur Beihilfe versichern. Drei Konstellationen sprechen dagegen, und die sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben:
- Mehrere Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen. Hier können Sie die pauschale Beihilfe wählen und in der gesetzlichen Kasse bleiben, in der Angehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sind. Bei mehreren Kindern und einem Partner ohne Einkommen kann das günstiger sein als mehrere private Verträge.
- Eine Vorerkrankung, die zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führt. Dann entscheidet sich über die Risikovoranfrage und gegebenenfalls die Öffnungsaktion, ob ein privater Vertrag zu vertretbaren Bedingungen überhaupt zustande kommt.
- Ein Ehepartner über der Einkommensgrenze. Dann entfällt dessen Beihilfeanspruch, und er muss sich vollständig selbst versichern. Die Grenze in Berlin steht weiter oben.
Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist im Beamtenverhältnis praktisch ausgeschlossen. Rechnen Sie beide Wege deshalb einmal vollständig durch, bevor Sie sich festlegen: PKV oder gesetzliche Kasse.
Wenn Sie den Dienstherrn wechseln
Ihr privater Vertrag wandert mit, das Beihilferecht nicht. Wechseln Sie nach Berlin oder von dort weg, ändern sich möglicherweise Ihr Bemessungssatz und die Regeln für Angehörige. Lassen Sie Ihren Tarif dann prüfen: Passt der versicherte Prozentsatz nicht mehr zum Bemessungssatz, sind Sie über- oder unterversichert. Für die Anpassung gilt eine Frist von sechs Monaten nach der Änderung (§ 199 Abs. 2 VVG).
Wer in Berlin zuständig ist
Anträge und Auskünfte laufen über das Landesverwaltungsamt Berlin mit seiner Zentralen Beihilfestelle (Website). Dort erhalten Sie auch die verbindliche Auskunft über Ihren persönlichen Bemessungssatz. Diese Auskunft ist die Grundlage für den Prozentsatz, den Sie privat versichern.
Weiterlesen
Die Systematik dahinter steht unter Beihilfe, die Regeln des Bundes unter Beihilfe des Bundes. Wie sich der Satz mit Kindern ändert, lesen Sie unter Beihilfe für Kinder, was im Ruhestand passiert, unter Beihilfe im Ruhestand. Was der Schutz kostet, steht unter Kosten.
Quellen
- Landesverwaltungsamt Berlin, Zentrale Beihilfestelle, Informationsblatt Entscheidungshilfe für verbeamtete Dienstkräfte (Rechtsgrundlage § 76 LBG Berlin), Quelle öffnen, Informationsblatt Stand 10/2022, abgerufen am 15.09.2026
- Landesverwaltungsamt Berlin, Zentrale Beihilfestelle, Beihilfestelle, abgerufen am 16.09.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Länder mit pauschaler Beihilfe), pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
- § 199 Abs. 2 VVG zur Anpassung bei änderung des Beihilfeanspruchs, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
Über den Autor
Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 16. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
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