PKV für BeamteBeihilfe verstehen, bevor Sie unterschreiben

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Beihilfe in Hessen: Sätze und Zuständigkeit

Von Kai Stockschlaeder. Zuletzt geändert am 16. September 2026. Fachlich geprüft am 16. September 2026. Wie diese Seite entsteht.

Ein Spiralblock mit Kugelschreiber, ein Laptop und eine Tasse Kaffee liegen auf einem Holztisch.

Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Hessen gilt die Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO). Sie regelt, welchen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen der Dienstherr übernimmt. Den Rest versichern Sie privat. Maßgeblich ist Ihr Dienstherr, nicht Ihr Wohnort: Wer beim Land arbeitet und anderswo wohnt, bleibt beim Beihilferecht dieses Landes.

Kurz gesagt

  • Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Hessen gilt die Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), nicht die Bundesbeihilfeverordnung.
  • Der Bemessungssatz gilt hier für die ganze Familie: Er beginnt im aktiven Dienst bei 50 Prozent und steigt mit jeder berücksichtigungsfähigen Person.
  • Hessen bietet nach Angaben des PKV-Verbands keine pauschale Beihilfe an.
  • Zuständig ist das Regierungspräsidium Kassel mit seiner Beihilfestelle. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Satz kommt von dort.

Ihr Bemessungssatz in Hessen

Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen. Den Rest versichern Sie privat. Diese Sätze gelten für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Hessen:

Bemessungssätze in Hessen, Stand 16.09.2026
Für wenBeihilfePrivat zu versichern
Aktiv, ohne berücksichtigungsfähiges Kind50 Prozent50 Prozent
Aktiv, mit einem Kind55 Prozent45 Prozent
Aktiv, mit zwei Kindern60 Prozent40 Prozent
Anwärterinnen und Anwärter70 Prozent30 Prozent
Versorgungsempfänger im Ruhestand60 Prozent40 Prozent
Ehepartner und KinderEs gilt der Satz der beihilfeberechtigten Person, siehe Besonderheiten

Rechtsgrundlage: Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO). Quelle: § 15 Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), Fassung gültig ab 01.07.2023, abgerufen am 15.09.2026.

Ihren persönlichen Satz mit Kindern und Ehepartner rechnen Sie im Beihilfe-Rechner aus, dort ist Hessen hinterlegt.

Besonderheiten in Hessen

Diese Punkte weichen vom üblichen Muster ab. Sie stehen so in der Rechtsgrundlage oder im Merkblatt der Beihilfestelle:

  • In Hessen gilt ein Satz für die ganze Familie: 50 Prozent für Alleinstehende, 55 Prozent für Verheiratete, je Kind 5 Prozentpunkte mehr, höchstens 70 Prozent. Für Anwärterinnen und Anwärter einschließlich ihrer Angehörigen gelten 70 Prozent.
  • Im Ruhestand erhöht sich der Satz um 10 Prozentpunkte, bei Witwen- oder Witwergeld um weitere 5 (§ 15 Abs. 4 HBeihVO).
  • Der Zuschlag für den Ehepartner entfällt, wenn dieser selbst beihilfeberechtigt ist oder seine Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr das Zweifache des Grundfreibetrags überstiegen (§ 15 Abs. 2 HBeihVO).
  • Bei stationärer Krankenhausbehandlung erhöht sich der Satz um 15 Prozentpunkte, höchstens auf 85 Prozent (§ 15 Abs. 6 HBeihVO). Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.

Keine pauschale Beihilfe in Hessen

Hessen bietet nach Angaben des PKV-Verbands keine pauschale Beihilfe an. Wer hier freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, zahlt den Beitrag ohne Zuschuss des Dienstherrn vollständig selbst, weil Beamtinnen und Beamte keinen Arbeitgeberanteil erhalten. Das macht die private Restkostenversicherung in diesem Land in den meisten Konstellationen zum günstigeren Weg. Was das für Ihre Entscheidung bedeutet, steht unter PKV oder gesetzliche Kasse und auf der Seite zur pauschalen Beihilfe.

Vier Punkte, die in Hessen über Ihre Kosten entscheiden

Der Bemessungssatz ist nur die halbe Antwort. Diese vier Regeln unterscheiden die Länder deutlich, und sie kosten im Einzelfall Geld. Alle Angaben stammen aus der Landesvorschrift oder dem Merkblatt der Beihilfestelle, Stand 16.09.2026:

  • Einkommensgrenze für Ehepartner: Hessen nennt keinen festen Betrag, sondern koppelt die Grenze an das Steuerrecht: Der Anspruch entfällt, wenn die Einkünfte Ihres Ehepartners im vorletzten Kalenderjahr das Zweifache des steuerlichen Grundfreibetrags übersteigen.
  • Eigenbehalte und Belastungsgrenze: 4,50 Euro je gekaufter Medikamentenpackung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 HBeihVO) und 10 Euro je einfache Fahrt zur Behandlung. Übersteigen die Eigenanteile an Fahrtkosten im Monat 100 Euro, entfällt der weitere Abzug.
  • Wahlleistungen im Krankenhaus: Behandlung durch leitende Krankenhausärzte und Unterkunft bis zur Höhe eines Zweibettzimmers sind beihilfefähig, gekürzt um 16 Euro je Tag (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 HBeihVO). Voraussetzung ist eine Erklärung innerhalb der Ausschlussfristen des § 6a HBeihVO und ein Einbehalt von 18,90 Euro im Monat von Ihren Bezügen.
  • Antragsfrist: Ein Jahr, und zwar als Ausschlussfrist, gerechnet ab dem Entstehen der Aufwendungen oder der ersten Ausstellung der Rechnung (§ 17 Abs. 10 HBeihVO).

Für Ihren Tarif zählt vor allem der dritte Punkt. Ein Wahlleistungsbaustein kostet spürbar Beitrag. Bezuschusst Ihr Dienstherr Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer nicht, tragen Sie diesen Baustein vollständig selbst, und er kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Ihnen die Leistung wichtig ist. Bezuschusst er sie, muss der Prozentsatz im Tarif dazu passen. Die Einkommensgrenze wiederum wird oft erst bemerkt, wenn der Partner mehr verdient und der Anspruch rückwirkend entfällt.

Wann die private Krankenversicherung in Hessen nicht die richtige Wahl ist

Für Beamtinnen und Beamte ist die private Krankenversicherung meistens der günstigere Weg, weil Sie nur den Rest zur Beihilfe versichern. Drei Konstellationen sprechen dagegen, und die sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben:

  • Mehrere Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen. Hessen bietet keine pauschale Beihilfe an. Wer hier in der gesetzlichen Kasse bleibt, zahlt den Beitrag ohne Zuschuss vollständig selbst. Rechnerisch aufgehen kann dieser Weg trotzdem, wenn mehrere Angehörige ohne eigenes Einkommen mitversichert werden müssen.
  • Eine Vorerkrankung, die zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führt. Dann entscheidet sich über die Risikovoranfrage und gegebenenfalls die Öffnungsaktion, ob ein privater Vertrag zu vertretbaren Bedingungen überhaupt zustande kommt.
  • Ein Ehepartner über der Einkommensgrenze. Dann entfällt dessen Beihilfeanspruch, und er muss sich vollständig selbst versichern. Die Grenze in Hessen steht weiter oben.

Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist im Beamtenverhältnis praktisch ausgeschlossen. Rechnen Sie beide Wege deshalb einmal vollständig durch, bevor Sie sich festlegen: PKV oder gesetzliche Kasse.

Wenn Sie den Dienstherrn wechseln

Ihr privater Vertrag wandert mit, das Beihilferecht nicht. Wechseln Sie nach Hessen oder von dort weg, ändern sich möglicherweise Ihr Bemessungssatz und die Regeln für Angehörige. Lassen Sie Ihren Tarif dann prüfen: Passt der versicherte Prozentsatz nicht mehr zum Bemessungssatz, sind Sie über- oder unterversichert. Für die Anpassung gilt eine Frist von sechs Monaten nach der Änderung (§ 199 Abs. 2 VVG).

Wer in Hessen zuständig ist

Anträge und Auskünfte laufen über das Regierungspräsidium Kassel mit seiner Beihilfestelle (Website). Dort erhalten Sie auch die verbindliche Auskunft über Ihren persönlichen Bemessungssatz. Diese Auskunft ist die Grundlage für den Prozentsatz, den Sie privat versichern.

Weiterlesen

Die Systematik dahinter steht unter Beihilfe, die Regeln des Bundes unter Beihilfe des Bundes. Wie sich der Satz mit Kindern ändert, lesen Sie unter Beihilfe für Kinder, was im Ruhestand passiert, unter Beihilfe im Ruhestand. Was der Schutz kostet, steht unter Kosten.

Quellen

  • § 15 Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), Quelle öffnen, Fassung gültig ab 01.07.2023, abgerufen am 15.09.2026
  • Regierungspräsidium Kassel, Beihilfestelle, Beihilfestelle, abgerufen am 16.09.2026
  • Verband der Privaten Krankenversicherung, Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Länder mit pauschaler Beihilfe), pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
  • § 199 Abs. 2 VVG zur Anpassung bei änderung des Beihilfeanspruchs, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
Porträt von Kai Stockschlaeder

Über den Autor

Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.

Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.

Fachlich geprüft am 16. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.

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