PKV für BeamteBeihilfe verstehen, bevor Sie unterschreiben

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Beihilfe in Rheinland-Pfalz: Sätze und Zuständigkeit

Von Kai Stockschlaeder. Zuletzt geändert am 16. September 2026. Fachlich geprüft am 16. September 2026. Wie diese Seite entsteht.

Eine Person tippt an einem Schreibtisch auf einem Taschenrechner, daneben steht ein Becher.

Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Rheinland-Pfalz gilt die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO). Sie regelt, welchen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen der Dienstherr übernimmt. Den Rest versichern Sie privat. Maßgeblich ist Ihr Dienstherr, nicht Ihr Wohnort: Wer beim Land arbeitet und anderswo wohnt, bleibt beim Beihilferecht dieses Landes.

Kurz gesagt

  • Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Rheinland-Pfalz gilt die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO), nicht die Bundesbeihilfeverordnung.
  • Im aktiven Dienst beträgt der Bemessungssatz 50 Prozent, mit zwei Kindern 70 Prozent.
  • Im Ruhestand sind es 70 Prozent, für ein berücksichtigungsfähiges Kind 80 Prozent.
  • Rheinland-Pfalz bietet nach Angaben des PKV-Verbands keine pauschale Beihilfe an.
  • Zuständig ist das Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Satz kommt von dort.

Ihr Bemessungssatz in Rheinland-Pfalz

Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen. Den Rest versichern Sie privat. Diese Sätze gelten für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Rheinland-Pfalz:

Bemessungssätze in Rheinland-Pfalz, Stand 16.09.2026
Für wenBeihilfePrivat zu versichern
Aktiv, ohne berücksichtigungsfähiges Kind50 Prozent50 Prozent
Aktiv, mit zwei Kindern70 Prozent30 Prozent
Versorgungsempfänger im Ruhestand70 Prozent30 Prozent
Berücksichtigungsfähiger Ehepartner70 Prozent30 Prozent
Berücksichtigungsfähiges Kind80 Prozent20 Prozent

Rechtsgrundlage: Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO). Quelle: § 57 Abs. 1 Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO), nichtamtliche Lesefassung des Ministeriums der Finanzen, Lesefassung gültig ab 01.01.2025, abgerufen am 15.09.2026.

Ihren persönlichen Satz mit Kindern und Ehepartner rechnen Sie im Beihilfe-Rechner aus, dort ist Rheinland-Pfalz hinterlegt.

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Diese Punkte weichen vom üblichen Muster ab. Sie stehen so in der Rechtsgrundlage oder im Merkblatt der Beihilfestelle:

  • Wer vor der Elternzeit den erhöhten Satz wegen Kindern hatte, behält ihn während der Elternzeit (§ 57 Abs. 1 BVO).

Keine pauschale Beihilfe in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz bietet nach Angaben des PKV-Verbands keine pauschale Beihilfe an. Wer hier freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, zahlt den Beitrag ohne Zuschuss des Dienstherrn vollständig selbst, weil Beamtinnen und Beamte keinen Arbeitgeberanteil erhalten. Das macht die private Restkostenversicherung in diesem Land in den meisten Konstellationen zum günstigeren Weg. Was das für Ihre Entscheidung bedeutet, steht unter PKV oder gesetzliche Kasse und auf der Seite zur pauschalen Beihilfe.

Vier Punkte, die in Rheinland-Pfalz über Ihre Kosten entscheiden

Der Bemessungssatz ist nur die halbe Antwort. Diese vier Regeln unterscheiden die Länder deutlich, und sie kosten im Einzelfall Geld. Alle Angaben stammen aus der Landesvorschrift oder dem Merkblatt der Beihilfestelle, Stand 16.09.2026:

  • Einkommensgrenze für Ehepartner: 22.000 Euro. Maßgeblich sind die Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Beantragung (§ 66 Abs. 2 Landesbeamtengesetz). Bleiben die Einkünfte im laufenden Jahr darunter, ist Ihr Ehepartner unter Widerrufsvorbehalt schon jetzt berücksichtigungsfähig (§ 4 Abs. 1 BVO).
  • Eigenbehalte und Belastungsgrenze: Statt Eigenbehalten wird eine Kostendämpfungspauschale von der Beihilfe abgezogen: 100 Euro in A 7 und A 8, 150 Euro in A 9 bis A 11, 300 Euro in A 12 bis A 15 und bis zu 750 Euro in den höchsten Gruppen. Je berücksichtigungsfähigem Kind sinkt sie um 40 Euro, bei Anwärterbezügen entfällt sie (§ 66 Abs. 5 Landesbeamtengesetz, §§ 60 und 61 BVO).
  • Wahlleistungen im Krankenhaus: Beihilfefähig, aber nur nach einer Erklärung innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten, bei Hinterbliebenen sechs Monaten, und gegen 26 Euro im Monat, die von Ihren Bezügen einbehalten werden (§ 25 BVO). Die Erklärung können Sie jederzeit widerrufen.
  • Antragsfrist: Zwei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen, jedoch nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der ersten Ausstellung einer Rechnung (§ 64 BVO).

Für Ihren Tarif zählt vor allem der dritte Punkt. Ein Wahlleistungsbaustein kostet spürbar Beitrag. Bezuschusst Ihr Dienstherr Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer nicht, tragen Sie diesen Baustein vollständig selbst, und er kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Ihnen die Leistung wichtig ist. Bezuschusst er sie, muss der Prozentsatz im Tarif dazu passen. Die Einkommensgrenze wiederum wird oft erst bemerkt, wenn der Partner mehr verdient und der Anspruch rückwirkend entfällt.

Wann die private Krankenversicherung in Rheinland-Pfalz nicht die richtige Wahl ist

Für Beamtinnen und Beamte ist die private Krankenversicherung meistens der günstigere Weg, weil Sie nur den Rest zur Beihilfe versichern. Drei Konstellationen sprechen dagegen, und die sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben:

  • Mehrere Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen. Rheinland-Pfalz bietet keine pauschale Beihilfe an. Wer hier in der gesetzlichen Kasse bleibt, zahlt den Beitrag ohne Zuschuss vollständig selbst. Rechnerisch aufgehen kann dieser Weg trotzdem, wenn mehrere Angehörige ohne eigenes Einkommen mitversichert werden müssen.
  • Eine Vorerkrankung, die zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führt. Dann entscheidet sich über die Risikovoranfrage und gegebenenfalls die Öffnungsaktion, ob ein privater Vertrag zu vertretbaren Bedingungen überhaupt zustande kommt.
  • Ein Ehepartner über der Einkommensgrenze. Dann entfällt dessen Beihilfeanspruch, und er muss sich vollständig selbst versichern. Die Grenze in Rheinland-Pfalz steht weiter oben.

Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist im Beamtenverhältnis praktisch ausgeschlossen. Rechnen Sie beide Wege deshalb einmal vollständig durch, bevor Sie sich festlegen: PKV oder gesetzliche Kasse.

Wenn Sie den Dienstherrn wechseln

Ihr privater Vertrag wandert mit, das Beihilferecht nicht. Wechseln Sie nach Rheinland-Pfalz oder von dort weg, ändern sich möglicherweise Ihr Bemessungssatz und die Regeln für Angehörige. Lassen Sie Ihren Tarif dann prüfen: Passt der versicherte Prozentsatz nicht mehr zum Bemessungssatz, sind Sie über- oder unterversichert. Für die Anpassung gilt eine Frist von sechs Monaten nach der Änderung (§ 199 Abs. 2 VVG).

Wer in Rheinland-Pfalz zuständig ist

Anträge und Auskünfte laufen über das Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz (Website). Dort erhalten Sie auch die verbindliche Auskunft über Ihren persönlichen Bemessungssatz. Diese Auskunft ist die Grundlage für den Prozentsatz, den Sie privat versichern.

Weiterlesen

Die Systematik dahinter steht unter Beihilfe, die Regeln des Bundes unter Beihilfe des Bundes. Wie sich der Satz mit Kindern ändert, lesen Sie unter Beihilfe für Kinder, was im Ruhestand passiert, unter Beihilfe im Ruhestand. Was der Schutz kostet, steht unter Kosten.

Quellen

  • § 57 Abs. 1 Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO), nichtamtliche Lesefassung des Ministeriums der Finanzen, Quelle öffnen, Lesefassung gültig ab 01.01.2025, abgerufen am 15.09.2026
  • Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz, Beihilfestelle, abgerufen am 16.09.2026
  • Verband der Privaten Krankenversicherung, Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Länder mit pauschaler Beihilfe), pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
  • § 199 Abs. 2 VVG zur Anpassung bei änderung des Beihilfeanspruchs, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
Porträt von Kai Stockschlaeder

Über den Autor

Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.

Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.

Fachlich geprüft am 16. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.

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