Beihilfe in Schleswig-Holstein: Sätze und Zuständigkeit
Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Schleswig-Holstein gilt die Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein (BhVO). Sie regelt, welchen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen der Dienstherr übernimmt. Den Rest versichern Sie privat. Maßgeblich ist Ihr Dienstherr, nicht Ihr Wohnort: Wer beim Land arbeitet und anderswo wohnt, bleibt beim Beihilferecht dieses Landes.
Kurz gesagt
- Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Schleswig-Holstein gilt die Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein (BhVO), nicht die Bundesbeihilfeverordnung.
- Im aktiven Dienst beträgt der Bemessungssatz 50 Prozent, mit zwei Kindern 70 Prozent.
- Im Ruhestand sind es 70 Prozent, für ein berücksichtigungsfähiges Kind 80 Prozent.
- Schleswig-Holstein bietet die pauschale Beihilfe an, also einen Zuschuss zum Beitrag statt der Erstattung im Einzelfall.
- Zuständig ist das Dienstleistungszentrum Personal. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Satz kommt von dort.
Stand: . Rechtsgrundlage und Quelle
Ihr Bemessungssatz in Schleswig-Holstein
Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen. Den Rest versichern Sie privat. Diese Sätze gelten für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Schleswig-Holstein:
| Für wen | Beihilfe | Privat zu versichern |
|---|---|---|
| Aktiv, ohne berücksichtigungsfähiges Kind | 50 % | 50 % |
| Aktiv, mit zwei Kindern | 70 % | 30 % |
| Anwärterinnen und Anwärter | 50 % | 50 % |
| Versorgungsempfänger im Ruhestand | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähiger Ehepartner | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähiges Kind | 80 % | 20 % |
Ihren persönlichen Satz mit Kindern und Ehepartner rechnen Sie im Beihilfe-Rechner aus, dort ist Schleswig-Holstein hinterlegt.
Was die Beihilfe nicht zahlt: die Restkostenversicherung
Die Beihilfe in Schleswig-Holstein erstattet im aktiven Dienst 50 Prozent, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Den Rest Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, ohne Kinder also 50 Prozent, tragen Sie selbst. Genau diesen Teil sichert eine private Restkostenversicherung ab: ein beihilfekonformer Tarif, dessen Erstattungssatz zusammen mit der Beihilfe 100 Prozent ergibt. Im Ruhestand beträgt der Satz 70 Prozent, der private Anteil sinkt entsprechend; für ein berücksichtigungsfähiges Kind versichern Sie 20 Prozent privat. Wie Beihilfe und private Versicherung zusammenspielen, steht unter PKV für Beamte. Haben Sie eine Vorerkrankung, lesen Sie vorher PKV trotz Vorerkrankung: Innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gibt es einen erleichterten Zugang.
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
Diese Punkte weichen vom üblichen Muster ab oder ergänzen es. Sie stehen so in der Rechtsgrundlage:
- Elternzeit: Für die Elternzeit gibt es keine eigene Satzregel; es gilt der Satz nach der Beihilfeverordnung. (§ 7 BhVO SH)
- Pflegeaufwendungen: Ab zwei Kindern steigt der Satz für den Ehepartner auf 90 Prozent, ab drei Kindern der Satz aller Kinder auf 90 Prozent. Für Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit bleibt es bei 70 beziehungsweise 80 Prozent. (§ 7 Abs. 1 Sätze 3 und 4 BhVO)
- Mehrere Beihilfeberechtigte: Bei mehreren Beihilfeberechtigten beträgt der Satz von 70 Prozent nur bei einer von ihnen zu bestimmenden Person; die Bestimmung kann nur in Ausnahmefällen neu getroffen werden. Das gilt nicht, wenn einer Person schon aus anderen Gründen 70 Prozent zustehen. (§ 7 Abs. 1 Sätze 6 und 7 BhVO)
- Individueller Leistungsausschluss: Erstattet der Versicherer Aufwendungen wegen eines individuellen Ausschlusses nicht, erhöht sich der Satz um 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 Prozent. (§ 7 Abs. 3 BhVO)
- Anwärterinnen und Anwärter: Anwärterinnen und Anwärter sind als Beamte beihilfeberechtigt (Beihilfeberechtigung besteht bei Anwärterbezügen); für sie gilt der Satz für Beamte. Anwärter sind von den Selbstbehalten befreit. (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 BhVO, § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BhVO, § 16 Abs. 5 BhVO)
Was in der Elternzeit zusätzlich gilt, etwa Beihilfeanspruch und Beitragserstattung des Dienstherrn in Schleswig-Holstein, steht auf der Seite Beihilfe und Elternzeit.
Pauschale Beihilfe in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein gehört nach Angaben des PKV-Verbands, der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, zu den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Statt der Erstattung im Einzelfall erhalten Sie dann einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Das lohnt sich vor allem bei mehreren Kindern und einem Partner ohne eigenes Einkommen, weil die gesetzliche Kasse Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.
Schleswig-Holstein zahlt nach § 80a LBG einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des nachgewiesenen Beitrags, aber nur zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und nur für bestimmte Gruppen: ohne weitere Voraussetzung für Beamte auf Zeit und auf Widerruf, für Versetzte, die einen vergleichbaren Anspruch verlieren, und für alle, die am 30.11.2023 freiwillig gesetzlich versichert waren. Alle anderen erhalten ihn nur, wenn der Wechsel in die private Krankenversicherung im Basistarif bei Antragstellung finanziell von Nachteil oder nicht möglich ist; Antrag und Verzicht sind dann unwiderruflich. Wie sich beide Wege in Ihrem Fall rechnen, steht auf der Seite zur pauschalen Beihilfe.
Vier Punkte, die in Schleswig-Holstein über Ihre Kosten entscheiden
Der Bemessungssatz ist nur die halbe Antwort. Diese vier Regeln unterscheiden die Länder deutlich, und sie kosten im Einzelfall Geld. Alle Angaben stammen aus der Landesvorschrift oder dem Merkblatt der Beihilfestelle (am 24.09.2026 gegen den amtlichen Text geprüft):
- Einkommensgrenze für Ehepartner: 20.000 Euro. Maßgeblich sind die Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrags (§ 80 Abs. 6 Landesbeamtengesetz). Eine Ausnahme gilt, wenn Ihr Ehepartner trotz ausreichender Versicherung wegen angeborener Leiden oder bestimmter Krankheiten von Leistungen ausgeschlossen ist.
- Eigenbehalte und Belastungsgrenze: Ein Selbstbehalt je Kalenderjahr, gestaffelt nach Besoldungsgruppen: 160 Euro in A 10 und A 11, 250 Euro in A 12 bis A 15, 400 Euro in A 16 bis B 3, 550 Euro in den nächsten Gruppen und 710 Euro in den höchsten. Je berücksichtigungsfähigem Angehörigen sinkt er um 25 Euro, der Mindestselbstbehalt beträgt 50 Euro. Anwärterinnen und Anwärter sind befreit, für Hinterbliebene gelten 40 Prozent und für Waisen 10 Prozent der Beträge (§ 16 BhVO).
- Wahlleistungen im Krankenhaus: Nicht beihilfefähig (§ 6 Abs. 3 BhVO). Das gilt für wahlärztliche Leistungen ebenso wie für die Mehrkosten eines Ein- oder Zweibettzimmers.
- Antragsfrist: Zwei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen oder nach Ausstellung der Rechnung. Der Antrag muss außerdem mehr als 100 Euro umfassen; erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, genügen 15 Euro (§ 80 Abs. 2 Landesbeamtengesetz).
Fundstellen und Fassungen der vier Punkte
- Einkommensgrenze Ehepartner: § 80 Abs. 6 LBG. LBG § 80, Fassung vom 24.03.2022, gültig ab 01.05.2022; geprüft am 24.09.2026.
- Eigenbehalte und Belastungsgrenze: § 16 BhVO. BhVO § 16, Fassung vom 29.01.2025, gültig ab 01.01.2025; geprüft am 24.09.2026.
- Wahlleistungen im Krankenhaus: § 6 Abs. 3 Nr. 1 BhVO. BhVO § 6, Fassung vom 29.01.2025, gültig ab 08.02.2025; geprüft am 24.09.2026.
- Antragsfrist: § 80 Abs. 2 LBG. LBG § 80, Fassung vom 24.03.2022, gültig ab 01.05.2022; geprüft am 24.09.2026.
Für Ihren Tarif zählt vor allem der dritte Punkt. Ein Wahlleistungsbaustein kostet spürbar Beitrag. Bezuschusst Ihr Dienstherr Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer nicht, tragen Sie diesen Baustein vollständig selbst, und er kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Ihnen die Leistung wichtig ist. Bezuschusst er sie, muss der Prozentsatz im Tarif dazu passen. Die Einkommensgrenze wiederum wird oft erst bemerkt, wenn der Partner mehr verdient und der Anspruch rückwirkend entfällt.
Wann die private Krankenversicherung in Schleswig-Holstein nicht die richtige Wahl ist
Für Beamtinnen und Beamte ist die private Krankenversicherung meistens der günstigere Weg, weil Sie nur den Rest zur Beihilfe versichern. Drei Konstellationen sprechen dagegen, und die sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben:
- Mehrere Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen. Hier können Sie die pauschale Beihilfe wählen und in der gesetzlichen Kasse bleiben, in der Angehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sind. Bei mehreren Kindern und einem Partner ohne Einkommen kann das günstiger sein als mehrere private Verträge.
- Eine Vorerkrankung, die zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führt. Dann entscheidet sich über die Risikovoranfrage und gegebenenfalls die Öffnungsaktion, ob ein privater Vertrag zu vertretbaren Bedingungen überhaupt zustande kommt.
- Ein Ehepartner über der Einkommensgrenze. Dann entfällt dessen Beihilfeanspruch, und er muss sich vollständig selbst versichern. Die Grenze in Schleswig-Holstein steht weiter oben.
Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse steht im Beamtenverhältnis nur mit ausreichender Vorversicherungszeit offen. Rechnen Sie beide Wege deshalb einmal vollständig durch, bevor Sie sich festlegen: PKV oder gesetzliche Kasse.
Wenn Sie den Dienstherrn wechseln
Ihr privater Vertrag wandert mit, das Beihilferecht nicht. Wechseln Sie nach Schleswig-Holstein oder von dort weg, ändern sich möglicherweise Ihr Bemessungssatz und die Regeln für Angehörige. Lassen Sie Ihren Tarif dann prüfen: Passt der versicherte Prozentsatz nicht mehr zum Bemessungssatz, sind Sie über- oder unterversichert. Für die Anpassung gilt eine Frist von sechs Monaten nach der Änderung (§ 199 Abs. 2 VVG).
Ihre Beihilfestelle in Schleswig-Holstein
Anträge und Auskünfte laufen über das Dienstleistungszentrum Personal (Website). Dort erhalten Sie auch die verbindliche Auskunft über Ihren persönlichen Bemessungssatz. Diese Auskunft ist die Grundlage für den Prozentsatz, den Sie privat versichern.
Häufige Fragen zur Beihilfe in Schleswig-Holstein
Haben Kinder von Beamten in Schleswig-Holstein Anspruch auf Beihilfe?
Ja, wenn sie berücksichtigungsfähig sind. Für ein berücksichtigungsfähiges Kind beträgt der Bemessungssatz in Schleswig-Holstein 80 Prozent, ab drei berücksichtigungsfähigen Kindern 90 Prozent; privat versichern Sie dann 20 Prozent. Woran die Berücksichtigungsfähigkeit hängt, steht unter Beihilfe für Kinder.
Wo stelle ich den Beihilfeantrag in Schleswig-Holstein?
Den Antrag stellen Sie über das Dienstleistungszentrum Personal (Website der Beihilfestelle). Zur Antragsfrist: Zwei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen oder nach Ausstellung der Rechnung. Der Antrag muss außerdem mehr als 100 Euro umfassen; erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, genügen 15 Euro (§ 80 Abs. 2 Landesbeamtengesetz). (§ 80 Abs. 2 LBG)
Gilt in Schleswig-Holstein die pauschale Beihilfe?
Ja. Schleswig-Holstein gehört nach Angaben des PKV-Verbands (Stand 15.09.2026) zu den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Rechtsgrundlage ist § 80a LBG: Zuschuss nur zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und nur für bestimmte Gruppen. Ob sie sich für Sie rechnet, steht unter Pauschale Beihilfe.
Welcher Bemessungssatz gilt in Schleswig-Holstein im Ruhestand?
Für Versorgungsempfänger beträgt der Satz 70 Prozent; privat versichern Sie dann 30 Prozent. Was beim Übergang zu tun ist, steht unter Beihilfe im Ruhestand.
Gilt der Selbstbehalt in Schleswig-Holstein auch für Versorgungsempfänger?
Ja. Der Selbstbehalt nach § 16 BhVO kürzt die errechnete Beihilfe je Kalenderjahr und gilt auch im Ruhestand; bei Versorgungsempfängern darf er 1 Prozent des jährlichen Ruhegehalts nicht übersteigen. Für Hinterbliebene sinken die Beträge auf 40 Prozent, für Waisen auf 10 Prozent, und je berücksichtigungsfähigem Angehörigen um 25 Euro. Die Beträge je Besoldungsgruppe stehen oben unter den vier Punkten.
Weiterlesen
Die Systematik dahinter steht unter Beihilfe, die Regeln des Bundes unter Beihilfe des Bundes. Wie sich der Satz mit Kindern ändert, lesen Sie unter Beihilfe für Kinder, was im Ruhestand passiert, unter Beihilfe im Ruhestand. Was der Schutz kostet, steht unter Kosten. Den Überblick über alle Dienstherren finden Sie unter Beihilfe für Beamte: Überblick, den Vergleich mit der gesetzlichen Kasse bei Zuschuss des Dienstherrn unter Pauschale Beihilfe, die Grundlagen unter PKV für Beamte und den Weg bei Vorerkrankungen unter PKV trotz Vorerkrankung.
Quellen
- § 7 BhVO, Fassung vom 23.07.2024, Text gilt ab 06.09.2024, Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- § 2 BhVO, Fassung vom 12.05.2022, Text gilt ab 24.06.2022, Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- § 3 BhVO, Fassung vom 23.07.2024, Text gilt ab 06.09.2024, Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- § 6 BhVO, Fassung vom 29.01.2025, Text gilt ab 08.02.2025, Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- § 16 BhVO, Fassung vom 29.01.2025, Text gilt ab 01.01.2025, Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- § 80 LBG, Fassung vom 24.03.2022, Text gilt ab 01.05.2022, Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- Durchführungshinweise zur Beihilfeverordnung, Amtsblatt Schl.-H. 2024 Nr. 31, Quelle öffnen
- Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein, Beihilfestelle, abgerufen am 16.09.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Länder mit pauschaler Beihilfe), pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
- Pauschale Beihilfe: § 80a LBG SH (Fassung vom 25.03.2026, gültig ab 18.04.2026), gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de, abgerufen am 17.10.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Broschüre zur Öffnungsaktion für Beamte und Angehörige (beihilfekonforme Restkostenversicherung, Frist), pkv.de, Stand Januar 2026, abgerufen am 07.10.2026
- § 199 Abs. 2 VVG zur Anpassung bei Änderung des Beihilfeanspruchs, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
Über den Autor
Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 24. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
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