Beihilfe in Brandenburg: Sätze und Zuständigkeit
Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Brandenburg gilt § 62 des Landesbeamtengesetzes in Verbindung mit der Bundesbeihilfeverordnung. Sie regelt, welchen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen der Dienstherr übernimmt. Den Rest versichern Sie privat. Maßgeblich ist Ihr Dienstherr, nicht Ihr Wohnort: Wer beim Land arbeitet und anderswo wohnt, bleibt beim Beihilferecht dieses Landes.
Kurz gesagt
- Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Brandenburg gilt § 62 des Landesbeamtengesetzes in Verbindung mit der Bundesbeihilfeverordnung.
- Im aktiven Dienst beträgt der Bemessungssatz 50 Prozent, mit zwei Kindern 70 Prozent.
- Im Ruhestand sind es 70 Prozent, für ein berücksichtigungsfähiges Kind 80 Prozent.
- Brandenburg bietet die pauschale Beihilfe an, also einen Zuschuss zum Beitrag statt der Erstattung im Einzelfall.
- Zuständig ist die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Satz kommt von dort.
Stand: . Rechtsgrundlage und Quelle
Ihr Bemessungssatz in Brandenburg
Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen. Den Rest versichern Sie privat. Diese Sätze gelten für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Brandenburg:
| Für wen | Beihilfe | Privat zu versichern |
|---|---|---|
| Aktiv, ohne berücksichtigungsfähiges Kind | 50 % | 50 % |
| Aktiv, mit zwei Kindern | 70 % | 30 % |
| Anwärterinnen und Anwärter | 50 % | 50 % |
| Versorgungsempfänger im Ruhestand | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähiger Ehepartner | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähiges Kind | 80 % | 20 % |
Ihren persönlichen Satz mit Kindern und Ehepartner rechnen Sie im Beihilfe-Rechner aus, dort ist Brandenburg hinterlegt.
Was die Beihilfe nicht zahlt: die Restkostenversicherung
Die Beihilfe in Brandenburg erstattet im aktiven Dienst 50 Prozent, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Den Rest Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, ohne Kinder also 50 Prozent, tragen Sie selbst. Genau diesen Teil sichert eine private Restkostenversicherung ab: ein beihilfekonformer Tarif, dessen Erstattungssatz zusammen mit der Beihilfe 100 Prozent ergibt. Im Ruhestand beträgt der Satz 70 Prozent, der private Anteil sinkt entsprechend; für ein berücksichtigungsfähiges Kind versichern Sie 20 Prozent privat. Wie Beihilfe und private Versicherung zusammenspielen, steht unter PKV für Beamte. Haben Sie eine Vorerkrankung, lesen Sie vorher PKV trotz Vorerkrankung: Innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gibt es einen erleichterten Zugang.
Besonderheiten in Brandenburg
Diese Punkte weichen vom üblichen Muster ab oder ergänzen es. Sie stehen so in der Rechtsgrundlage:
- Elternzeit: Beihilfeberechtigte Personen in Elternzeit erhalten 70 Prozent. (§ 62 Abs. 5 Satz 4 LBG)
- Mehrere Beihilfeberechtigte: Ab zwei Kindern gilt der erhöhte Satz bei mehreren Beihilfeberechtigten nur für die Person, die den Familienzuschlag tatsächlich bezieht. Das Kriterium steht in der Bundesbeihilfeverordnung, die über das Landesbeamtengesetz weiter gilt. (§ 62 Abs. 5 Satz 3 LBG, § 46 Abs. 3 Satz 2 BBhV)
- Bundesrecht: Solange keine Landesverordnung erlassen ist, gelten die Vorschriften des Bundes weiter, soweit § 62 Abs. 1 bis 6 LBG nichts Abweichendes regeln. (§ 62 Abs. 7 Satz 3 LBG)
- Pflegeaufwendungen: Wer von der Pflegeversicherung grundsätzlich nur die Hälfte der Leistungen erhält, bekommt für diese Aufwendungen 50 Prozent. (§ 46 Abs. 4 BBhV)
Was in der Elternzeit zusätzlich gilt, etwa Beihilfeanspruch und Beitragserstattung des Dienstherrn in Brandenburg, steht auf der Seite Beihilfe und Elternzeit.
Pauschale Beihilfe in Brandenburg
Brandenburg gehört nach Angaben des PKV-Verbands, der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, zu den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Statt der Erstattung im Einzelfall erhalten Sie dann einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Das lohnt sich vor allem bei mehreren Kindern und einem Partner ohne eigenes Einkommen, weil die gesetzliche Kasse Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.
In Brandenburg regelt § 62 Abs. 6 LBG die pauschale Beihilfe. Sie wird auf Antrag gewährt, wenn Sie freiwillig gesetzlich oder in entsprechendem Umfang privat versichert sind und auf ergänzende Beihilfe verzichten. Sie bemisst sich nach der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Versicherung höchstens nach dem halben Beitrag im Basistarif. Antrag und Verzicht sind unwiderruflich. Wie sich beide Wege in Ihrem Fall rechnen, steht auf der Seite zur pauschalen Beihilfe.
Vier Punkte, die in Brandenburg über Ihre Kosten entscheiden
Der Bemessungssatz ist nur die halbe Antwort. Diese vier Regeln unterscheiden die Länder deutlich, und sie kosten im Einzelfall Geld. Alle Angaben stammen aus der Landesvorschrift oder dem Merkblatt der Beihilfestelle (am 24.09.2026 gegen den amtlichen Text geprüft):
- Einkommensgrenze für Ehepartner: 20.000 Euro. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Beantragung der Beihilfe (§ 62 Abs. 2 Landesbeamtengesetz). Das Gesetz nennt den Betrag fest, ohne Anpassungsregel.
- Eigenbehalte und Belastungsgrenze: Es gelten die Eigenbehalte der Bundesbeihilfeverordnung: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, dazu 10 Euro je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr (§ 49 BBhV). Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent Ihrer jährlichen Einnahmen, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent (§ 50 BBhV).
- Wahlleistungen im Krankenhaus: Nicht beihilfefähig, in zugelassenen wie in nicht zugelassenen Krankenhäusern. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die am 1. Januar 1999 bereits schwerbehindert waren, solange die Schwerbehinderung andauert (§ 62 Abs. 4 Landesbeamtengesetz).
- Antragsfrist: Drei Jahre nach dem Rechnungsdatum (§ 54 Abs. 1 BBhV, in Brandenburg über § 62 Abs. 7 Satz 3 Landesbeamtengesetz anzuwenden).
Fundstellen und Fassungen der vier Punkte
- Einkommensgrenze Ehepartner: § 62 Abs. 2 LBG. LBG Brandenburg § 62 in der aktuellen Fassung laut Portal (zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2024, GVBl. I Nr. 29); geprüft am 24.09.2026.
- Eigenbehalte und Belastungsgrenze: § 62 Abs. 7 Satz 3 LBG, §§ 49 und 50 BBhV. LBG Brandenburg § 62 in der aktuellen Fassung laut Portal (zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2024, GVBl. I Nr. 29); BBhV (gesetze-im-internet.de), Fassung laut Datensatz Bund: zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 240); geprüft am 24.09.2026.
- Wahlleistungen im Krankenhaus: § 62 Abs. 4 LBG. LBG Brandenburg § 62 in der aktuellen Fassung laut Portal (zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2024, GVBl. I Nr. 29); geprüft am 24.09.2026.
- Antragsfrist: § 54 Abs. 1 BBhV (über § 62 Abs. 7 Satz 3 LBG). BBhV (gesetze-im-internet.de), Fassung laut Datensatz Bund: zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 240); geprüft am 24.09.2026.
Für Ihren Tarif zählt vor allem der dritte Punkt. Ein Wahlleistungsbaustein kostet spürbar Beitrag. Bezuschusst Ihr Dienstherr Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer nicht, tragen Sie diesen Baustein vollständig selbst, und er kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Ihnen die Leistung wichtig ist. Bezuschusst er sie, muss der Prozentsatz im Tarif dazu passen. Die Einkommensgrenze wiederum wird oft erst bemerkt, wenn der Partner mehr verdient und der Anspruch rückwirkend entfällt.
Wann die private Krankenversicherung in Brandenburg nicht die richtige Wahl ist
Für Beamtinnen und Beamte ist die private Krankenversicherung meistens der günstigere Weg, weil Sie nur den Rest zur Beihilfe versichern. Drei Konstellationen sprechen dagegen, und die sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben:
- Mehrere Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen. Hier können Sie die pauschale Beihilfe wählen und in der gesetzlichen Kasse bleiben, in der Angehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sind. Bei mehreren Kindern und einem Partner ohne Einkommen kann das günstiger sein als mehrere private Verträge.
- Eine Vorerkrankung, die zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führt. Dann entscheidet sich über die Risikovoranfrage und gegebenenfalls die Öffnungsaktion, ob ein privater Vertrag zu vertretbaren Bedingungen überhaupt zustande kommt.
- Ein Ehepartner über der Einkommensgrenze. Dann entfällt dessen Beihilfeanspruch, und er muss sich vollständig selbst versichern. Die Grenze in Brandenburg steht weiter oben.
Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse steht im Beamtenverhältnis nur mit ausreichender Vorversicherungszeit offen. Rechnen Sie beide Wege deshalb einmal vollständig durch, bevor Sie sich festlegen: PKV oder gesetzliche Kasse.
Wenn Sie den Dienstherrn wechseln
Ihr privater Vertrag wandert mit, das Beihilferecht nicht. Wechseln Sie nach Brandenburg oder von dort weg, ändern sich möglicherweise Ihr Bemessungssatz und die Regeln für Angehörige. Lassen Sie Ihren Tarif dann prüfen: Passt der versicherte Prozentsatz nicht mehr zum Bemessungssatz, sind Sie über- oder unterversichert. Für die Anpassung gilt eine Frist von sechs Monaten nach der Änderung (§ 199 Abs. 2 VVG).
Ihre Beihilfestelle in Brandenburg
Anträge und Auskünfte laufen über die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (Website). Dort erhalten Sie auch die verbindliche Auskunft über Ihren persönlichen Bemessungssatz. Diese Auskunft ist die Grundlage für den Prozentsatz, den Sie privat versichern.
Häufige Fragen zur Beihilfe in Brandenburg
Haben Kinder von Beamten in Brandenburg Anspruch auf Beihilfe?
Ja, wenn sie berücksichtigungsfähig sind. Für ein berücksichtigungsfähiges Kind beträgt der Bemessungssatz in Brandenburg 80 Prozent; privat versichern Sie dann 20 Prozent. Woran die Berücksichtigungsfähigkeit hängt, steht unter Beihilfe für Kinder.
Wo stelle ich den Beihilfeantrag in Brandenburg?
Den Antrag stellen Sie über die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (Website der Beihilfestelle). Zur Antragsfrist: Drei Jahre nach dem Rechnungsdatum (§ 54 Abs. 1 BBhV, in Brandenburg über § 62 Abs. 7 Satz 3 Landesbeamtengesetz anzuwenden). (§ 54 Abs. 1 BBhV (über § 62 Abs. 7 Satz 3 LBG))
Gilt in Brandenburg die pauschale Beihilfe?
Ja. Brandenburg gehört nach Angaben des PKV-Verbands (Stand 15.09.2026) zu den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Rechtsgrundlage ist § 62 Abs. 6 LBG; Antrag und Verzicht sind unwiderruflich. Ob sie sich für Sie rechnet, steht unter Pauschale Beihilfe.
Welcher Bemessungssatz gilt in Brandenburg im Ruhestand?
Für Versorgungsempfänger beträgt der Satz 70 Prozent; privat versichern Sie dann 30 Prozent. Was beim Übergang zu tun ist, steht unter Beihilfe im Ruhestand.
Weiterlesen
Die Systematik dahinter steht unter Beihilfe, die Regeln des Bundes unter Beihilfe des Bundes. Wie sich der Satz mit Kindern ändert, lesen Sie unter Beihilfe für Kinder, was im Ruhestand passiert, unter Beihilfe im Ruhestand. Was der Schutz kostet, steht unter Kosten. Den Überblick über alle Dienstherren finden Sie unter Beihilfe für Beamte: Überblick, den Vergleich mit der gesetzlichen Kasse bei Zuschuss des Dienstherrn unter Pauschale Beihilfe, die Grundlagen unter PKV für Beamte und den Weg bei Vorerkrankungen unter PKV trotz Vorerkrankung.
Quellen
- § 62 LBG, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2024 (GVBl. I Nr. 29), Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- §§ 46, 49, 50, 54 BBhV (über § 62 Abs. 7 Satz 3 LBG), Bundesbeihilfeverordnung, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 240), Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg, Informationsblatt Bemessungssatz (Stand 15.10.2021), Quelle öffnen
- Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg, Beihilfestelle, abgerufen am 16.09.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Länder mit pauschaler Beihilfe), pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
- Pauschale Beihilfe: § 62 Abs. 6 LBG Brandenburg, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2024, bravors.brandenburg.de, abgerufen am 24.09.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Broschüre zur Öffnungsaktion für Beamte und Angehörige (beihilfekonforme Restkostenversicherung, Frist), pkv.de, Stand Januar 2026, abgerufen am 07.10.2026
- § 199 Abs. 2 VVG zur Anpassung bei Änderung des Beihilfeanspruchs, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
Über den Autor
Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 24. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
Ihren Satz in Brandenburg einmal sauber durchgehen
Bemessungssatz, Angehörige und die Frage, welche Bausteine Ihr Dienstherr überhaupt bezuschusst. In 30 Minuten wissen Sie, was Ihr Tarif abdecken muss.
Kostenlos und unverbindlich. Vergütung über die Courtage des Versicherers, nicht durch Sie.