Beihilfe in Bremen: Sätze und Zuständigkeit
Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Bremen gelten § 80 des Bremischen Beamtengesetzes und die Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO). Sie regelt, welchen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen der Dienstherr übernimmt. Den Rest versichern Sie privat. Maßgeblich ist Ihr Dienstherr, nicht Ihr Wohnort: Wer beim Land arbeitet und anderswo wohnt, bleibt beim Beihilferecht dieses Landes.
Kurz gesagt
- Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Bremen gelten § 80 des Bremischen Beamtengesetzes und die Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO), nicht die Bundesbeihilfeverordnung.
- Im aktiven Dienst beträgt der Bemessungssatz 50 Prozent, mit zwei Kindern 70 Prozent.
- Im Ruhestand sind es 60 bis 80 Prozent, je nach Zahl der berücksichtigungsfähigen Angehörigen, für ein berücksichtigungsfähiges Kind 80 Prozent.
- Bremen bietet die pauschale Beihilfe an, also einen Zuschuss zum Beitrag statt der Erstattung im Einzelfall.
- Zuständig ist die Beihilfestelle bei Performa Nord. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Satz kommt von dort.
Stand: . Rechtsgrundlage und Quelle
Ihr Bemessungssatz in Bremen
Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen. Den Rest versichern Sie privat. Diese Sätze gelten für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Bremen:
| Für wen | Beihilfe | Privat zu versichern |
|---|---|---|
| Aktiv, ohne berücksichtigungsfähiges Kind | 50 % | 50 % |
| Aktiv, mit zwei Kindern | 70 % | 30 % |
| Anwärterinnen und Anwärter | 50 % | 50 % |
| Versorgungsempfänger im Ruhestand, ohne berücksichtigungsfähigen Angehörigen | 60 % | 40 % |
| Versorgungsempfänger im Ruhestand, mit Ehepartner und zwei Kindern | 75 % | 25 % |
| Berücksichtigungsfähiger Ehepartner | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähiger Ehepartner eines Versorgungsempfängers, ohne Kind | 65 % | 35 % |
| Berücksichtigungsfähiges Kind | 80 % | 20 % |
Ihren persönlichen Satz mit Kindern und Ehepartner rechnen Sie im Beihilfe-Rechner aus, dort ist Bremen hinterlegt.
Was die Beihilfe nicht zahlt: die Restkostenversicherung
Die Beihilfe in Bremen erstattet im aktiven Dienst 50 Prozent, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Den Rest Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, ohne Kinder also 50 Prozent, tragen Sie selbst. Genau diesen Teil sichert eine private Restkostenversicherung ab: ein beihilfekonformer Tarif, dessen Erstattungssatz zusammen mit der Beihilfe 100 Prozent ergibt. Im Ruhestand beträgt der Satz 60 bis 80 Prozent, je nach Zahl der berücksichtigungsfähigen Angehörigen, der private Anteil sinkt entsprechend; für ein berücksichtigungsfähiges Kind versichern Sie 20 Prozent privat. Wie Beihilfe und private Versicherung zusammenspielen, steht unter PKV für Beamte. Haben Sie eine Vorerkrankung, lesen Sie vorher PKV trotz Vorerkrankung: Innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gibt es einen erleichterten Zugang.
Besonderheiten in Bremen
Diese Punkte weichen vom üblichen Muster ab oder ergänzen es. Sie stehen so in der Rechtsgrundlage:
- Elternzeit: Für die Elternzeit kennt das bremische Recht keine Sonderregel beim Bemessungssatz. (§ 80 BremBG, § 12 BremBVO)
- Ruhestand und Angehörige: Im Ruhestand steigt der Satz mit jeder berücksichtigungsfähigen angehörigen Person um 5 Prozentpunkte, höchstens auf 80 Prozent. Als Angehörige zählen der Ehepartner, wenn er nicht selbst beihilfeberechtigt ist, und Kinder. (§ 80 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 BremBG)
- Ehepartner eines Versorgungsempfängers: Für den nicht selbst beihilfeberechtigten Ehepartner eines Versorgungsempfängers gelten 65 Prozent, mit jedem berücksichtigungsfähigen Kind 5 Prozentpunkte mehr, höchstens 80 Prozent. (§ 80 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 BremBG)
- Witwen und Witwer: Für Witwen- und Witwergeld gelten eigene Sätze von 70 Prozent (auch mit einem Kind), 75 Prozent bei zwei Kindern, 80 Prozent bei drei Kindern und 85 Prozent bei vier und mehr Kindern. Der Rechner bildet sie nicht ab. (§ 80 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 BremBG)
- Freiwillig gesetzlich Versicherte: Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte gilt ein Satz von 100 Prozent des Betrags, der nach den Leistungen der Krankenkasse übrig bleibt. (§ 12 Abs. 4 BremBVO)
- Stichtag: Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung. Lagen im Zeitraum der Aufwendungen günstigere Verhältnisse vor, gilt der höhere Satz. (§ 12 Abs. 3 BremBVO)
- Individueller Leistungsausschluss: Erstattet der Versicherer Aufwendungen wegen eines individuellen Ausschlusses nicht, erhöht sich der Satz um 20 Prozentpunkte, die Beihilfe beträgt aber höchstens 90 Prozent. (§ 12 Abs. 5 BremBVO)
Was in der Elternzeit zusätzlich gilt, etwa Beihilfeanspruch und Beitragserstattung des Dienstherrn in Bremen, steht auf der Seite Beihilfe und Elternzeit.
Pauschale Beihilfe in Bremen
Bremen gehört nach Angaben des PKV-Verbands, der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, zu den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Statt der Erstattung im Einzelfall erhalten Sie dann einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Das lohnt sich vor allem bei mehreren Kindern und einem Partner ohne eigenes Einkommen, weil die gesetzliche Kasse Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.
In Bremen regelt § 80 Abs. 7 BremBG die pauschale Beihilfe, seit 1. Januar 2020, für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen seit 1. Juni 2019. Sie wird auf Antrag gewährt, wenn Sie freiwillig gesetzlich oder in entsprechendem Umfang privat versichert sind und auf ergänzende Beihilfen verzichten. Sie bemisst sich nach der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Versicherung höchstens nach dem halben Beitrag im Basistarif. Antrag und Verzicht sind unwiderruflich, gezahlt wird ab dem Monat nach dem Antrag. Wie sich beide Wege in Ihrem Fall rechnen, steht auf der Seite zur pauschalen Beihilfe.
Vier Punkte, die in Bremen über Ihre Kosten entscheiden
Der Bemessungssatz ist nur die halbe Antwort. Diese vier Regeln unterscheiden die Länder deutlich, und sie kosten im Einzelfall Geld. Alle Angaben stammen aus der Landesvorschrift oder dem Merkblatt der Beihilfestelle (am 24.09.2026 gegen den amtlichen Text geprüft):
- Einkommensgrenze für Ehepartner: 12.000 Euro und damit die niedrigste Grenze aller Länder. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Kalenderjahr vor dem Beihilfeantrag (§ 80 Abs. 2 Satz 3 Bremisches Beamtengesetz).
- Eigenbehalte und Belastungsgrenze: Von der Beihilfe wird ein Selbstbehalt von 48 Euro je Kalenderjahr abgezogen (§ 80 Abs. 6 Bremisches Beamtengesetz). Für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 entfällt er.
- Wahlleistungen im Krankenhaus: Nicht beihilfefähig, weder die Chefarztbehandlung noch das Ein- oder Zweibettzimmer. Das Gleiche gilt für Heilpraktikerleistungen (§ 80 Abs. 3 Satz 2 Bremisches Beamtengesetz).
- Antragsfrist: Ein Jahr nach Entstehen der Aufwendungen, spätestens ein Jahr nach der ersten Ausstellung der Rechnung (§ 13 Abs. 2 BremBVO).
Fundstellen und Fassungen der vier Punkte
- Einkommensgrenze Ehepartner: § 80 Abs. 2 Satz 3 BremBG. BremBG § 80, Gesamtausgabe gültig ab 01.07.2026 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2026); geprüft am 24.09.2026.
- Eigenbehalte und Belastungsgrenze: § 80 Abs. 6 BremBG. BremBG § 80, Gesamtausgabe gültig ab 01.07.2026; geprüft am 24.09.2026.
- Wahlleistungen im Krankenhaus: § 80 Abs. 3 Satz 2 BremBG. BremBG § 80, Gesamtausgabe gültig ab 01.07.2026; geprüft am 24.09.2026.
- Antragsfrist: § 13 Abs. 2 BremBVO. BremBVO § 13, Inkrafttreten 01.06.2023, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.09.2023 (Brem.GBl. S. 508); geprüft am 24.09.2026.
Für Ihren Tarif zählt vor allem der dritte Punkt. Ein Wahlleistungsbaustein kostet spürbar Beitrag. Bezuschusst Ihr Dienstherr Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer nicht, tragen Sie diesen Baustein vollständig selbst, und er kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Ihnen die Leistung wichtig ist. Bezuschusst er sie, muss der Prozentsatz im Tarif dazu passen. Die Einkommensgrenze wiederum wird oft erst bemerkt, wenn der Partner mehr verdient und der Anspruch rückwirkend entfällt.
Wann die private Krankenversicherung in Bremen nicht die richtige Wahl ist
Für Beamtinnen und Beamte ist die private Krankenversicherung meistens der günstigere Weg, weil Sie nur den Rest zur Beihilfe versichern. Drei Konstellationen sprechen dagegen, und die sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben:
- Mehrere Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen. Hier können Sie die pauschale Beihilfe wählen und in der gesetzlichen Kasse bleiben, in der Angehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sind. Bei mehreren Kindern und einem Partner ohne Einkommen kann das günstiger sein als mehrere private Verträge.
- Eine Vorerkrankung, die zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führt. Dann entscheidet sich über die Risikovoranfrage und gegebenenfalls die Öffnungsaktion, ob ein privater Vertrag zu vertretbaren Bedingungen überhaupt zustande kommt.
- Ein Ehepartner über der Einkommensgrenze. Dann entfällt dessen Beihilfeanspruch, und er muss sich vollständig selbst versichern. Die Grenze in Bremen steht weiter oben.
Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse steht im Beamtenverhältnis nur mit ausreichender Vorversicherungszeit offen. Rechnen Sie beide Wege deshalb einmal vollständig durch, bevor Sie sich festlegen: PKV oder gesetzliche Kasse.
Wenn Sie den Dienstherrn wechseln
Ihr privater Vertrag wandert mit, das Beihilferecht nicht. Wechseln Sie nach Bremen oder von dort weg, ändern sich möglicherweise Ihr Bemessungssatz und die Regeln für Angehörige. Lassen Sie Ihren Tarif dann prüfen: Passt der versicherte Prozentsatz nicht mehr zum Bemessungssatz, sind Sie über- oder unterversichert. Für die Anpassung gilt eine Frist von sechs Monaten nach der Änderung (§ 199 Abs. 2 VVG).
Ihre Beihilfestelle in Bremen
Anträge und Auskünfte laufen über die Beihilfestelle bei Performa Nord (Website). Dort erhalten Sie auch die verbindliche Auskunft über Ihren persönlichen Bemessungssatz. Diese Auskunft ist die Grundlage für den Prozentsatz, den Sie privat versichern.
Häufige Fragen zur Beihilfe in Bremen
Haben Kinder von Beamten in Bremen Anspruch auf Beihilfe?
Ja, wenn sie berücksichtigungsfähig sind. Für ein berücksichtigungsfähiges Kind beträgt der Bemessungssatz in Bremen 80 Prozent; privat versichern Sie dann 20 Prozent. Woran die Berücksichtigungsfähigkeit hängt, steht unter Beihilfe für Kinder.
Wo stelle ich den Beihilfeantrag in Bremen?
Den Antrag stellen Sie über die Beihilfestelle bei Performa Nord (Website der Beihilfestelle). Zur Antragsfrist: Ein Jahr nach Entstehen der Aufwendungen, spätestens ein Jahr nach der ersten Ausstellung der Rechnung (§ 13 Abs. 2 BremBVO).
Gilt in Bremen die pauschale Beihilfe?
Ja. Bremen gehört nach Angaben des PKV-Verbands (Stand 15.09.2026) zu den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Rechtsgrundlage ist § 80 Abs. 7 BremBG, in Kraft seit 1. Januar 2020; Antrag und Verzicht sind unwiderruflich. Ob sie sich für Sie rechnet, steht unter Pauschale Beihilfe.
Welcher Bemessungssatz gilt in Bremen im Ruhestand?
Für Versorgungsempfänger beträgt der Satz 60 bis 80 Prozent, je nach Zahl der berücksichtigungsfähigen Angehörigen; privat versichern Sie dann 20 bis 40 Prozent. Dazu gibt es eine Sonderregel, sie steht oben unter Besonderheiten. Was beim Übergang zu tun ist, steht unter Beihilfe im Ruhestand.
Gibt es einen Rechner für die pauschale Beihilfe in Bremen?
Einen eigenen Rechner für die pauschale Beihilfe gibt es hier nicht. Ihren Bemessungssatz für die individuelle Beihilfe in Bremen berechnen Sie im Beihilfe-Rechner. Ob sich stattdessen die pauschale Beihilfe lohnt, hängt vor allem davon ab, wie viele Angehörige ohne eigenes Einkommen mitversichert werden müssen; die Abwägung steht unter Pauschale Beihilfe. Bremen bietet die pauschale Beihilfe nach Angaben des PKV-Verbands an; Höhe und Verfahren erfragen Sie bei Performa Nord.
Weiterlesen
Die Systematik dahinter steht unter Beihilfe, die Regeln des Bundes unter Beihilfe des Bundes. Wie sich der Satz mit Kindern ändert, lesen Sie unter Beihilfe für Kinder, was im Ruhestand passiert, unter Beihilfe im Ruhestand. Was der Schutz kostet, steht unter Kosten. Den Überblick über alle Dienstherren finden Sie unter Beihilfe für Beamte: Überblick, den Vergleich mit der gesetzlichen Kasse bei Zuschuss des Dienstherrn unter Pauschale Beihilfe, die Grundlagen unter PKV für Beamte und den Weg bei Vorerkrankungen unter PKV trotz Vorerkrankung.
Quellen
- § 80 BremBG, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2026, Text gilt ab 01.07.2026, Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- §§ 12, 13 BremBVO, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.09.2023 (Brem.GBl. S. 508), Text gilt ab 01.06.2023, Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- Performa Nord, Beihilfestelle, Beihilfestelle, abgerufen am 16.09.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Länder mit pauschaler Beihilfe), pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
- Pauschale Beihilfe: § 80 Abs. 7 BremBG (Gesamtausgabe gültig ab 01.07.2026), transparenz.bremen.de; Senatorin für Finanzen, Rundschreiben Nr. 11/2019 vom 29.07.2019, abgerufen am 17.10.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Broschüre zur Öffnungsaktion für Beamte und Angehörige (beihilfekonforme Restkostenversicherung, Frist), pkv.de, Stand Januar 2026, abgerufen am 07.10.2026
- § 199 Abs. 2 VVG zur Anpassung bei Änderung des Beihilfeanspruchs, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
Über den Autor
Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 24. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
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