Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern: Sätze und Zuständigkeit
Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Mecklenburg-Vorpommern gilt § 80 des Landesbeamtengesetzes in Verbindung mit der Bundesbeihilfeverordnung. Sie regelt, welchen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen der Dienstherr übernimmt. Den Rest versichern Sie privat. Maßgeblich ist Ihr Dienstherr, nicht Ihr Wohnort: Wer beim Land arbeitet und anderswo wohnt, bleibt beim Beihilferecht dieses Landes.
Kurz gesagt
- Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Mecklenburg-Vorpommern gilt § 80 des Landesbeamtengesetzes in Verbindung mit der Bundesbeihilfeverordnung.
- Im aktiven Dienst beträgt der Bemessungssatz 50 Prozent, mit zwei Kindern 70 Prozent.
- Im Ruhestand sind es 70 Prozent, für ein berücksichtigungsfähiges Kind 80 Prozent.
- Mecklenburg-Vorpommern bietet die pauschale Beihilfe an, also einen Zuschuss zum Beitrag statt der Erstattung im Einzelfall.
- Zuständig ist das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Satz kommt von dort.
Stand: . Rechtsgrundlage und Quelle
Ihr Bemessungssatz in Mecklenburg-Vorpommern
Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen. Den Rest versichern Sie privat. Diese Sätze gelten für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Mecklenburg-Vorpommern:
| Für wen | Beihilfe | Privat zu versichern |
|---|---|---|
| Aktiv, ohne berücksichtigungsfähiges Kind | 50 % | 50 % |
| Aktiv, mit zwei Kindern | 70 % | 30 % |
| Anwärterinnen und Anwärter | 50 % | 50 % |
| Versorgungsempfänger im Ruhestand | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähiger Ehepartner | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähiges Kind | 80 % | 20 % |
Ihren persönlichen Satz mit Kindern und Ehepartner rechnen Sie im Beihilfe-Rechner aus, dort ist Mecklenburg-Vorpommern hinterlegt.
Was die Beihilfe nicht zahlt: die Restkostenversicherung
Die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern erstattet im aktiven Dienst 50 Prozent, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Den Rest Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, ohne Kinder also 50 Prozent, tragen Sie selbst. Genau diesen Teil sichert eine private Restkostenversicherung ab: ein beihilfekonformer Tarif, dessen Erstattungssatz zusammen mit der Beihilfe 100 Prozent ergibt. Im Ruhestand beträgt der Satz 70 Prozent, der private Anteil sinkt entsprechend; für ein berücksichtigungsfähiges Kind versichern Sie 20 Prozent privat. Wie Beihilfe und private Versicherung zusammenspielen, steht unter PKV für Beamte. Haben Sie eine Vorerkrankung, lesen Sie vorher PKV trotz Vorerkrankung: Innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gibt es einen erleichterten Zugang.
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
Diese Punkte weichen vom üblichen Muster ab oder ergänzen es. Sie stehen so in der Rechtsgrundlage:
- Elternzeit: Beamtinnen und Beamte in Elternzeit erhalten 70 Prozent. (§ 80 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 LBG M-V)
- Mehrere Beihilfeberechtigte: Bei mehreren Beihilfeberechtigten gilt der Satz von 70 Prozent wegen Kindern nur für die Personen, die den Familienzuschlag nach den §§ 41 und 42 des Besoldungsgesetzes M-V beziehen. (§ 80 Abs. 5 Satz 4 LBG M-V)
- Bundesrecht: Solange keine Landesverordnung besteht, gelten die Vorschriften des Bundes weiter, mit Ausnahme der Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus. (§ 80 Abs. 7 LBG M-V)
Was in der Elternzeit zusätzlich gilt, etwa Beihilfeanspruch und Beitragserstattung des Dienstherrn in Mecklenburg-Vorpommern, steht auf der Seite Beihilfe und Elternzeit.
Pauschale Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern gehört nach Angaben des PKV-Verbands, der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, zu den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Statt der Erstattung im Einzelfall erhalten Sie dann einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Das lohnt sich vor allem bei mehreren Kindern und einem Partner ohne eigenes Einkommen, weil die gesetzliche Kasse Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.
In Mecklenburg-Vorpommern regelt § 80a LBG M-V die pauschale Beihilfe, in Kraft seit 1. Mai 2026. Sie wird auf Antrag gewährt, wenn Sie freiwillig gesetzlich oder vollständig privat versichert sind und auf ergänzende Beihilfe verzichten. Sie bemisst sich nach der Hälfte des Beitrags, bei privater Versicherung höchstens nach dem halben Beitrag im Basistarif. Antrag und Verzicht sind unwiderruflich. Wie sich beide Wege in Ihrem Fall rechnen, steht auf der Seite zur pauschalen Beihilfe.
Vier Punkte, die in Mecklenburg-Vorpommern über Ihre Kosten entscheiden
Der Bemessungssatz ist nur die halbe Antwort. Diese vier Regeln unterscheiden die Länder deutlich, und sie kosten im Einzelfall Geld. Alle Angaben stammen aus der Landesvorschrift oder dem Merkblatt der Beihilfestelle (am 17.10.2026 gegen den amtlichen Text geprüft):
- Einkommensgrenze für Ehepartner: Das Landesgesetz verlangt, dass Ihr Ehepartner kein zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit führendes Einkommen hat (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBG M-V). Als Grenze gilt über § 80 Abs. 7 die Regel des § 6 Abs. 2 BBhV: Grundbetrag 20.000 Euro, jährlich mit dem Rentenwert angepasst. Weil § 80 Abs. 7 die jeweils geltenden Bundesvorschriften anwendet, gilt der Betrag des Bundes: Das Bundesverwaltungsamt nennt 22.648 Euro ab 01.01.2026. Das Landesamt für Finanzen weist auf seiner Seite (abgerufen am 17.10.2026) noch 21.832 Euro ab 01.01.2025 aus; lassen Sie sich den Betrag für Ihr Antragsjahr dort bestätigen.
- Eigenbehalte und Belastungsgrenze: Es gelten die Regeln der Bundesbeihilfeverordnung: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (§ 49 BBhV). Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent Ihrer jährlichen Einnahmen, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent, und die Befreiung ist jedes Jahr neu zu beantragen (§ 50 BBhV).
- Wahlleistungen im Krankenhaus: Nicht beihilfefähig, weder die Chefarztbehandlung noch die gesondert berechnete Unterkunft (§ 80 Abs. 4 Landesbeamtengesetz M-V). Ausnahmen gibt es nur für Bestandsfälle bis zum 31. August 2003.
- Antragsfrist: Drei Jahre nach dem Rechnungsdatum (§ 54 Abs. 1 BBhV, in Mecklenburg-Vorpommern nach § 80 Abs. 7 Landesbeamtengesetz anzuwenden).
Fundstellen und Fassungen der vier Punkte
- Einkommensgrenze Ehepartner: § 80 Abs. 2 und 7 LBG M-V, § 6 Abs. 2 BBhV. LBG M-V § 80, Fassung vom 08.07.2026, gültig ab 22.07.2026; BBhV (gesetze-im-internet.de), Fassung laut Datensatz Bund: zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 240); Bundesverwaltungsamt, FAQ Einkommensgrenze (abgerufen 24.09.2026); Landesamt für Finanzen M-V, FAQ Beihilfe (abgerufen 17.10.2026); geprüft am 17.10.2026.
- Eigenbehalte und Belastungsgrenze: § 80 Abs. 7 LBG M-V, §§ 49 und 50 BBhV. LBG M-V § 80, Fassung vom 08.07.2026, gültig ab 22.07.2026; BBhV (gesetze-im-internet.de), Fassung laut Datensatz Bund: zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 240); geprüft am 24.09.2026.
- Wahlleistungen im Krankenhaus: § 80 Abs. 4 LBG M-V. LBG M-V § 80, Fassung vom 08.07.2026, gültig ab 22.07.2026; geprüft am 24.09.2026.
- Antragsfrist: § 54 Abs. 1 BBhV (über § 80 Abs. 7 LBG M-V). BBhV (gesetze-im-internet.de), Fassung laut Datensatz Bund: zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 240); geprüft am 24.09.2026.
Für Ihren Tarif zählt vor allem der dritte Punkt. Ein Wahlleistungsbaustein kostet spürbar Beitrag. Bezuschusst Ihr Dienstherr Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer nicht, tragen Sie diesen Baustein vollständig selbst, und er kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Ihnen die Leistung wichtig ist. Bezuschusst er sie, muss der Prozentsatz im Tarif dazu passen. Die Einkommensgrenze wiederum wird oft erst bemerkt, wenn der Partner mehr verdient und der Anspruch rückwirkend entfällt.
Wann die private Krankenversicherung in Mecklenburg-Vorpommern nicht die richtige Wahl ist
Für Beamtinnen und Beamte ist die private Krankenversicherung meistens der günstigere Weg, weil Sie nur den Rest zur Beihilfe versichern. Drei Konstellationen sprechen dagegen, und die sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben:
- Mehrere Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen. Hier können Sie die pauschale Beihilfe wählen und in der gesetzlichen Kasse bleiben, in der Angehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sind. Bei mehreren Kindern und einem Partner ohne Einkommen kann das günstiger sein als mehrere private Verträge.
- Eine Vorerkrankung, die zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führt. Dann entscheidet sich über die Risikovoranfrage und gegebenenfalls die Öffnungsaktion, ob ein privater Vertrag zu vertretbaren Bedingungen überhaupt zustande kommt.
- Ein Ehepartner über der Einkommensgrenze. Dann entfällt dessen Beihilfeanspruch, und er muss sich vollständig selbst versichern. Die Grenze in Mecklenburg-Vorpommern steht weiter oben.
Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse steht im Beamtenverhältnis nur mit ausreichender Vorversicherungszeit offen. Rechnen Sie beide Wege deshalb einmal vollständig durch, bevor Sie sich festlegen: PKV oder gesetzliche Kasse.
Wenn Sie den Dienstherrn wechseln
Ihr privater Vertrag wandert mit, das Beihilferecht nicht. Wechseln Sie nach Mecklenburg-Vorpommern oder von dort weg, ändern sich möglicherweise Ihr Bemessungssatz und die Regeln für Angehörige. Lassen Sie Ihren Tarif dann prüfen: Passt der versicherte Prozentsatz nicht mehr zum Bemessungssatz, sind Sie über- oder unterversichert. Für die Anpassung gilt eine Frist von sechs Monaten nach der Änderung (§ 199 Abs. 2 VVG).
Ihre Beihilfestelle in Mecklenburg-Vorpommern
Anträge und Auskünfte laufen über das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (Website). Dort erhalten Sie auch die verbindliche Auskunft über Ihren persönlichen Bemessungssatz. Diese Auskunft ist die Grundlage für den Prozentsatz, den Sie privat versichern.
Häufige Fragen zur Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Haben Kinder von Beamten in Mecklenburg-Vorpommern Anspruch auf Beihilfe?
Ja, wenn sie berücksichtigungsfähig sind. Für ein berücksichtigungsfähiges Kind beträgt der Bemessungssatz in Mecklenburg-Vorpommern 80 Prozent; privat versichern Sie dann 20 Prozent. Woran die Berücksichtigungsfähigkeit hängt, steht unter Beihilfe für Kinder.
Wo stelle ich den Beihilfeantrag in Mecklenburg-Vorpommern?
Den Antrag stellen Sie über das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (Website der Beihilfestelle). Zur Antragsfrist: Drei Jahre nach dem Rechnungsdatum (§ 54 Abs. 1 BBhV, in Mecklenburg-Vorpommern nach § 80 Abs. 7 Landesbeamtengesetz anzuwenden). (§ 54 Abs. 1 BBhV (über § 80 Abs. 7 LBG M-V))
Gilt in Mecklenburg-Vorpommern die pauschale Beihilfe?
Ja. Mecklenburg-Vorpommern gehört nach Angaben des PKV-Verbands (Stand 15.09.2026) zu den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Rechtsgrundlage ist § 80a LBG M-V, in Kraft seit 1. Mai 2026; Antrag und Verzicht sind unwiderruflich. Ob sie sich für Sie rechnet, steht unter Pauschale Beihilfe.
Welcher Bemessungssatz gilt in Mecklenburg-Vorpommern im Ruhestand?
Für Versorgungsempfänger beträgt der Satz 70 Prozent; privat versichern Sie dann 30 Prozent. Was beim Übergang zu tun ist, steht unter Beihilfe im Ruhestand.
Weiterlesen
Die Systematik dahinter steht unter Beihilfe, die Regeln des Bundes unter Beihilfe des Bundes. Wie sich der Satz mit Kindern ändert, lesen Sie unter Beihilfe für Kinder, was im Ruhestand passiert, unter Beihilfe im Ruhestand. Was der Schutz kostet, steht unter Kosten. Den Überblick über alle Dienstherren finden Sie unter Beihilfe für Beamte: Überblick, den Vergleich mit der gesetzlichen Kasse bei Zuschuss des Dienstherrn unter Pauschale Beihilfe, die Grundlagen unter PKV für Beamte und den Weg bei Vorerkrankungen unter PKV trotz Vorerkrankung.
Quellen
- § 80 LBG M-V, Fassung vom 08.07.2026, Text gilt ab 22.07.2026, Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- § 2 BesG M-V, Fassung vom 11.05.2021, Text gilt ab 01.06.2021, Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- § 80a LBG M-V, Fassung vom 28.02.2026, Text gilt ab 01.05.2026, abgerufen am 24.09.2026
- §§ 6, 49, 50, 54 BBhV (über § 80 Abs. 7 LBG M-V), Bundesbeihilfeverordnung, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 240), Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, FAQ Beihilfe, Quelle öffnen
- Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Beihilfestelle, abgerufen am 16.09.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Länder mit pauschaler Beihilfe), pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
- Pauschale Beihilfe: § 80a LBG M-V, eingefügt durch Gesetz vom 28.02.2026 (GVOBl. M-V 2026 S. 102), laf-mv.de, abgerufen am 24.09.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Broschüre zur Öffnungsaktion für Beamte und Angehörige (beihilfekonforme Restkostenversicherung, Frist), pkv.de, Stand Januar 2026, abgerufen am 07.10.2026
- § 199 Abs. 2 VVG zur Anpassung bei Änderung des Beihilfeanspruchs, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
Über den Autor
Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 17. Oktober 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
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