Beihilfe in Sachsen-Anhalt: Sätze und Zuständigkeit
Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Sachsen-Anhalt gilt § 3 des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes (BesVersEG LSA). Sie regelt, welchen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen der Dienstherr übernimmt. Den Rest versichern Sie privat. Maßgeblich ist Ihr Dienstherr, nicht Ihr Wohnort: Wer beim Land arbeitet und anderswo wohnt, bleibt beim Beihilferecht dieses Landes.
Kurz gesagt
- Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Sachsen-Anhalt gilt § 3 des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes (BesVersEG LSA), nicht die Bundesbeihilfeverordnung.
- Im aktiven Dienst beträgt der Bemessungssatz 50 Prozent, mit zwei Kindern 70 Prozent.
- Im Ruhestand sind es 70 Prozent, für ein berücksichtigungsfähiges Kind 80 Prozent.
- Sachsen-Anhalt bietet die pauschale Beihilfe an, also einen Zuschuss zum Beitrag statt der Erstattung im Einzelfall.
- Zuständig ist die Beihilfefestsetzungsstelle beim Finanzamt Dessau-Roßlau. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Satz kommt von dort.
Stand: . Rechtsgrundlage und Quelle
Ihr Bemessungssatz in Sachsen-Anhalt
Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen. Den Rest versichern Sie privat. Diese Sätze gelten für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Sachsen-Anhalt:
| Für wen | Beihilfe | Privat zu versichern |
|---|---|---|
| Aktiv, ohne berücksichtigungsfähiges Kind | 50 % | 50 % |
| Aktiv, mit zwei Kindern | 70 % | 30 % |
| Anwärterinnen und Anwärter | 50 % | 50 % |
| Versorgungsempfänger im Ruhestand | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähiger Ehepartner | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähiges Kind | 80 % | 20 % |
Ihren persönlichen Satz mit Kindern und Ehepartner rechnen Sie im Beihilfe-Rechner aus, dort ist Sachsen-Anhalt hinterlegt.
Was die Beihilfe nicht zahlt: die Restkostenversicherung
Die Beihilfe in Sachsen-Anhalt erstattet im aktiven Dienst 50 Prozent, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Den Rest Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, ohne Kinder also 50 Prozent, tragen Sie selbst. Genau diesen Teil sichert eine private Restkostenversicherung ab: ein beihilfekonformer Tarif, dessen Erstattungssatz zusammen mit der Beihilfe 100 Prozent ergibt. Im Ruhestand beträgt der Satz 70 Prozent, der private Anteil sinkt entsprechend; für ein berücksichtigungsfähiges Kind versichern Sie 20 Prozent privat. Wie Beihilfe und private Versicherung zusammenspielen, steht unter PKV für Beamte. Haben Sie eine Vorerkrankung, lesen Sie vorher PKV trotz Vorerkrankung: Innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gibt es einen erleichterten Zugang.
Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
Diese Punkte weichen vom üblichen Muster ab oder ergänzen es. Sie stehen so in der Rechtsgrundlage:
- Elternzeit: Beihilfeberechtigte Personen in Elternzeit erhalten 70 Prozent. (§ 3 Abs. 4 Satz 5 BesVersEG LSA)
- Mehrere Beihilfeberechtigte: Ab zwei Kindern gilt der erhöhte Satz bei mehreren Beihilfeberechtigten nur für die Personen, die den Familienzuschlag beziehen. (§ 3 Abs. 4 Satz 4 BesVersEG LSA)
- Bundesrecht: Bis zum Inkrafttreten einer eigenen Landesverordnung gilt die Bundesbeihilfeverordnung weiter. Nach der Portalsuche gibt es keine eigene Beihilfeverordnung des Landes. (§ 3 Abs. 8 BesVersEG LSA)
Was in der Elternzeit zusätzlich gilt, etwa Beihilfeanspruch und Beitragserstattung des Dienstherrn in Sachsen-Anhalt, steht auf der Seite Beihilfe und Elternzeit.
Pauschale Beihilfe in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt gehört nach Angaben des PKV-Verbands, der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, zu den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Statt der Erstattung im Einzelfall erhalten Sie dann einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Das lohnt sich vor allem bei mehreren Kindern und einem Partner ohne eigenes Einkommen, weil die gesetzliche Kasse Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.
Sachsen-Anhalt zahlt nach § 3d BesVersEG LSA einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des nachgewiesenen Beitrags, aber nur zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung; einen Zuschuss zur privaten Versicherung sieht die Vorschrift nicht vor. Anders als in den meisten Ländern lassen sich Antrag und Verzicht seit 1. Januar 2026 widerrufen: mit Wirkung für die Zukunft zum Monatsbeginn, schriftlich spätestens drei Monate vorher. Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss, die Beihilfe zu Pflegeaufwendungen bleibt erhalten. Anträge bis 31. Dezember 2026 wirken auf den 1. Januar 2026 zurück. Wie sich beide Wege in Ihrem Fall rechnen, steht auf der Seite zur pauschalen Beihilfe.
Vier Punkte, die in Sachsen-Anhalt über Ihre Kosten entscheiden
Der Bemessungssatz ist nur die halbe Antwort. Diese vier Regeln unterscheiden die Länder deutlich, und sie kosten im Einzelfall Geld. Alle Angaben stammen aus der Landesvorschrift oder dem Merkblatt der Beihilfestelle (am 17.10.2026 gegen den amtlichen Text geprüft):
- Einkommensgrenze für Ehepartner: Das Landesgesetz verlangt, dass Ihr Ehepartner kein zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit führendes Einkommen hat (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BesVersEG LSA). Über die weiter geltende Bundesbeihilfeverordnung (§ 3 Abs. 8) greift die Grenze des § 6 Abs. 2 BBhV: Grundbetrag 20.000 Euro, jährlich mit dem Rentenwert angepasst; die Beihilfefestsetzungsstelle Sachsen-Anhalt nennt 22.648 Euro, bezogen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung (Informationsblatt Stand 01.04.2026, Kurzantrag Stand 01.2026).
- Eigenbehalte und Belastungsgrenze: Es gelten die Regeln der Bundesbeihilfeverordnung: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, dazu 10 Euro je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr (§ 49 BBhV). Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent Ihrer jährlichen Einnahmen, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent (§ 50 BBhV).
- Wahlleistungen im Krankenhaus: Beihilfefähig sind die wahlärztlichen Leistungen und die gesondert berechnete Unterkunft, diese bis zu 1,3 Prozent der oberen Grenze des einheitlichen Basisfallwertkorridors je Tag (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 BBhV).
- Antragsfrist: Drei Jahre nach dem Rechnungsdatum (§ 54 Abs. 1 BBhV).
Fundstellen und Fassungen der vier Punkte
- Einkommensgrenze Ehepartner: § 3 Abs. 2 und 8 BesVersEG LSA, § 6 Abs. 2 BBhV. BesVersEG LSA § 3, Fassung vom 14.01.2026, gültig ab 01.01.2026; BBhV (gesetze-im-internet.de), Fassung laut Datensatz Bund: zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 240); Beihilfefestsetzungsstelle Sachsen-Anhalt (Finanzamt Dessau-Roßlau), Informationsblatt Einkünfte Ehe-/Lebenspartner, Stand 01.04.2026, und Kurzantrag 035069, Stand 01.2026 (mf.sachsen-anhalt.de, abgerufen 17.10.2026); geprüft am 17.10.2026.
- Eigenbehalte und Belastungsgrenze: § 3 Abs. 6 und 8 BesVersEG LSA, §§ 49 und 50 BBhV. BesVersEG LSA § 3, Fassung vom 14.01.2026, gültig ab 01.01.2026; BBhV (gesetze-im-internet.de), Fassung laut Datensatz Bund: zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 240); geprüft am 24.09.2026.
- Wahlleistungen im Krankenhaus: § 26 Abs. 1 Nr. 5 BBhV (über § 3 Abs. 8 BesVersEG LSA). BBhV (gesetze-im-internet.de), Fassung laut Datensatz Bund: zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 240); geprüft am 24.09.2026.
- Antragsfrist: § 54 Abs. 1 BBhV (über § 3 Abs. 8 BesVersEG LSA). BBhV (gesetze-im-internet.de), Fassung laut Datensatz Bund: zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 240); geprüft am 24.09.2026.
Für Ihren Tarif zählt vor allem der dritte Punkt. Ein Wahlleistungsbaustein kostet spürbar Beitrag. Bezuschusst Ihr Dienstherr Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer nicht, tragen Sie diesen Baustein vollständig selbst, und er kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Ihnen die Leistung wichtig ist. Bezuschusst er sie, muss der Prozentsatz im Tarif dazu passen. Die Einkommensgrenze wiederum wird oft erst bemerkt, wenn der Partner mehr verdient und der Anspruch rückwirkend entfällt.
Wann die private Krankenversicherung in Sachsen-Anhalt nicht die richtige Wahl ist
Für Beamtinnen und Beamte ist die private Krankenversicherung meistens der günstigere Weg, weil Sie nur den Rest zur Beihilfe versichern. Drei Konstellationen sprechen dagegen, und die sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben:
- Mehrere Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen. Hier können Sie die pauschale Beihilfe wählen und in der gesetzlichen Kasse bleiben, in der Angehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sind. Bei mehreren Kindern und einem Partner ohne Einkommen kann das günstiger sein als mehrere private Verträge.
- Eine Vorerkrankung, die zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führt. Dann entscheidet sich über die Risikovoranfrage und gegebenenfalls die Öffnungsaktion, ob ein privater Vertrag zu vertretbaren Bedingungen überhaupt zustande kommt.
- Ein Ehepartner über der Einkommensgrenze. Dann entfällt dessen Beihilfeanspruch, und er muss sich vollständig selbst versichern. Die Grenze in Sachsen-Anhalt steht weiter oben.
Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse steht im Beamtenverhältnis nur mit ausreichender Vorversicherungszeit offen. Rechnen Sie beide Wege deshalb einmal vollständig durch, bevor Sie sich festlegen: PKV oder gesetzliche Kasse.
Wenn Sie den Dienstherrn wechseln
Ihr privater Vertrag wandert mit, das Beihilferecht nicht. Wechseln Sie nach Sachsen-Anhalt oder von dort weg, ändern sich möglicherweise Ihr Bemessungssatz und die Regeln für Angehörige. Lassen Sie Ihren Tarif dann prüfen: Passt der versicherte Prozentsatz nicht mehr zum Bemessungssatz, sind Sie über- oder unterversichert. Für die Anpassung gilt eine Frist von sechs Monaten nach der Änderung (§ 199 Abs. 2 VVG).
Ihre Beihilfestelle in Sachsen-Anhalt
Anträge und Auskünfte laufen über die Beihilfefestsetzungsstelle beim Finanzamt Dessau-Roßlau (Website). Dort erhalten Sie auch die verbindliche Auskunft über Ihren persönlichen Bemessungssatz. Diese Auskunft ist die Grundlage für den Prozentsatz, den Sie privat versichern.
Häufige Fragen zur Beihilfe in Sachsen-Anhalt
Haben Kinder von Beamten in Sachsen-Anhalt Anspruch auf Beihilfe?
Ja, wenn sie berücksichtigungsfähig sind. Für ein berücksichtigungsfähiges Kind beträgt der Bemessungssatz in Sachsen-Anhalt 80 Prozent; privat versichern Sie dann 20 Prozent. Woran die Berücksichtigungsfähigkeit hängt, steht unter Beihilfe für Kinder.
Wo stelle ich den Beihilfeantrag in Sachsen-Anhalt?
Den Antrag stellen Sie über die Beihilfefestsetzungsstelle beim Finanzamt Dessau-Roßlau (Website der Beihilfestelle). Zur Antragsfrist: Drei Jahre nach dem Rechnungsdatum (§ 54 Abs. 1 BBhV). (§ 54 Abs. 1 BBhV (über § 3 Abs. 8 BesVersEG LSA))
Gilt in Sachsen-Anhalt die pauschale Beihilfe?
Ja. Sachsen-Anhalt gehört nach Angaben des PKV-Verbands (Stand 15.09.2026) zu den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Rechtsgrundlage ist § 3d BesVersEG LSA: Zuschuss nur zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, seit 1. Januar 2026 mit dreimonatiger Frist widerrufbar. Ob sie sich für Sie rechnet, steht unter Pauschale Beihilfe.
Welcher Bemessungssatz gilt in Sachsen-Anhalt im Ruhestand?
Für Versorgungsempfänger beträgt der Satz 70 Prozent; privat versichern Sie dann 30 Prozent. Was beim Übergang zu tun ist, steht unter Beihilfe im Ruhestand.
Weiterlesen
Die Systematik dahinter steht unter Beihilfe, die Regeln des Bundes unter Beihilfe des Bundes. Wie sich der Satz mit Kindern ändert, lesen Sie unter Beihilfe für Kinder, was im Ruhestand passiert, unter Beihilfe im Ruhestand. Was der Schutz kostet, steht unter Kosten. Den Überblick über alle Dienstherren finden Sie unter Beihilfe für Beamte: Überblick, den Vergleich mit der gesetzlichen Kasse bei Zuschuss des Dienstherrn unter Pauschale Beihilfe, die Grundlagen unter PKV für Beamte und den Weg bei Vorerkrankungen unter PKV trotz Vorerkrankung.
Quellen
- § 3 BesVersEG LSA, Fassung vom 14.01.2026, Text gilt ab 01.01.2026, Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- §§ 6, 26, 49, 50, 54 BBhV (über § 3 Abs. 8 BesVersEG LSA), Bundesbeihilfeverordnung, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 240), Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- Bundesverwaltungsamt, FAQ Einkommensgrenze Ehepartner (Bund, 22.648 Euro ab 01.01.2026), Quelle öffnen
- Finanzamt Dessau-Roßlau, Beihilfefestsetzungsstelle, Beihilfestelle, abgerufen am 16.09.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Länder mit pauschaler Beihilfe), pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
- Pauschale Beihilfe: § 3d BesVersEG LSA (Fassung vom 14.01.2026, gültig ab 01.01.2026), landesrecht.sachsen-anhalt.de, abgerufen am 17.10.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Broschüre zur Öffnungsaktion für Beamte und Angehörige (beihilfekonforme Restkostenversicherung, Frist), pkv.de, Stand Januar 2026, abgerufen am 07.10.2026
- § 199 Abs. 2 VVG zur Anpassung bei Änderung des Beihilfeanspruchs, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
Über den Autor
Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 17. Oktober 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
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