Beihilfe in Thüringen: Sätze und Zuständigkeit
Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Thüringen gelten § 72 des Thüringer Beamtengesetzes und die Thüringer Beihilfeverordnung. Sie regelt, welchen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen der Dienstherr übernimmt. Den Rest versichern Sie privat. Maßgeblich ist Ihr Dienstherr, nicht Ihr Wohnort: Wer beim Land arbeitet und anderswo wohnt, bleibt beim Beihilferecht dieses Landes.
Kurz gesagt
- Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Thüringen gelten § 72 des Thüringer Beamtengesetzes und die Thüringer Beihilfeverordnung, nicht die Bundesbeihilfeverordnung.
- Im aktiven Dienst beträgt der Bemessungssatz 50 Prozent, mit zwei Kindern 70 Prozent.
- Im Ruhestand sind es 70 Prozent, für ein berücksichtigungsfähiges Kind 80 Prozent.
- Thüringen bietet die pauschale Beihilfe an, also einen Zuschuss zum Beitrag statt der Erstattung im Einzelfall.
- Zuständig ist die Beihilfestelle des Thüringer Landesamts für Finanzen. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Satz kommt von dort.
Stand: . Rechtsgrundlage und Quelle
Ihr Bemessungssatz in Thüringen
Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen. Den Rest versichern Sie privat. Diese Sätze gelten für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Thüringen:
| Für wen | Beihilfe | Privat zu versichern |
|---|---|---|
| Aktiv, ohne berücksichtigungsfähiges Kind | 50 % | 50 % |
| Aktiv, mit zwei Kindern | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger im Ruhestand | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähiger Ehepartner | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähiges Kind | 80 % | 20 % |
Ihren persönlichen Satz mit Kindern und Ehepartner rechnen Sie im Beihilfe-Rechner aus, dort ist Thüringen hinterlegt.
Was die Beihilfe nicht zahlt: die Restkostenversicherung
Die Beihilfe in Thüringen erstattet im aktiven Dienst 50 Prozent, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Den Rest Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, ohne Kinder also 50 Prozent, tragen Sie selbst. Genau diesen Teil sichert eine private Restkostenversicherung ab: ein beihilfekonformer Tarif, dessen Erstattungssatz zusammen mit der Beihilfe 100 Prozent ergibt. Im Ruhestand beträgt der Satz 70 Prozent, der private Anteil sinkt entsprechend; für ein berücksichtigungsfähiges Kind versichern Sie 20 Prozent privat. Wie Beihilfe und private Versicherung zusammenspielen, steht unter PKV für Beamte. Haben Sie eine Vorerkrankung, lesen Sie vorher PKV trotz Vorerkrankung: Innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gibt es einen erleichterten Zugang.
Besonderheiten in Thüringen
Diese Punkte weichen vom üblichen Muster ab oder ergänzen es. Sie stehen so in der Rechtsgrundlage:
- Elternzeit: Für die Elternzeit enthalten § 72 ThürBG und § 46 ThürBhV keine Sonderregel beim Bemessungssatz. (§ 72 ThürBG, § 46 ThürBhV)
- Mehrere Beihilfeberechtigte: Bei mehreren Beihilfeberechtigten erhält den erhöhten Satz von 70 Prozent nur, wer die Kinderanteile des Familienzuschlags erhält. Eine abweichende Zuordnung ist nur durch gemeinsame Bestimmung möglich. Diese wird unwirksam, wenn ein Beihilfeberechtigter zu einem Dienstherrn mit fester Zuordnung wechselt. (§ 72 Abs. 4 Sätze 3 bis 5 ThürBG)
- Freiwillig gesetzlich Versicherte: Für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhöht sich der Satz auf 100 Prozent der Aufwendungen, die nach Abzug der Kassenleistungen verbleiben. Das gilt nicht für Aufwendungen, für die die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistungen erbringt. (§ 72 Abs. 4 Sätze 6 und 7 ThürBG)
- Angehörige von Waisen: Angehörige beihilfeberechtigter Waisen sind nicht berücksichtigungsfähig. (§ 72 Abs. 2 Satz 3 ThürBG)
- Stichtag: Maßgebend ist der Bemessungssatz im Zeitpunkt der Leistungserbringung. (§ 46 Abs. 1 Satz 2 ThürBhV)
- Individueller Leistungsausschluss: Erstattet der Versicherer Aufwendungen wegen eines individuellen Ausschlusses nicht, erhöht sich der Satz um 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 Prozent. (§ 46 Abs. 4 ThürBhV)
Was in der Elternzeit zusätzlich gilt, etwa Beihilfeanspruch und Beitragserstattung des Dienstherrn in Thüringen, steht auf der Seite Beihilfe und Elternzeit.
Pauschale Beihilfe in Thüringen
Thüringen gehört nach Angaben des PKV-Verbands, der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, zu den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Statt der Erstattung im Einzelfall erhalten Sie dann einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Das lohnt sich vor allem bei mehreren Kindern und einem Partner ohne eigenes Einkommen, weil die gesetzliche Kasse Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.
In Thüringen regelt § 72 Abs. 6 ThürBG die pauschale Beihilfe. Sie wird auf Antrag gewährt, wenn Sie freiwillig gesetzlich oder mindestens in entsprechendem Umfang privat versichert sind. Sie bemisst sich nach der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Versicherung höchstens nach dem halben Beitrag im Basistarif. Antrag und Verzicht sind unwiderruflich. Wie sich beide Wege in Ihrem Fall rechnen, steht auf der Seite zur pauschalen Beihilfe.
Vier Punkte, die in Thüringen über Ihre Kosten entscheiden
Der Bemessungssatz ist nur die halbe Antwort. Diese vier Regeln unterscheiden die Länder deutlich, und sie kosten im Einzelfall Geld. Alle Angaben stammen aus der Landesvorschrift oder dem Merkblatt der Beihilfestelle (am 24.09.2026 gegen den amtlichen Text geprüft):
- Einkommensgrenze für Ehepartner: 18.000 Euro. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrags (§ 72 Abs. 2 Thüringer Beamtengesetz).
- Eigenbehalte und Belastungsgrenze: 4 Euro je verordnetem Arzneimittel, Verbandmittel oder Medizinprodukt, aber nicht mehr als die tatsächlich gewährte Beihilfe. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der Jahresbezüge, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent (§ 72 Abs. 4b Thüringer Beamtengesetz).
- Wahlleistungen im Krankenhaus: Beihilfefähig. Abgezogen werden je Aufenthaltstag im Krankenhaus 25 Euro für die wahlärztlichen Leistungen und 7,50 Euro für das Zweibettzimmer (§ 72 Abs. 4a Thüringer Beamtengesetz).
- Antragsfrist: Ein Jahr nach Entstehen der Aufwendungen oder nach Ausstellung der Rechnung (§ 50 Abs. 9 ThürBhV).
Fundstellen und Fassungen der vier Punkte
- Einkommensgrenze Ehepartner: § 72 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ThürBG. ThürBG § 72, Fassung vom 15.12.2025, gültig ab 01.01.2026; geprüft am 24.09.2026.
- Eigenbehalte und Belastungsgrenze: § 72 Abs. 4b ThürBG. ThürBG § 72, Fassung vom 15.12.2025, gültig ab 01.01.2026; geprüft am 24.09.2026.
- Wahlleistungen im Krankenhaus: § 72 Abs. 4a ThürBG. ThürBG § 72, Fassung vom 15.12.2025, gültig ab 01.01.2026; geprüft am 24.09.2026.
- Antragsfrist: § 50 Abs. 9 ThürBhV. ThürBhV § 50, Fassung vom 17.07.2019, gültig ab 01.09.2019; geprüft am 24.09.2026.
Für Ihren Tarif zählt vor allem der dritte Punkt. Ein Wahlleistungsbaustein kostet spürbar Beitrag. Bezuschusst Ihr Dienstherr Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer nicht, tragen Sie diesen Baustein vollständig selbst, und er kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Ihnen die Leistung wichtig ist. Bezuschusst er sie, muss der Prozentsatz im Tarif dazu passen. Die Einkommensgrenze wiederum wird oft erst bemerkt, wenn der Partner mehr verdient und der Anspruch rückwirkend entfällt.
Wann die private Krankenversicherung in Thüringen nicht die richtige Wahl ist
Für Beamtinnen und Beamte ist die private Krankenversicherung meistens der günstigere Weg, weil Sie nur den Rest zur Beihilfe versichern. Drei Konstellationen sprechen dagegen, und die sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben:
- Mehrere Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen. Hier können Sie die pauschale Beihilfe wählen und in der gesetzlichen Kasse bleiben, in der Angehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sind. Bei mehreren Kindern und einem Partner ohne Einkommen kann das günstiger sein als mehrere private Verträge.
- Eine Vorerkrankung, die zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führt. Dann entscheidet sich über die Risikovoranfrage und gegebenenfalls die Öffnungsaktion, ob ein privater Vertrag zu vertretbaren Bedingungen überhaupt zustande kommt.
- Ein Ehepartner über der Einkommensgrenze. Dann entfällt dessen Beihilfeanspruch, und er muss sich vollständig selbst versichern. Die Grenze in Thüringen steht weiter oben.
Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse steht im Beamtenverhältnis nur mit ausreichender Vorversicherungszeit offen. Rechnen Sie beide Wege deshalb einmal vollständig durch, bevor Sie sich festlegen: PKV oder gesetzliche Kasse.
Wenn Sie den Dienstherrn wechseln
Ihr privater Vertrag wandert mit, das Beihilferecht nicht. Wechseln Sie nach Thüringen oder von dort weg, ändern sich möglicherweise Ihr Bemessungssatz und die Regeln für Angehörige. Lassen Sie Ihren Tarif dann prüfen: Passt der versicherte Prozentsatz nicht mehr zum Bemessungssatz, sind Sie über- oder unterversichert. Für die Anpassung gilt eine Frist von sechs Monaten nach der Änderung (§ 199 Abs. 2 VVG).
Ihre Beihilfestelle in Thüringen
Anträge und Auskünfte laufen über die Beihilfestelle des Thüringer Landesamts für Finanzen (Website). Dort erhalten Sie auch die verbindliche Auskunft über Ihren persönlichen Bemessungssatz. Diese Auskunft ist die Grundlage für den Prozentsatz, den Sie privat versichern.
Häufige Fragen zur Beihilfe in Thüringen
Haben Kinder von Beamten in Thüringen Anspruch auf Beihilfe?
Ja, wenn sie berücksichtigungsfähig sind. Für ein berücksichtigungsfähiges Kind beträgt der Bemessungssatz in Thüringen 80 Prozent; privat versichern Sie dann 20 Prozent. Woran die Berücksichtigungsfähigkeit hängt, steht unter Beihilfe für Kinder.
Wo stelle ich den Beihilfeantrag in Thüringen?
Den Antrag stellen Sie über die Beihilfestelle des Thüringer Landesamts für Finanzen (Website der Beihilfestelle). Zur Antragsfrist: Ein Jahr nach Entstehen der Aufwendungen oder nach Ausstellung der Rechnung (§ 50 Abs. 9 ThürBhV).
Gilt in Thüringen die pauschale Beihilfe?
Ja. Thüringen gehört nach Angaben des PKV-Verbands (Stand 15.09.2026) zu den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Rechtsgrundlage ist § 72 Abs. 6 ThürBG; Antrag und Verzicht sind unwiderruflich. Ob sie sich für Sie rechnet, steht unter Pauschale Beihilfe.
Welcher Bemessungssatz gilt in Thüringen im Ruhestand?
Für Versorgungsempfänger beträgt der Satz 70 Prozent; privat versichern Sie dann 30 Prozent. Was beim Übergang zu tun ist, steht unter Beihilfe im Ruhestand.
Weiterlesen
Die Systematik dahinter steht unter Beihilfe, die Regeln des Bundes unter Beihilfe des Bundes. Wie sich der Satz mit Kindern ändert, lesen Sie unter Beihilfe für Kinder, was im Ruhestand passiert, unter Beihilfe im Ruhestand. Was der Schutz kostet, steht unter Kosten. Den Überblick über alle Dienstherren finden Sie unter Beihilfe für Beamte: Überblick, den Vergleich mit der gesetzlichen Kasse bei Zuschuss des Dienstherrn unter Pauschale Beihilfe, die Grundlagen unter PKV für Beamte und den Weg bei Vorerkrankungen unter PKV trotz Vorerkrankung.
Quellen
- § 72 ThürBG, Fassung vom 15.12.2025 (GVBl. 2025 S. 271), Text gilt ab 01.01.2026, Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- § 46 ThürBhV, Fassung vom 25.02.2016, Text gilt ab 01.04.2016, Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- § 50 ThürBhV, Fassung vom 17.07.2019, Text gilt ab 01.09.2019, Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
- Thüringer Landesamt für Finanzen, Merkblatt Kinder und Beihilfe (Stand 06/2025), Quelle öffnen
- Thüringer Landesamt für Finanzen, Beihilfestelle, Beihilfestelle, abgerufen am 16.09.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Länder mit pauschaler Beihilfe), pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
- Pauschale Beihilfe: § 72 Abs. 6 ThürBG, Fassung vom 15.12.2025, landesrecht.thueringen.de, abgerufen am 24.09.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Broschüre zur Öffnungsaktion für Beamte und Angehörige (beihilfekonforme Restkostenversicherung, Frist), pkv.de, Stand Januar 2026, abgerufen am 07.10.2026
- § 199 Abs. 2 VVG zur Anpassung bei Änderung des Beihilfeanspruchs, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
Über den Autor
Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 24. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
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