PKV für BeamteBeihilfe verstehen, bevor Sie unterschreiben

Startseite · Berufsgruppen · Anwärter · Kosten

Was kostet die PKV für Beamtenanwärter?

Von Kai Stockschlaeder. Zuletzt geändert am 23. Oktober 2026. Fachlich geprüft am 23. Oktober 2026. Wie diese Seite entsteht.

Was die private Krankenversicherung Sie als Anwärterin oder Anwärter kostet, hängt zuerst davon ab, wie viel Sie überhaupt versichern: nur den Anteil, den die Beihilfe nicht zahlt, im Bund bei weniger als zwei Kindern also 50 Prozent der Krankheitskosten. Danach verschieben Eintrittsalter, Leistungsumfang, Selbstbehalt und Gesundheitszustand den Beitrag, und es kommen die Pflegepflichtversicherung sowie, je nach Tarif und Alter, der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent nach § 149 VAG hinzu. Eine belastbare Euro-Zahl gibt es nur für ein vollständiges Profil; solche Beispiele ergänzen wir hier, sobald sie aus dem Vergleich vorliegen.

Kurz gesagt

  • Versichert wird nur der Restanteil: im Bund 50 Prozent, ab zwei Kindern 30 Prozent (§ 46 Abs. 2 und 3 BBhV), in Hessen bei 70 Prozent Anwärtersatz 30 Prozent (§ 15 Abs. 1 HBeihVO).
  • Die private Pflegepflichtversicherung ist Pflicht und wird als anteilige beihilfekonforme Versicherung abgeschlossen (§ 23 Abs. 1 und 3 SGB XI).
  • Der gesetzliche Zuschlag beträgt 10 Prozent der Bruttoprämie, spätestens ab dem Kalenderjahr nach Vollendung des 21. Lebensjahres bis zu dem Kalenderjahr, in dem Sie 60 werden (§ 149 VAG).
  • Ein prozentualer Risikozuschlag rechnet bei Beamten auf den Beitrag für den Restanteil; über die Öffnungsaktion ist er auf 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt (Broschüre des PKV-Verbands, Stand Januar 2026).
  • Damit der Vertrag die Versicherungspflicht erfüllt, darf der Selbstbehalt für Beihilfeberechtigte höchstens den nicht gedeckten Anteil von 5.000 Euro im Kalenderjahr betragen, bei 50 Prozent Beihilfe 2.500 Euro (§ 193 Abs. 3 VVG).

Woraus sich der Monatsbeitrag zusammensetzt

Ihr Beitrag besteht aus bis zu fünf Bausteinen. Nur der erste ist immer da und hängt direkt von Ihrem Bemessungssatz ab, die übrigen kommen je nach Tarif, Alter und Gesundheit hinzu. Wer ein Angebot liest, sollte sie auseinanderhalten.

  1. Tarifbeitrag für den Restanteil. Der Preis für die Erstattung des Anteils, den die Beihilfe nicht zahlt. Er richtet sich nach Bemessungssatz, Eintrittsalter, Leistungsumfang und Selbstbehalt.
  2. Risikozuschlag. Nur bei erhöhtem Risiko nach den Gesundheitsfragen. Ist er als Prozentsatz vereinbart, rechnet er auf den Tarifbeitrag aus dem ersten Baustein.
  3. Gesetzlicher Zuschlag. 10 Prozent nach § 149 VAG, soweit Ihr Tarif und Ihr Alter darunter fallen.
  4. Pflegepflichtversicherung. Ein eigener Vertrag mit eigenem Beitrag, anteilig beihilfekonform.
  5. Freiwillige Bausteine. Etwa ein Beihilfeergänzungstarif für Leistungen, die die Beihilfe nicht erstattet, zum Beispiel zusätzliche Wahlleistungen im Krankenhaus oder Heilpraktikerleistungen.

Als Formel ohne Zahlen: Beitrag gleich Tarifbeitrag für den Restanteil plus Risikozuschlag plus gesetzlicher Zuschlag plus Pflegepflichtversicherung plus freiwillige Bausteine. Der Bemessungssatz steckt nur im ersten Glied, wirkt über den Risikozuschlag aber auch auf das zweite. Wie der Versicherer den gesetzlichen Zuschlag im Einzelnen berechnet, sollte das Angebot ausweisen.

Bemessungssatz: wie viel Sie überhaupt versichern

Je höher der Bemessungssatz, desto kleiner der Anteil, den Sie privat absichern, und desto niedriger der Tarifbeitrag. Bei 14 von 17 Dienstherren gibt es nach den von uns geprüften Rechtsgrundlagen keinen eigenen Anwärtersatz; dort gilt der allgemeine Satz für aktive Beamte. Hessen hat einen eigenen, höheren Anwärtersatz. Für Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist der Satz im Vorbereitungsdienst bei uns noch nicht am amtlichen Text geprüft; fragen Sie dort Ihre Beihilfestelle.

Bemessungssatz im Vorbereitungsdienst und privat zu versichernder Anteil, Beispiele (Rechtsstand geprüft am 24. September und 22. Oktober 2026)
DienstherrSituationBeihilfePrivat zu versichernRechtsgrundlage
Bundohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %50 %§ 46 Abs. 2 Nr. 1 BBhV
Bundab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern70 %30 %§ 46 Abs. 3 BBhV
HessenAnwärterinnen und Anwärter einschließlich Angehöriger70 %30 %§ 15 Abs. 1 HBeihVO
Sachsenohne Kind50 %50 %§ 57 SächsBhVO
Sachsenmit einem Kind70 %30 %§ 57 SächsBhVO
Sachsenab zwei Kindern90 %10 %§ 57 SächsBhVO

Der privat zu versichernde Anteil ist die Größe, auf die sich alles Weitere bezieht. Gleich alte Anwärter mit gleichem Leistungswunsch und gleicher Gesundheit zahlen deshalb unterschiedlich viel, wenn ihre Dienstherren unterschiedliche Sätze haben. Ändert sich Ihr Satz, etwa durch ein zweites Kind, können Sie den Schutz nach § 199 Abs. 2 VVG anpassen lassen, mehr dazu unter Anwärtertarif. Ihren Satz zeigt der Beihilfe-Rechner, alle Dienstherren stehen unter Beihilfe im Vorbereitungsdienst.

Eintrittsalter: warum der Zeitpunkt zählt

Das Alter bei Beginn eines Tarifs ist eine Rechengröße für die ganze Laufzeit, nicht nur für die ersten Jahre. Das Gesetz schreibt vor, die Prämie in der privaten Krankenversicherung, die den gesetzlichen Schutz ersetzen kann, unter anderem nach der Altersabhängigkeit des Risikos zu berechnen und eine Alterungsrückstellung zu bilden (§ 146 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VAG). Die Alterungsrückstellung ist ein Kapitalstock aus den Beiträgen, der die steigenden Kosten im Alter mitträgt.

Beim Anwärtertarif kommt eine Besonderheit hinzu: Entscheidend ist, mit welchem Eintrittsalter Ihr späterer regulärer Tarif rechnet. Das regeln Bedingungen und Angebot, nicht der Ausbildungsbeitrag. Wie sich Beiträge über Jahrzehnte entwickeln und was die Alterungsrückstellung dagegen tut, beschreibt Kosten im Alter.

Leistungsumfang und Selbstbehalt

Mehr Leistung kostet mehr Beitrag, ein Selbstbehalt senkt ihn. Ein Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie im Jahr selbst tragen, bevor der Versicherer erstattet. Für Beihilfeberechtigte ist er nach oben begrenzt, wenn der Vertrag die gesetzliche Versicherungspflicht erfüllen soll.

§ 193 Abs. 3 VVG lässt für eine Krankheitskostenversicherung Selbstbehalte bis 5.000 Euro im Kalenderjahr zu. Für Beihilfeberechtigte wird darauf der Prozentsatz angewendet, den die Beihilfe nicht deckt. Bei 50 Prozent Beihilfe ergibt das 2.500 Euro, bei 70 Prozent Beihilfe 1.500 Euro. Ob ein Selbstbehalt in der Ausbildung sinnvoll ist, hängt davon ab, ob Sie ihn aus den Anwärterbezügen tragen könnten. Rechnen Sie ihn gegen die Beitragsersparnis eines Jahres.

Beim Leistungsumfang lohnt der Blick auf das, was die Beihilfe im Vorbereitungsdienst nicht zahlt. Beim Bund gehören dazu prothetische Leistungen, Inlays und Zahnkronen, Funktionsanalyse und -therapie sowie Implantologie, außer nach einem Unfall im Vorbereitungsdienst oder nach mindestens drei Jahren ununterbrochen im öffentlichen Dienst (§ 17 Abs. 2 BBhV). Welche Leistungsmerkmale bei einem Beihilfetarif sonst zählen, beschreiben die Vergleichskriterien.

Gesundheitszustand und Risikozuschlag

Vor dem Abschluss stellt der Versicherer Gesundheitsfragen. Sie müssen die Ihnen bekannten Umstände anzeigen, nach denen er in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG). Aus den Antworten ergibt sich, ob der Vertrag zu normalen Bedingungen, mit Risikozuschlag, mit Leistungsausschluss oder gar nicht zustande kommt. Ein Risikozuschlag ist ein Aufschlag auf den Beitrag für ein erhöhtes Risiko.

Für Beamte hat das eine Besonderheit: Wird der Zuschlag als Prozentsatz vereinbart, rechnet er auf den Tarifbeitrag für den Restanteil, nicht auf den Preis einer Vollversicherung. Bei einer Beitragsanpassung kann auch ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden, soweit das vereinbart ist (§ 203 Abs. 2 VVG). Wie Zuschläge entstehen und wann sie sinken können, steht unter Risikozuschlag. Womit Sie rechnen müssen, klärt vorab eine anonyme Risikovoranfrage.

Über die Öffnungsaktion ist der Zuschlag nach der Broschüre des PKV-Verbands auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt, und Leistungsausschlüsse gibt es dort nicht. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung beim Versicherer eingehen.

Pflegepflichtversicherung

Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen, grundsätzlich beim selben Unternehmen (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Als Beihilfeberechtigte schließen Sie eine anteilige beihilfekonforme Versicherung ab, die zusammen mit der Beihilfe den vorgeschriebenen Schutz ergibt (§ 23 Abs. 3 SGB XI). Ein anderes Unternehmen können Sie innerhalb von sechs Monaten ab Beginn Ihrer Versicherungspflicht wählen (§ 23 Abs. 2 SGB XI).

Für neue Verträge schreibt § 110 Abs. 3 SGB XI unter anderem vor: Der Versicherer muss Sie aufnehmen, darf Vorerkrankungen nicht ausschließen und die Prämie nicht nach dem Geschlecht staffeln. Eine Obergrenze beim Beitrag gibt es erst nach einer Vorversicherungszeit von mindestens fünf Jahren in der privaten Pflege- oder Krankenversicherung; für Beihilfeberechtigte im Teilkostentarif liegt sie dann bei 50 Prozent des Höchstbeitrags der sozialen Pflegeversicherung (§ 110 Abs. 3 Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e SGB XI). Kinder sind unter den Voraussetzungen des § 25 SGB XI beitragsfrei mitversichert (§ 110 Abs. 3 Nr. 6 SGB XI).

Einen vom Gesundheitszustand abhängigen Zuschlag schließt diese Aufzählung für neue Verträge nicht aus. Bei einer Aufnahme über die Öffnungsaktion wird er nach Angaben des PKV-Verbands in der Pflegeversicherung nicht erhoben.

Der gesetzliche Zuschlag nach § 149 VAG

In der privaten Krankenversicherung, die den gesetzlichen Schutz ganz oder teilweise ersetzen kann, ist ein Zuschlag von 10 Prozent der jährlichen Bruttoprämie zu erheben. Er beginnt spätestens mit dem Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 21. Lebensjahres folgt, und endet in dem Kalenderjahr, in dem Sie das 60. Lebensjahr vollenden (§ 149 Satz 1 VAG). Das Geld fließt in die Alterungsrückstellung und wird zur Beitragsermäßigung im Alter verwendet (§ 149 Satz 2 VAG).

Beispielrechnung, konstruiert: Geburtstag am 10. Mai 2004. Das 21. Lebensjahr ist im Mai 2025 vollendet, der Zuschlag ist also spätestens ab dem 1. Januar 2026 zu zahlen. Er endet im Kalenderjahr 2064, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird. Wer beim Beginn des Vorbereitungsdienstes älter als 21 Jahre ist, zahlt den Zuschlag in einem Tarif, für den die Vorschrift gilt, deshalb von Anfang an.

Ausgenommen sind Verträge mit befristeter Laufzeit nach § 195 Abs. 2 und 3 VVG, zu denen Ausbildungskrankenversicherungen gehören können, Tarife, die spätestens mit der gesetzlichen Altersgrenze enden, und der Notlagentarif (§ 149 Satz 3 VAG). Ob Ihr Anwärtertarif den Zuschlag enthält, zeigt das Angebot. Fehlt er, fragen Sie, ob der Vertrag befristet ist, denn das hat Folgen für den späteren Wechsel in den regulären Tarif.

Warum hier noch keine Euro-Beträge stehen

Ein Beitrag ohne Profil sagt wenig über Ihren Fall. Beitragsbeispiele veröffentlichen wir nur mit vollständigem Profil: Leistungsniveau, Tarifart, Selbstbehalt, Eintrittsalter, Bemessungssatz, Dienstherr, Beitrag einschließlich Pflegepflicht und gesetzlichem Zuschlag, Stand, Zahl der verglichenen Tarife und Hinweis auf mögliche Beitragsanpassungen. Diese Beispiele ergänzen wir auf dieser Seite, sobald sie aus dem Vergleich vorliegen.

Auch ein solches Beispiel ist nur eine Momentaufnahme. Versicherer dürfen Beiträge neu festsetzen, wenn sich die Rechnungsgrundlagen nicht nur vorübergehend ändern und ein unabhängiger Treuhänder zustimmt (§ 203 Abs. 2 VVG). Die wichtigste Größe für Ihren Fall können Sie heute schon bestimmen: Ihren Bemessungssatz im Beihilfe-Rechner. Was den Beitrag für Beamte allgemein bestimmt, fasst Was die PKV für Beamte kostet zusammen.

Wann die PKV als Anwärter nicht die günstigere Wahl ist

Die PKV ist für Anwärter nicht automatisch billiger. Ob sie es ist, entscheidet sich an der Zahl der Personen, die Sie versichern müssen, an Ihrem Gesundheitszustand und daran, ob Sie im Beamtenverhältnis bleiben.

  • Partner ohne eigene Absicherung und mehrere Kinder. In der privaten Krankenversicherung zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag. Rechnen Sie die Summe gegen die gesetzliche Kasse, und zwar mit pauschaler Beihilfe, wenn Ihr Dienstherr sie anbietet.
  • Hoher Risikozuschlag außerhalb der Öffnungsaktion. Ist die Frist verstrichen oder kommt die Öffnungsaktion für Sie nicht in Frage, kann ein Zuschlag den Beitragsvorteil aufzehren. Holen Sie die Antworten der Versicherer vor dem Antrag ein.
  • Unsichere Laufbahn. Endet die Ausbildung ohne Übernahme und bleiben Sie privat versichert, müssen Sie danach die vollen Kosten statt des Restanteils absichern, und der Beitrag steigt entsprechend. Was dann gilt, steht unter Nach der Anwärterzeit.

Die vollständige Abwägung mit Versicherungsfreiheit, Familienfällen und Ausstiegsszenarien finden Sie unter GKV oder PKV als Anwärter.

Den Überblick über die ganze Ausbildungszeit gibt PKV für Beamtenanwärter.

Quellen

  • § 17 BBhV (Zahnärztliche Leistungen für Beamte auf Widerruf), gesetze-im-internet.de, Fassung auf der Einzelnormseite nicht angegeben, abgerufen am 22.10.2026
  • § 46 BBhV (Bemessungssatz), gesetze-im-internet.de, aktuelle Fassung laut Einzelnormseite, abgerufen am 22.10.2026
  • § 15 Abs. 1 Hessische Beihilfenverordnung (Bemessungssatz, Anwärter), rv.hessenrecht.hessen.de, Fassung vom 22.06.2023, gültig ab 01.07.2023, abgerufen am 24.09.2026
  • § 57 Sächsische Beihilfeverordnung (Bemessungssatz), revosax.sachsen.de, rechtsbereinigt mit Stand vom 01.07.2024, abgerufen am 24.09.2026
  • §§ 146 und 149 VAG (Substitutive Krankenversicherung, Prämienzuschlag), gesetze-im-internet.de, VAG zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 25.9.2026, abgerufen am 23.10.2026
  • §§ 19, 193 und 203 VVG (Anzeigepflicht, Versicherungspflicht, Prämienanpassung), gesetze-im-internet.de, VVG zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 26.5.2026, abgerufen am 07.10.2026
  • §§ 195 und 199 VVG (Versicherungsdauer, Beihilfeempfänger), gesetze-im-internet.de, VVG zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 26.5.2026, abgerufen am 23.10.2026
  • § 23 SGB XI (Pflegeversicherungspflicht für privat Krankenversicherte), gesetze-im-internet.de, SGB XI zuletzt geändert durch Art. 2c G v. 24.7.2026, abgerufen am 23.10.2026
  • § 110 SGB XI (Regelungen für die private Pflegeversicherung), gesetze-im-internet.de, SGB XI zuletzt geändert durch Art. 2c G v. 24.7.2026, abgerufen am 07.10.2026
  • Verband der Privaten Krankenversicherung, Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Öffnungsaktionen), pkv.de, Stand Januar 2026, abgerufen am 07.10.2026
  • Bemessungssätze aller Dienstherren mit Rechtsgrundlage und Stand: Beihilfe-Übersicht und Beihilfe-Rechner
Porträt von Kai Stockschlaeder

Über den Autor

Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.

Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.

Fachlich geprüft am 23. Oktober 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.

Ihr Profil statt eines Durchschnittspreises

In 30 Minuten klären wir Bemessungssatz, Eintrittsalter, Leistungsniveau und Selbstbehalt und vergleichen danach Angebote für genau dieses Profil.

Kostenlos und unverbindlich. Vergütung über die Courtage des Versicherers, nicht durch Sie.

Kostenlose und unverbindliche Beratung
Kai Stockschlaeder Kostenlose und unverbindliche
Beratung – 30 Min
Lieber über WhatsApp?