Öffnungsaktion bei Heilfürsorge: Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Soldaten
Wer Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung erhält, nutzt die Öffnungsaktion nicht für eine Vollversicherung, sondern für eine Anwartschaftsversicherung auf die spätere beihilfekonforme Restkostenversicherung. Den Antrag stellen Sie innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Anspruchs auf Heilfürsorge, nicht erst beim Wechsel in die Beihilfe. Die Bedingungen der Öffnungsaktion gelten dann auch für den späteren Versicherungsschutz, allerdings nur bei diesem Versicherer. Für Soldatinnen und Soldaten ist der Weg nach dem Ende der Dienstzeit verschlossen.
Kurz gesagt
- Für Heilfürsorgeberechtigte (Polizei einschließlich Bundespolizei, Feuerwehr, Justizvollzug) sowie Zeit- und Berufssoldaten bezieht sich die Öffnungsaktion auf eine Anwartschaftsversicherung für eine beihilfekonforme Restkostenversicherung (Broschüre des PKV-Verbands, Stand Januar 2026, Abschnitt I.2 b).
- Die Frist beträgt sechs Monate ab Begründung des Anspruchs auf Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung (Broschüre, Abschnitt I.3 a).
- Die Bedingungen der Öffnungsaktion gelten auch für den Versicherungsschutz, der auf die Anwartschaft folgt, aber nur bei dem Versicherer der Anwartschaft (Broschüre, Abschnitt II.2).
- Ihre Angehörigen können die Öffnungsaktion nur nutzen, wenn Sie selbst privat versichert sind oder eine Anwartschaft haben (Broschüre, Abschnitt I.2 d).
- Wer Anspruch auf freie Heilfürsorge hat, ist im Umfang dieser Berechtigung von der Pflicht zur Krankenversicherung ausgenommen (§ 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 VVG).
Warum mit Heilfürsorge nur eine Anwartschaft in Frage kommt
Solange Sie Heilfürsorge erhalten, trägt Ihr Dienstherr die Behandlungskosten, und eine eigene Krankheitskostenversicherung ist für diesen Umfang nicht vorgeschrieben (§ 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 VVG). Die Öffnungsaktion bietet Ihnen deshalb keine Vollversicherung an, sondern eine Anwartschaftsversicherung. Das ist ein Vertrag, der Ihnen den späteren Wechsel in eine beihilfekonforme Restkostenversicherung sichert, ohne dass Sie bis dahin einen Restkostentarif bezahlen.
Gebraucht wird diese Restkostenversicherung, sobald die Heilfürsorge endet und die Beihilfe an ihre Stelle tritt, spätestens im Ruhestand. Die Broschüre des PKV-Verbands stellt ausdrücklich klar, dass die Frist nicht erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit und dem Wechsel in die Beihilfe beginnt. Wer bis dahin wartet, hat die Öffnungsaktion verpasst.
Ob Sie überhaupt Heilfürsorge erhalten, regelt Ihr Dienstherr. Im Polizeivollzugsdienst unterscheiden sich die Länder deutlich; die Übersicht mit Rechtsgrundlagen (Stand 17. Oktober 2026) steht unter PKV bei der Polizei. Für Feuerwehr und Justizvollzug gibt es auf dieser Website keine geprüfte Länderübersicht; maßgeblich ist, was Ihre Personalstelle bescheinigt.
Ab wann die sechs Monate laufen
Die Frist beginnt mit der Begründung Ihres Anspruchs auf Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung und beträgt sechs Monate. Maßgeblich ist wie bei allen Gruppen der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der Beginn der Anwartschaft. Wann Ihr Heilfürsorgeanspruch begonnen hat, entnehmen Sie Ihren Einstellungsunterlagen oder erfragen es bei der Personalstelle.
Beispielrechnung (konstruiert): Einstellung in den Polizeivollzugsdienst eines Landes, das Heilfürsorge auch schon mit Anwärterbezügen gewährt, Heilfürsorgeanspruch ab 1. September 2026. Nach der Rechenregel unseres Fristenrechners (gleicher Kalendertag sechs Monate später) muss der Antrag auf die Anwartschaft bis 1. März 2027 beim Versicherer sein. Ob der spätere Wechsel in die Beihilfe Jahrzehnte später kommt, spielt für diese Frist keine Rolle.
Schwieriger ist es, wenn Ihr Status wechselt. In einigen Ländern gibt es Heilfürsorge nur in bestimmten Abschnitten, etwa im Vorbereitungsdienst, und danach Beihilfe, oder umgekehrt. Welche Frist dann für welchen Abschnitt gilt, regelt die Broschüre nicht ausdrücklich. Lassen Sie sich das vor Ablauf der ersten sechs Monate vom Versicherer schriftlich bestätigen; Besonderheiten für Polizeianwärter stehen unter Polizeianwärter.
Kleine und große Anwartschaft
Versicherer bieten die Anwartschaftsversicherung üblicherweise in zwei Formen an. Bei der kleinen Anwartschaft bleibt Ihr Gesundheitszustand bei Abschluss maßgeblich. Bei der großen Anwartschaft gilt zusätzlich Ihr Eintrittsalter bei Abschluss, weil Alterungsrückstellungen aufgebaut werden.
Für die Öffnungsaktion ist zunächst etwas anderes entscheidend: Der erleichterte Zugang gilt nach der Broschüre auch für den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung, und ihre Bedingungen gelten auch für den Versicherungsschutz, der später auf die Anwartschaft folgt. Das heißt: keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leistungsausschlüsse, ein Zuschlag von höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags. Welche Form der Anwartschaft der Versicherer dafür anbietet und was sie genau sichert, steht in seinen Bedingungen. Den Beitrag der Anwartschaft lassen Sie sich im Angebot ausweisen.
Eine Einschränkung gehört dazu. Hat der Versicherer Ihrer Anwartschaft an der Öffnungsaktion teilgenommen, als Sie abgeschlossen haben, oder nimmt er heute teil, haben Sie den Anspruch auf die Bedingungen der Öffnungsaktion nur bei diesem Unternehmen. Ein späterer Wechsel zu einem anderen Versicherer mit denselben Bedingungen ist nicht vorgesehen. Die Teilnehmer stehen unter Teilnehmende Versicherer.
Soldatinnen und Soldaten
Zeit- und Berufssoldaten mit truppenärztlicher Versorgung können die Öffnungsaktion ebenfalls nur als Anwartschaftsversicherung nutzen, mit sechs Monaten ab Beginn des Anspruchs auf truppenärztliche Versorgung. Nach dem Ende der Dienstzeit ist eine Aufnahme über die Öffnungsaktion nicht mehr möglich. Das Ende ist bei Zeitsoldaten der Bezug der Übergangsgebührnisse, bei Berufssoldaten die Versetzung in den Ruhestand.
Berufssoldaten führt die Broschüre nur dann eigenständig auf, wenn kein Dienstverhältnis als Zeitsoldat vorausgegangen ist. Nach diesem Wortlaut liegt die Frist für alle, die als Zeitsoldat begonnen haben, am Anfang der Zeitsoldatenzeit und nicht bei der späteren Übernahme als Berufssoldat.
Seit dem 1. Januar 2019 können sich Zeitsoldaten nach dem Ende ihrer Dienstzeit freiwillig gesetzlich versichern. Eine Anwartschaft hält die Broschüre trotzdem für sinnvoll, wenn Sie sich nach der Dienstzeit privat versichern möchten, etwa weil Sie
- in ein Soldatenverhältnis auf Lebenszeit wechseln könnten,
- in ein Beamtenverhältnis eintreten,
- als Angestellte oder Angestellter mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze arbeiten oder
- sich selbstständig machen.
Ehepartner und Kinder
Die Heilfürsorge gilt nur für Sie selbst; Ehepartner und Kinder sind über die Beihilfe abgesichert und brauchen eine beihilfekonforme Restkostenversicherung. Über die Öffnungsaktion können sie aufgenommen werden, wenn sie bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig und nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie als Heilfürsorgeberechtigter selbst privat versichert sind oder eine Anwartschaft für die private Krankenversicherung haben.
Daraus folgt der wichtigste Punkt dieser Seite für Familien: Ohne eigene Anwartschaft können Ihre Angehörigen die Öffnungsaktion nicht nutzen. Sie müssen die Öffnungsaktion dafür nicht selbst in Anspruch genommen haben; die Anwartschaft genügt.
Angehörige von Heilfürsorgeberechtigten nutzen die Öffnungsaktion nicht eigenständig, sondern über Sie. Wer zu Beginn Ihrer eigenen Frist schon berücksichtigungsfähig ist, hat Ihre Sechsmonatsfrist; wer später hinzukommt, bekommt sechs Monate ab der Geburt (Vorrang hat die Kindernachversicherung), ab Heirat beziehungsweise Berücksichtigungsfähigkeit oder ab dem Ende der Pflichtversicherung. Aufgenommen werden Angehörige grundsätzlich bei dem Unternehmen, bei dem der Berechtigte versichert ist; die Broschüre nennt dabei ausdrücklich die Anwartschaft von Soldaten. Für Heilfürsorgeberechtigte ist das an dieser Stelle nicht ausdrücklich geregelt, klären Sie es vor dem Antrag mit dem Versicherer. Einzelheiten stehen unter Öffnungsaktion für Angehörige.
Übergang in die Beihilfe im Ruhestand
Endet die Heilfürsorge mit dem Ruhestand, erhalten Sie als Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger Beihilfe und brauchen ab diesem Tag eine Restkostenversicherung. Mit einer Anwartschaft wechseln Sie dann in den Tarif, auf den sie sich bezieht; über die Öffnungsaktion abgeschlossen, gelten deren Bedingungen weiter. Den Wechsel stoßen Sie rechtzeitig vor dem Ruhestandsbeginn an.
Wie hoch der Tarif sein muss, richtet sich nach Ihrem Bemessungssatz im Ruhestand. Beim Bund beträgt er für Versorgungsempfänger 70 Prozent (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV), der Tarif deckt dann 30 Prozent ab. Die Sätze der Länder stehen unter Beihilfe im Ruhestand.
Derselbe Übergang kommt früher, wenn Sie die Heilfürsorge vorher verlieren, etwa durch eine Versetzung zu einem Dienstherrn ohne Heilfürsorge oder dort, wo das Landesrecht es erlaubt, durch eine Ablehnung der Heilfürsorge. Wo eine Ablehnung möglich ist, ist sie nach der Tabelle auf der Polizei-Seite in allen betroffenen Ländern unwiderruflich. Wer darüber nachdenkt, sollte die Anwartschaft vorher innerhalb der Frist abgeschlossen haben. Ist die Frist abgelaufen und besteht keine Anwartschaft, bleibt für die Restkostenversicherung der reguläre Antrag mit Gesundheitsprüfung oder einer der Wege unter Frist verpasst.
Checkliste für Heilfürsorgeberechtigte
Die Punkte gehören in die ersten Wochen nach Beginn der Heilfürsorge, nicht in die Zeit kurz vor dem Ruhestand. Alles Weitere lässt sich später nachholen, die Frist nicht.
- Klären Sie, ob Sie Heilfürsorge erhalten und ab welchem Tag. Das steht in Ihren Unterlagen oder bei der Personalstelle.
- Berechnen Sie das Fristende: sechs Monate ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs.
- Lassen Sie Ihre Gesundheitsangaben vorab anonym über eine Risikovoranfrage einschätzen, wenn eine Vorerkrankung besteht.
- Fragen Sie, welche Form der Anwartschaft der Versicherer über die Öffnungsaktion anbietet, und lassen Sie sich den Beitrag ausweisen.
- Lassen Sie sich bestätigen, dass die Bedingungen der Öffnungsaktion auch für den späteren Tarif gelten.
- Prüfen Sie, ob Ehepartner oder Kinder versichert werden müssen, und notieren Sie, ob für sie Ihre Frist gilt oder ein eigenes Fenster ab Geburt, Heirat oder Ende der Pflichtversicherung.
- Merken Sie sich einen Termin, um die Umstellung vor dem Ruhestand oder vor einem Statuswechsel anzustoßen.
Wann dieser Weg nicht passt
Die Anwartschaft über die Öffnungsaktion ist der Weg für Heilfürsorgeberechtigte und Soldaten mit Vorerkrankung. Sie passt nicht, wenn Sie gar keine Heilfürsorge erhalten, die Frist vorbei ist oder ein regulärer Vertrag ohne Zuschlag möglich ist. Im Einzelnen:
- Sie erhalten keine Heilfürsorge, sondern Beihilfe, etwa weil Ihr Land sie im Polizeidienst nicht vorsieht oder weil Sie die Heilfürsorge abgelehnt haben. Dann brauchen Sie sofort eine Restkostenversicherung, keine Anwartschaft, und es gilt die reguläre Frist von sechs Monaten ab der erstmaligen Verbeamtung, siehe Öffnungsaktion.
- Ihre Dienstzeit als Soldatin oder Soldat ist beendet. Dann ist eine Aufnahme über die Öffnungsaktion nicht mehr möglich.
- Die Frist ist abgelaufen. Welche Wege dann bleiben, bis hin zum Basistarif, steht unter Frist verpasst.
- Sie waren bereits selbst privat vollversichert. Die Öffnungsaktion gilt nur für den erstmaligen Zugang; eine bestehende Anwartschaft beim selben Versicherer schadet aber nicht.
- Sie haben keine Vorerkrankung und eine Voranfrage zeigt einen regulären Vertrag ohne Zuschlag. Dann ist die reguläre Anwartschaft mit freier Tarifwahl die naheliegende Lösung.
Quellen
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Broschüre zur Öffnungsaktion), Abschnitte I.2 b und d, I.3, II.2, pkv.de, Stand Januar 2026, abgerufen am 07.10.2026
- § 193 VVG (Versicherungspflicht, Ausnahme bei Anspruch auf freie Heilfürsorge), gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 26.05.2026, abgerufen am 23.10.2026
- § 46 Abs. 2 BBhV (Bemessungssatz für Versorgungsempfänger), gesetze-im-internet.de, aktuelle Fassung, abgerufen am 22.10.2026
- Heilfürsorge im Polizeivollzugsdienst der Länder: Tabelle mit Rechtsgrundlagen auf PKV bei der Polizei, Stand 17.10.2026
- Versicherungsbedingungen zur Anwartschaftsversicherung, maßgeblich ist der Bedingungswortlaut des jeweiligen Versicherers
Über den Autor
Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 23. Oktober 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
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