PKV für BeamteBeihilfe verstehen, bevor Sie unterschreiben

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Beihilfe in Hamburg: Sätze und Zuständigkeit

Von Kai Stockschlaeder. Zuletzt geändert am 23. Oktober 2026. Fachlich geprüft am 24. September 2026. Wie diese Seite entsteht.

Ein Paar liest in der Küche gemeinsam einen Brief.

Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Hamburg gelten § 80 des Hamburgischen Beamtengesetzes und die Hamburgische Beihilfeverordnung. Sie regelt, welchen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen der Dienstherr übernimmt. Den Rest versichern Sie privat. Maßgeblich ist Ihr Dienstherr, nicht Ihr Wohnort: Wer beim Land arbeitet und anderswo wohnt, bleibt beim Beihilferecht dieses Landes.

Kurz gesagt

  • Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Hamburg gelten § 80 des Hamburgischen Beamtengesetzes und die Hamburgische Beihilfeverordnung, nicht die Bundesbeihilfeverordnung.
  • Im aktiven Dienst beträgt der Bemessungssatz 50 Prozent, mit zwei Kindern 70 Prozent.
  • Im Ruhestand sind es 70 Prozent, für ein berücksichtigungsfähiges Kind 80 Prozent.
  • Hamburg bietet die pauschale Beihilfe an, also einen Zuschuss zum Beitrag statt der Erstattung im Einzelfall.
  • Zuständig ist das Zentrum für Personaldienste. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Satz kommt von dort.

Stand: . Rechtsgrundlage und Quelle

Ihr Bemessungssatz in Hamburg

Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen. Den Rest versichern Sie privat. Diese Sätze gelten für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Hamburg:

Bemessungssätze in Hamburg, Stand 24.09.2026
Für wenBeihilfePrivat zu versichern
Aktiv, ohne berücksichtigungsfähiges Kind50 %50 %
Aktiv, mit zwei Kindern70 %30 %
Anwärterinnen und Anwärter50 %50 %
Versorgungsempfänger im Ruhestand70 %30 %
Berücksichtigungsfähiger Ehepartner70 %30 %
Berücksichtigungsfähiges Kind80 %20 %

Zahn: Zahntechnische Leistungen einschließlich der Handwerksleistungen sind nur zu 60 Prozent beihilfefähig; der Bemessungssatz wirkt erst auf diesen Anteil. (§ 7 Abs. 2 HmbBeihVO)

Ihren persönlichen Satz mit Kindern und Ehepartner rechnen Sie im Beihilfe-Rechner aus, dort ist Hamburg hinterlegt.

Was die Beihilfe nicht zahlt: die Restkostenversicherung

Die Beihilfe in Hamburg erstattet im aktiven Dienst 50 Prozent, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Den Rest Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, ohne Kinder also 50 Prozent, tragen Sie selbst. Genau diesen Teil sichert eine private Restkostenversicherung ab: ein beihilfekonformer Tarif, dessen Erstattungssatz zusammen mit der Beihilfe 100 Prozent ergibt. Im Ruhestand beträgt der Satz 70 Prozent, der private Anteil sinkt entsprechend; für ein berücksichtigungsfähiges Kind versichern Sie 20 Prozent privat. Wie Beihilfe und private Versicherung zusammenspielen, steht unter PKV für Beamte. Haben Sie eine Vorerkrankung, lesen Sie vorher PKV trotz Vorerkrankung: Innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gibt es einen erleichterten Zugang.

Besonderheiten in Hamburg

Diese Punkte weichen vom üblichen Muster ab oder ergänzen es. Sie stehen so in der Rechtsgrundlage:

  • Elternzeit: In der Elternzeit gelten die Beihilferegeln unverändert; ein eigener Satz für die Elternzeit ist nicht geregelt. (§ 5 Abs. 1 HmbEltZVO)
  • Individueller Leistungsausschluss: Erstattet der Versicherer Aufwendungen wegen eines individuellen Ausschlusses nicht, erhöht sich der Satz um 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 Prozent. (§ 80 Abs. 9 HmbBG)
  • Anwärter und Zahnleistungen: Für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind Inlays, Kronen, Prothetik, Funktionsanalyse und Implantate nicht beihilfefähig, es sei denn, es liegt ein Unfall im Vorbereitungsdienst vor oder sie waren mindestens drei Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst. (§ 7 Abs. 7 HmbBeihVO)
  • Stichtag: Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen. (§ 80 Abs. 9 Satz 1 HmbBG)

Was in der Elternzeit zusätzlich gilt, etwa Beihilfeanspruch und Beitragserstattung des Dienstherrn in Hamburg, steht auf der Seite Beihilfe und Elternzeit.

Pauschale Beihilfe in Hamburg

Hamburg gehört nach Angaben des PKV-Verbands, der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, zu den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Statt der Erstattung im Einzelfall erhalten Sie dann einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Das lohnt sich vor allem bei mehreren Kindern und einem Partner ohne eigenes Einkommen, weil die gesetzliche Kasse Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.

In Hamburg regelt § 80 Abs. 10 HmbBG die pauschale Beihilfe; das Gesetz zu ihrer Einführung trat am 1. August 2018 in Kraft. Sie wird auf Antrag gewährt, wenn Sie freiwillig gesetzlich oder in entsprechendem Umfang privat versichert sind und auf ergänzende Beihilfen verzichten. Sie bemisst sich nach der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Versicherung höchstens nach dem halben Beitrag im Basistarif. Antrag und Verzicht sind unwiderruflich. Wie sich beide Wege in Ihrem Fall rechnen, steht auf der Seite zur pauschalen Beihilfe.

Vier Punkte, die in Hamburg über Ihre Kosten entscheiden

Der Bemessungssatz ist nur die halbe Antwort. Diese vier Regeln unterscheiden die Länder deutlich, und sie kosten im Einzelfall Geld. Alle Angaben stammen aus der Landesvorschrift oder dem Merkblatt der Beihilfestelle (am 24.09.2026 gegen den amtlichen Text geprüft):

  • Einkommensgrenze für Ehepartner: 20.000 Euro. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Kalenderjahr vor der Antragstellung (§ 80 Abs. 12 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c HmbBG).
  • Eigenbehalte und Belastungsgrenze: Bei Arznei- und Verbandmitteln 10 Prozent des Abgabepreises je Mittel, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nicht mehr als die Kosten des Mittels; für Kinder und weitere Gruppen entfällt der Abzug (§ 8 Abs. 2 HmbBeihVO). Auf Antrag entfällt er, soweit die Abzüge in einem Kalenderjahr die Belastungsgrenze übersteigen: 2 Prozent des jährlichen Einkommens, höchstens 312 Euro (§ 8 Abs. 3 HmbBeihVO).
  • Wahlleistungen im Krankenhaus: Nicht beihilfefähig sind die Mehraufwendungen für gesondert berechenbare Wahlleistungen, also weder wahlärztliche Leistungen noch das Ein- oder Zweibettzimmer (§ 18 Abs. 2 HmbBeihVO).
  • Antragsfrist: Zwei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen oder nach der ersten Ausstellung der Rechnung (§ 80 Abs. 6 HmbBG). Bei Pflegeleistungen läuft die Frist bis zwei Jahre nach Ablauf des Monats, in dem die Pflege erbracht wurde.
Fundstellen und Fassungen der vier Punkte
  • Einkommensgrenze Ehepartner: § 80 Abs. 12 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c HmbBG. HmbBG § 80, Fassung vom 19.11.2024, gültig ab 30.11.2024; geprüft am 24.09.2026.
  • Eigenbehalte und Belastungsgrenze: § 8 Abs. 2 und 3 HmbBeihVO. HmbBeihVO § 8, Fassung vom 10.12.2024, gültig ab 01.01.2025; geprüft am 24.09.2026.
  • Wahlleistungen im Krankenhaus: § 18 Abs. 2 HmbBeihVO. HmbBeihVO § 18, Fassung vom 10.12.2024, gültig ab 01.01.2025; geprüft am 24.09.2026.
  • Antragsfrist: § 80 Abs. 6 HmbBG. HmbBG § 80, Fassung vom 19.11.2024, gültig ab 30.11.2024; geprüft am 24.09.2026.

Für Ihren Tarif zählt vor allem der dritte Punkt. Ein Wahlleistungsbaustein kostet spürbar Beitrag. Bezuschusst Ihr Dienstherr Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer nicht, tragen Sie diesen Baustein vollständig selbst, und er kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Ihnen die Leistung wichtig ist. Bezuschusst er sie, muss der Prozentsatz im Tarif dazu passen. Die Einkommensgrenze wiederum wird oft erst bemerkt, wenn der Partner mehr verdient und der Anspruch rückwirkend entfällt.

Wann die private Krankenversicherung in Hamburg nicht die richtige Wahl ist

Für Beamtinnen und Beamte ist die private Krankenversicherung meistens der günstigere Weg, weil Sie nur den Rest zur Beihilfe versichern. Drei Konstellationen sprechen dagegen, und die sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben:

  • Mehrere Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen. Hier können Sie die pauschale Beihilfe wählen und in der gesetzlichen Kasse bleiben, in der Angehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sind. Bei mehreren Kindern und einem Partner ohne Einkommen kann das günstiger sein als mehrere private Verträge.
  • Eine Vorerkrankung, die zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führt. Dann entscheidet sich über die Risikovoranfrage und gegebenenfalls die Öffnungsaktion, ob ein privater Vertrag zu vertretbaren Bedingungen überhaupt zustande kommt.
  • Ein Ehepartner über der Einkommensgrenze. Dann entfällt dessen Beihilfeanspruch, und er muss sich vollständig selbst versichern. Die Grenze in Hamburg steht weiter oben.

Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse steht im Beamtenverhältnis nur mit ausreichender Vorversicherungszeit offen. Rechnen Sie beide Wege deshalb einmal vollständig durch, bevor Sie sich festlegen: PKV oder gesetzliche Kasse.

Wenn Sie den Dienstherrn wechseln

Ihr privater Vertrag wandert mit, das Beihilferecht nicht. Wechseln Sie nach Hamburg oder von dort weg, ändern sich möglicherweise Ihr Bemessungssatz und die Regeln für Angehörige. Lassen Sie Ihren Tarif dann prüfen: Passt der versicherte Prozentsatz nicht mehr zum Bemessungssatz, sind Sie über- oder unterversichert. Für die Anpassung gilt eine Frist von sechs Monaten nach der Änderung (§ 199 Abs. 2 VVG).

Ihre Beihilfestelle in Hamburg

Anträge und Auskünfte laufen über das Zentrum für Personaldienste (Website). Dort erhalten Sie auch die verbindliche Auskunft über Ihren persönlichen Bemessungssatz. Diese Auskunft ist die Grundlage für den Prozentsatz, den Sie privat versichern.

Häufige Fragen zur Beihilfe in Hamburg

Haben Kinder von Beamten in Hamburg Anspruch auf Beihilfe?

Ja, wenn sie berücksichtigungsfähig sind. Für ein berücksichtigungsfähiges Kind beträgt der Bemessungssatz in Hamburg 80 Prozent; privat versichern Sie dann 20 Prozent. Woran die Berücksichtigungsfähigkeit hängt, steht unter Beihilfe für Kinder.

Wo stelle ich den Beihilfeantrag in Hamburg?

Den Antrag stellen Sie über das Zentrum für Personaldienste (Website der Beihilfestelle). Zur Antragsfrist: Zwei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen oder nach der ersten Ausstellung der Rechnung (§ 80 Abs. 6 HmbBG). Bei Pflegeleistungen läuft die Frist bis zwei Jahre nach Ablauf des Monats, in dem die Pflege erbracht wurde.

Gilt in Hamburg die pauschale Beihilfe?

Ja. Hamburg gehört nach Angaben des PKV-Verbands (Stand 15.09.2026) zu den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Rechtsgrundlage ist § 80 Abs. 10 HmbBG, in Kraft seit 1. August 2018; Antrag und Verzicht sind unwiderruflich. Ob sie sich für Sie rechnet, steht unter Pauschale Beihilfe.

Welcher Bemessungssatz gilt in Hamburg im Ruhestand?

Für Versorgungsempfänger beträgt der Satz 70 Prozent; privat versichern Sie dann 30 Prozent. Was beim Übergang zu tun ist, steht unter Beihilfe im Ruhestand.

Wie hoch ist der Beihilfe-Bemessungssatz für Beamte in Hamburg 2026?

Der Bemessungssatz beträgt in Hamburg grundsätzlich 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Er steigt auf 70 Prozent, wenn mehr als ein Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird. Für berücksichtigungsfähige Ehepartner gelten 70 Prozent, für Versorgungsempfänger 70 Prozent und für berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent (§ 80 Abs. 9 HmbBG). Zahntechnische Leistungen sind nur zu 60 Prozent beihilfefähig, der Bemessungssatz wirkt erst auf diesen Anteil. Dieselben Sätze nennt das Hamburger Personalamt in seiner FAQ zur pauschalen Beihilfe, Stand Januar 2026.

Bekommen Versorgungsempfänger in Hamburg 70 Prozent Beihilfe, und was passiert mit der Anwartschaft?

Ja. Versorgungsempfänger erhalten in Hamburg einen Bemessungssatz von 70 Prozent (§ 80 Abs. 9 HmbBG), privat versichert werden dann 30 Prozent. Wer im aktiven Dienst Heilfürsorge hatte, etwa bei Polizei oder Feuerwehr, verliert sie mit dem Eintritt in den Ruhestand und ist dann beihilfeberechtigt. Eine vorher abgeschlossene Anwartschaftsversicherung soll sicherstellen, dass Sie dann ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung kommen (Personalamt Hamburg, FAQ Pauschale Beihilfe, Stand Januar 2026). Wie Sie den Tarif beim Übergang anpassen, steht unter Beihilfe im Ruhestand.

Gibt es die pauschale Beihilfe in Hamburg auch im Ruhestand?

Ja. Der Anspruch auf die pauschale Beihilfe bleibt im Ruhestand bestehen; gezahlt wird sie dann von der Beamtenversorgung des Zentrums für Personaldienste mit den Versorgungsbezügen, dort stellen Versorgungsempfänger auch den Antrag (Personalamt Hamburg, FAQ Pauschale Beihilfe, Stand Januar 2026). Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich (§ 80 Abs. 10 HmbBG). Wer bisher Heilfürsorge hatte, kann für den Ruhestand neben der Beihilfe mit privater Restkostenversicherung auch eine private Vollversicherung mit pauschaler Beihilfe einplanen, die gesetzliche Kasse mit pauschaler Beihilfe nur, wenn die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft nach § 9 SGB V erfüllt sind.

Ich bin Polizeibeamter in Hamburg und meine Familie ist beihilfeberechtigt. Wie versichere ich meine Familie?

Im aktiven Dienst erhalten Polizeivollzugsbeamte in Hamburg Heilfürsorge, und 1,4 Prozent des Grundgehalts werden dafür auf die Besoldung angerechnet (nicht auf Anwärterbezüge, § 112 Abs. 1 HmbBG). Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen bekommen ergänzend individuelle Beihilfe, Ehepartner 70 Prozent und Kinder 80 Prozent; für sie schließen Sie deshalb eine beihilfekonforme Restkostenversicherung ab, für sich selbst kommt eine Anwartschaftsversicherung für den Ruhestand in Betracht (Personalamt Hamburg, FAQ Pauschale Beihilfe, Stand Januar 2026). Sie können die Heilfürsorge auch ablehnen und erhalten dann ab dem folgenden Monat Beihilfe. Die Ablehnung der Heilfürsorge ist unwiderruflich, ein späterer Wechsel zurück ist nicht möglich (§ 112 Abs. 4 HmbBG). Hat jemand in der Familie eine Vorerkrankung, gelten die Fristen der Öffnungsaktion für Angehörige; mehr zur Heilfürsorge unter PKV bei der Polizei.

Weiterlesen

Die Systematik dahinter steht unter Beihilfe, die Regeln des Bundes unter Beihilfe des Bundes. Wie sich der Satz mit Kindern ändert, lesen Sie unter Beihilfe für Kinder, was im Ruhestand passiert, unter Beihilfe im Ruhestand. Was der Schutz kostet, steht unter Kosten. Den Überblick über alle Dienstherren finden Sie unter Beihilfe für Beamte: Überblick, den Vergleich mit der gesetzlichen Kasse bei Zuschuss des Dienstherrn unter Pauschale Beihilfe, die Grundlagen unter PKV für Beamte und den Weg bei Vorerkrankungen unter PKV trotz Vorerkrankung.

Quellen

  • § 80 HmbBG, Fassung vom 19.11.2024, Text gilt ab 30.11.2024, Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
  • §§ 8, 18 HmbBeihVO, Fassung vom 10.12.2024, Text gilt ab 01.01.2025, Quelle öffnen, abgerufen am 24.09.2026
  • Freie und Hansestadt Hamburg, Zentrum für Personaldienste, FAQ Beihilfe (Stand 30.06.2026), Quelle öffnen
  • Zentrum für Personaldienste Hamburg, Beihilfestelle, abgerufen am 16.09.2026
  • Verband der Privaten Krankenversicherung, Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Länder mit pauschaler Beihilfe), pkv.de, abgerufen am 15.09.2026
  • Pauschale Beihilfe: § 80 Abs. 10 HmbBG, Fassung vom 19.11.2024, landesrecht-hamburg.de, abgerufen am 24.09.2026; Personalamt Hamburg, FAQ Pauschale Beihilfe, Stand Januar 2026, hamburg.de, abgerufen am 25.09.2026, erneut geprüft am 13.10.2026 (Vorgängerfassung: Stand Januar 2025)
  • Verband der Privaten Krankenversicherung, Broschüre zur Öffnungsaktion für Beamte und Angehörige (beihilfekonforme Restkostenversicherung, Frist), pkv.de, Stand Januar 2026, abgerufen am 07.10.2026
  • § 199 Abs. 2 VVG zur Anpassung bei Änderung des Beihilfeanspruchs, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.09.2026
Porträt von Kai Stockschlaeder

Über den Autor

Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.

Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.

Fachlich geprüft am 24. September 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.

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