Öffnungsaktion für Anwärter und Referendare: Frist, Tarife, Besonderheiten
Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf mit Beihilfeanspruch können Sie die Öffnungsaktion nutzen, wenn Ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn Ihres ersten Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht; aufgenommen werden Sie zunächst in Tarife, die für Beamte auf Widerruf offen sind. Waren Sie im Vorbereitungsdienst gesetzlich versichert, beginnt mit der Verbeamtung auf Probe eine neue Sechsmonatsfrist. Referendarinnen und Referendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sind keine Beamten; für sie öffnet sich die Öffnungsaktion erst mit der späteren Verbeamtung. Die allgemeinen Bedingungen stehen auf der Seite zur Öffnungsaktion.
Kurz gesagt
- Beamte auf Widerruf mit Beihilfeanspruch, etwa Anwärter und Referendare im Beamtenverhältnis, gehören zum Personenkreis, zunächst für Tarife, die für Beamte auf Widerruf offen sind (Broschüre des PKV-Verbands, Stand Januar 2026, Abschnitt I.2 a).
- Die Frist beträgt sechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung, gerechnet ab Beginn des Beamtenverhältnisses; maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer (Broschüre, Abschnitt I.3).
- Wer im Vorbereitungsdienst gesetzlich versichert war, kann die Öffnungsaktion bei der Verbeamtung auf Probe nutzen (Broschüre, Abschnitt I.2 b).
- Eines der 16 teilnehmenden Unternehmen gewährt die Öffnungsaktion nicht für Beamte auf Widerruf (Broschüre, Teilnehmerliste, Fußnote 1).
- Scheiden Sie aus dem Beamtenverhältnis aus, bleibt die Zuschlagsbegrenzung auf 30 Prozent erhalten, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten einen leistungsähnlichen Tarif desselben Versicherers beantragen (Broschüre, Abschnitt II.2).
Wer im Vorbereitungsdienst dazugehört
Dazu gehören Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, die Anspruch auf Beihilfe nach den Vorschriften des Bundes oder eines Landes haben. Die Broschüre des PKV-Verbands nennt als Beispiele ausdrücklich Referendare und Beamtenanwärter. Nach Angaben des Verbands gilt die Öffnungsaktion für Beamte in der Ausbildung seit 2019.
Der Beihilfeanspruch ist keine Formalie. Beim Bund setzt die Beihilfeberechtigung unter anderem voraus, dass Ihnen Bezüge zustehen, und die Anwärterbezüge sind in § 2 Abs. 2 BBhV ausdrücklich genannt. Die Länder regeln das in ihren eigenen Beihilfevorschriften; den Bemessungssatz im Vorbereitungsdienst finden Sie auf der Seite Ihres Dienstherrn unter Beihilfe und in der Übersicht Beihilfe im Vorbereitungsdienst.
Die Öffnungsaktion erleichtert den erstmaligen Zugang zur privaten Krankenversicherung. Wer schon einmal selbst privat vollversichert war, wird deshalb grundsätzlich nicht aufgenommen. Für den Vorbereitungsdienst ist die wichtigste Ausnahme genau beschrieben: Wer als Kind über die Eltern privat versichert war und nach der Ausbildung verbeamtet wird, ist nicht ausgeschlossen, weil die erneute private Versicherung beim Ende des Kindervertrags nicht vorhersehbar war. Wer dagegen zum Beispiel während des Studiums einen eigenen privaten Vollversicherungsvertrag hatte, sollte die Frage vor dem Antrag klären; ob die Ausnahme greift, prüft der Versicherer im Einzelfall. Keinen Anspruch hat, wer einen privaten Vertrag nach Rücktritt oder Anfechtung wegen verletzter Anzeigepflicht verlassen musste.
Wann Ihre Frist beginnt und endet
Die Frist beträgt sechs Monate nach Ihrer erstmaligen Verbeamtung. Sie beginnt mit dem Beginn des Beamtenverhältnisses auf Widerruf, also mit dem Datum aus Ihrer Ernennungsurkunde, nicht mit dem ersten Ausbildungstag an der Hochschule oder dem ersten Gehalt. Maßgeblich ist, dass Ihr Antrag innerhalb der Frist beim Versicherer eingeht; der Versicherungsschutz darf später beginnen.
Beispielrechnung (konstruiert): Ernennung zur Beamtin auf Widerruf am 1. September 2026. Nach der Rechenregel unseres Fristenrechners (gleicher Kalendertag sechs Monate später) endet die Frist am 1. März 2027. Bis zu diesem Tag muss der Antrag beim Versicherer liegen. Die Broschüre weist darauf hin, dass bei einem Antrag kurz vor Fristende das Ende der gesetzlichen und der Beginn der privaten Versicherung auch nach dem Fristablauf liegen können.
Rechnen Sie rückwärts: Eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern dauert einige Wochen, und erst danach sollte der verbindliche Antrag hinausgehen. Wer im Beispiel erst im Februar 2027 anfängt, hat für den Vergleich kaum noch Zeit. Ihr eigenes Fristende zeigt der Fristenrechner.
Zweiter Anlass: die Verbeamtung auf Probe
Waren Sie während des Vorbereitungsdienstes gesetzlich krankenversichert, können Sie die Öffnungsaktion bei der anschließenden Verbeamtung auf Probe nutzen. Die Broschüre zählt Beamte auf Probe ausdrücklich auch dann zum Personenkreis, wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf mit gesetzlicher Versicherung vorausgegangen ist. Die sechs Monate laufen dann ab Beginn des Beamtenverhältnisses auf Probe.
Beispielrechnung (konstruiert): Ernennung zum Beamten auf Widerruf am 1. September 2026, im Vorbereitungsdienst gesetzlich versichert, die erste Frist bis 1. März 2027 verstreicht ungenutzt. Ernennung zum Beamten auf Probe am 1. September 2028. Die neue Frist endet nach derselben Rechenregel am 1. März 2029.
Das Verbraucherportal des PKV-Verbands beschreibt die Wahl so: Sie nutzen die Öffnungsaktion entweder bei der Verbeamtung auf Widerruf oder bei der Verbeamtung auf Probe, jeweils mit sechs Monaten ab dem Tag der Verbeamtung. Wer schon als Anwärterin oder Anwärter über die Öffnungsaktion privat versichert wurde, braucht sie bei der Probe nicht erneut; er ist dann bereits privat vollversichert und wechselt innerhalb seines Vertrags, siehe unten.
Den Vorbereitungsdienst bewusst gesetzlich versichert zu verbringen, nur um die Öffnungsaktion aufzuschieben, ist eine eigene Rechnung mit eigenen Risiken, etwa wenn die Übernahme auf Probe nicht kommt. Die Abwägung steht unter GKV oder PKV als Anwärter.
Referendariat ohne Beamtenstatus
Läuft Ihr Referendariat in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, sind Sie kein Beamter auf Widerruf und gehören während des Referendariats nicht zum Personenkreis der Öffnungsaktion. In der Regel sind Sie dann gesetzlich versichert. Die Öffnungsaktion wird für Sie erst mit der späteren Verbeamtung oder Ernennung zur Richterin oder zum Richter auf Probe relevant; dann laufen die sechs Monate ab diesem Tag.
Welcher Status für Sie gilt, steht in Ihrem Einstellungsbescheid und hängt von Land und Laufbahn ab. Für das juristische Referendariat finden Sie die Länderübersicht mit Rechtsgrundlagen unter PKV im Referendariat, für das Lehramt unter PKV für Lehramtsanwärter. Wo Sie zwischen Beamtenverhältnis und Ausbildungsverhältnis wählen können, entscheidet diese Wahl auch darüber, ob die Frist der Öffnungsaktion schon zu Beginn des Referendariats anläuft.
Beispielrechnung (konstruiert): Rechtsreferendariat im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, gesetzlich versichert. Ernennung zur Richterin auf Probe am 1. Juni 2027. Richterinnen und Richter mit Beihilfeanspruch zählt die Broschüre zu den Beamtenanfängern; die Frist endet nach der Rechenregel unseres Fristenrechners am 1. Dezember 2027.
Welche Tarife Sie über die Öffnungsaktion bekommen
Sie bekommen eine beihilfekonforme Restkostenversicherung, also einen Tarif, der zusammen mit der Beihilfe höchstens 100 Prozent der Kosten erstattet. Beamte auf Widerruf werden nach der Broschüre zunächst in Tarife aufgenommen, die für Beamte auf Widerruf offen sind. Eine freie Tarifwahl gibt es nicht; welche Tarife ein Versicherer dafür anbietet, erfragen Sie bei ihm.
Wie hoch der Tarifanteil ist, folgt aus Ihrem Bemessungssatz. Beim Bund beträgt er für Anwärterinnen und Anwärter 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent (§ 46 Abs. 2 und 3 BBhV); der Tarif deckt dann den Rest. Wahlleistungen im Krankenhaus wie Zweibettzimmer und Chefarzt gehören nur dazu, wenn Ihre Beihilfestelle sie erstattet. Beihilfeergänzungstarife, etwa für höherwertigen Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen, sind von der Öffnungsaktion ausgenommen und laufen über die normale Gesundheitsprüfung.
Auch über die Öffnungsaktion beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig. Abgelehnt werden Sie nicht, Leistungsausschlüsse gibt es nicht, aber Ihre Antworten bestimmen, ob und in welcher Höhe innerhalb der 30-Prozent-Grenze ein Zuschlag anfällt. Worauf es bei Anwärtertarifen sonst ankommt, steht unter Anwärtertarif.
Vom Anwärtertarif in den regulären Tarif: was mit dem Zuschlag passiert
Für den Übergang vom Tarif für Beamte auf Widerruf in den regulären Beihilfetarif nach der Übernahme enthält die Broschüre keine eigene Regel. Was mit einem über die Öffnungsaktion vereinbarten Zuschlag beim Übergang geschieht, ergibt sich deshalb aus den Bedingungen Ihres Tarifs. Lassen Sie sich vor dem Antrag schriftlich bestätigen, dass die Bedingungen der Öffnungsaktion, also keine Ausschlüsse und ein Zuschlag von höchstens 30 Prozent, auch im Folgetarif gelten.
Der Grund für diese Vorsicht steht im Gesetz. Wechseln Sie in einen Tarif, der mehr leistet als der bisherige, darf der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag verlangen (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG). Eine Übergangszusage in den Tarifbedingungen kann das ausschließen; ob sie das tut und ob sie die Begrenzung der Öffnungsaktion einschließt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Belegt sind zwei andere Fälle:
- Sie scheiden aus dem Beamtenverhältnis aus, etwa weil die Übernahme ausbleibt. Wechseln Sie dann in einen leistungsähnlichen Tarif desselben Versicherers und beantragen das innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung, gilt die Begrenzung des Risikozuschlags weiter. Sie bezieht sich dann auf den gesamten Beitrag, wenn die Bedingungen Ihres Versicherers nichts anderes vorsehen (Broschüre, Abschnitt II.2).
- Ihr Bemessungssatz ändert sich oder der Beihilfeanspruch entfällt. Dann haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Versicherer den Schutz im Rahmen der bestehenden Tarife anpasst. Beantragen Sie das innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung, geschieht es ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten (§ 199 Abs. 2 VVG).
Was am Ende der Ausbildung sonst zu tun ist, steht unter Nach der Anwärterzeit.
Ein Unternehmen nimmt Beamte auf Widerruf nicht auf
Von den 16 Unternehmen der Teilnehmerliste (Stand Januar 2026) gewährt die HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit die Öffnungsaktion laut Fußnote nicht für Beamte auf Widerruf. Die LIGA Krankenversicherung katholischer Priester VVaG nimmt nur katholische Priester auf. Für Anwärterinnen, Anwärter und Referendare im Beamtenverhältnis kommen damit in aller Regel 14 Unternehmen in Betracht; die vollständige Liste steht unter Teilnehmende Versicherer.
Das hat eine praktische Folge für die Reihenfolge. Die erleichterten Bedingungen muss nur der Versicherer gewähren, bei dem Sie den ersten verbindlichen Antrag stellen. Nimmt dieser Versicherer an der Öffnungsaktion nicht teil, können Sie den Antrag bei einem teilnehmenden Versicherer erneut stellen. Sinnvoller ist es, die Frage vor dem ersten Antrag zu klären, damit keine Zeit von der Frist verloren geht.
Für die spätere Verbeamtung auf Probe gilt die Fußnote nach ihrem Wortlaut nicht; dort ist die Einschränkung auf Beamte auf Widerruf begrenzt.
Checkliste vor dem Antrag
Die folgenden Punkte klären Sie am besten in den Wochen vor der Ernennung oder spätestens direkt danach. Jeder Punkt lässt sich mit Ihren eigenen Unterlagen beantworten.
- Status prüfen: Beamtenverhältnis auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis? Die Antwort steht im Einstellungsbescheid.
- Datum festhalten: Beginn des Beamtenverhältnisses laut Ernennungsurkunde, daraus das Fristende mit dem Fristenrechner.
- Vorversicherung klären: Waren Sie schon einmal selbst privat vollversichert, oder nur als Kind über die Eltern?
- Bemessungssatz im Vorbereitungsdienst bei Ihrer Beihilfestelle oder auf der Seite Ihres Dienstherrn nachsehen.
- Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern stellen, bevor ein verbindlicher Antrag hinausgeht.
- Teilnahme prüfen: Nimmt der gewünschte Versicherer an der Öffnungsaktion für Beamte auf Widerruf teil?
- Übergang klären: Gelten die Bedingungen der Öffnungsaktion auch im regulären Tarif nach der Übernahme? Schriftlich bestätigen lassen.
- Antrag mit Verweis auf die Öffnungsaktion stellen und den Eingang beim Versicherer bestätigen lassen.
- Eine bestehende gesetzliche Mitgliedschaft zum passenden Termin beenden; das Ende stimmen Sie mit dem Versicherungsbeginn ab.
Wann die Öffnungsaktion für Sie nicht passt
Die Öffnungsaktion ist für Anwärterinnen, Anwärter und Referendare der Weg, wenn eine Vorerkrankung einen regulären Vertrag verhindert oder stark verteuert. Sie passt nicht, wenn ein regulärer Vertrag zu vertretbaren Bedingungen möglich ist oder ihre Voraussetzungen fehlen. Im Einzelnen:
- Die Voranfrage zeigt einen regulären Vertrag ohne oder mit geringem Zuschlag. Dann haben Sie die freie Tarifwahl und sind nicht auf die Tarife angewiesen, die ein Versicherer für die Öffnungsaktion anbietet.
- Sie haben keinen Beamtenstatus. Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis greift die Öffnungsaktion erst bei der späteren Verbeamtung.
- Sie haben sich für die pauschale Beihilfe entschieden und erhalten den Zuschuss zur Krankenversicherung. Dann ist die Öffnungsaktion ausgeschlossen.
- Sie waren schon selbst privat vollversichert und keine der Ausnahmen der Broschüre trifft zu.
- Die Frist ist abgelaufen und es gibt keinen neuen Anlass wie die Verbeamtung auf Probe nach gesetzlich versichertem Vorbereitungsdienst. Welche Wege dann bleiben, steht unter Frist verpasst.
Sind Sie noch unsicher, ob Sie die Laufbahn nach der Ausbildung fortsetzen, bedenken Sie: Die fortgeltende Zuschlagsbegrenzung beim Ausscheiden gibt es nur bei demselben Versicherer und nur in einem leistungsähnlichen Tarif.
Quellen
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Broschüre zur Öffnungsaktion), Abschnitte I bis IV und Teilnehmerliste mit Fußnoten, pkv.de, Stand Januar 2026, abgerufen am 07.10.2026, Teilnehmerliste erneut abgeglichen am 22.10.2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung, Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Öffnungsaktion für Beamte in der Ausbildung seit 2019), pkv.de, ohne Datum, abgerufen am 07.10.2026
- privat-patienten.de, Verbraucherportal des PKV-Verbands, Wie können Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen in die PKV wechseln?, privat-patienten.de, Stand Juli 2024, abgerufen am 07.10.2026
- § 2 Abs. 2 BBhV (Beihilfeberechtigung, Anwärterbezüge), gesetze-im-internet.de, aktuelle Fassung, abgerufen am 22.10.2026
- § 46 Abs. 2 und 3 BBhV (Bemessungssatz), gesetze-im-internet.de, aktuelle Fassung, abgerufen am 22.10.2026
- § 199 und § 204 VVG, gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 26.05.2026, abgerufen am 23.10.2026
Über den Autor
Kai Stockschlaeder ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister-Nummer D-IPD8-4Y6QP-52, und seit mehr als 20 Jahren in der PKV-Beratung tätig.
Vergütung: Die Beratung kostet Sie nichts. Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Pflichtangaben stehen in der Erstinformation.
Fachlich geprüft am 23. Oktober 2026. Diese Seite ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie sie entsteht, steht unter Methodik.
Ernennung steht an? Frist und Weg jetzt klären
In 30 Minuten klären wir Ihren Status, Ihr Fristende und ob ein regulärer Vertrag oder die Öffnungsaktion der bessere Weg ist, bevor ein verbindlicher Antrag hinausgeht.
Kostenlos und unverbindlich. Vergütung über die Courtage des Versicherers, nicht durch Sie.